1 Die in Italien ansässige Revisionswerberin ist Eigentümerin einer Wohnung in Österreich, die sie im Streitjahr vermietet hat. In der Umsatzsteuererklärung machte die Revisionswerberin für die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Umsätze die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer geltend (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Die in Italien ansässige Revisionswerberin ist Eigentümerin einer Wohnung in Österreich, die sie im Streitjahr vermietet hat. In der Umsatzsteuererkl... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs7 UStG 1994 §3a UStG 1994 §3a Abs9 UStG 1994 §6 Abs1 Z27 idF 2016/I/117 UStG 1994 § 3 heute UStG 1994 § 3 gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2019 UStG 1994 § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Jahren 1999 bis 2004 als "Vermittler von Betriebsanalysen" tätig. In den Umsatzsteuererklärungen dieser Jahre gab er keine steuerbaren Umsätze an. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer keine Umsatzsteuer mit der Begründung: in Rechnung gestellt habe, dass er für einen ausländischen Auftraggeber, die WP mit Sitz in Nürnberg (Deutschland), tätig geworden sei. Erhebungen bei der WP hätten aber ergeben, so de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum als Spitzensportlerin auf dem Gebiet der Leichtathletik tätig. Im November 2004 reichte sie Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2002 und 2003 ein, in denen keine steuerpflichtigen Umsätze ausgewiesen waren. In einem Begleitschreiben ("Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG") wurde erläutert, dass als umsatzsteuerbare Tatbestände lediglich der Sponsorbeitrag der X Bank und das eine oder andere Startgeld im Ausland in Frage kämen. Da es sich bei... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3a Abs10; UStG 1994 §3a Abs12; UStG 1994 §3a Abs9 lita; UStG 1994 § 3a heute UStG 1994 § 3a gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 UStG 1994 § 3a gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3a Abs10 Z2; UStG 1994 §3a Abs8; UStG 1994 §3a Abs9; UStG 1994 § 3a heute UStG 1994 § 3a gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 UStG 1994 § 3a gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die den Feststellungen einer Außenprüfung folgenden Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer für die Streitjahre als unbegründet ab. In der Begründung: führte sie aus, der Prüfer habe in der Niederschrift über die Schlussbesprechung - soweit für die Beschwerde von Bedeutung - ausgeführt, der Beschwerdeführer betreibe eine Kommunikationspartnervermittlung auf interna... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist ein in Ungarn ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Beschwerdeführerin beantragte für Zeiträume der Jahre 2001 und 2002 die Erstattung von Vorsteuern. Die Vorsteuern resultierten aus Rechnungen österreichischer Provider betreffend Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist das zur Verfügung stellen des österreichischen Mobilfunknetzes des jeweiligen österreichisch... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist ein in einem Drittland (S) ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Beschwerdeführerin beantragte für Zeiträume des Jahres 2002 die Erstattung von Vorsteuern. Diese Vorsteuern resultierten aus Rechnungen österreichischer Mobiltelefonnetz-Betreiber (Provider) betreffend Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist die Zurverfügungstellung des österreichischen Mobiltelefonnetze... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs10 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0243 E 22. November 2006
Rechtssatz: Im Beschwerdefall bildet das Ermöglichen des Telefonierens über in Österreich gelegene Handy-Net... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0243 E 22. November 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0059 E 30. Juni 2005 RS 3 Stammrechtssatz Soweit Maßnahmen nach Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 77/388/EWG getroffen werden, um Wettbe... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2 lite;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §12;UStG 1994 §3a Abs10;UStG 1994 §3a Abs13;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1;
Rechtssatz: Die abgabepflichtige Gesellschaft ist ein in Ungarn ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Abgabepflichtige b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine in Ungarn ansässige Gesellschaft, die als sogenannter "Handy-Provider" Leistungen im Bereich der "Telefonie" erbringt. Sie hat in Ungarn ansässige Kunden. In Ungarn betreibt sie ein "Handy-Netz". Wenn Kunden der Beschwerdeführerin während ihres Aufenthaltes in Österreich telefonieren, erfolgt dies durch Nutzung der Netze österreichischer "Handy-Provider". Die österreichischen "Handy-Provider" stellen der Beschwerdeführerin für jede einzelne Nutzung des ... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0010 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/15/0013 E 30. Juni 2005 2002/15/0099 E 30. März 2006 Besprechung in:ÖStZ 3/2006, 37-40;
Rechtssatz: Soweit Maßnahmen na... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs3;UStG 1994 §3a Abs10 Z13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs13 idF 1996/756;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0010 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/15/0013 E 30. Juni 2005 2002/15/0099 E 30. März 2006 Besprechung in:ÖStZ 3/2006, 37-40; ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein hatte nach seiner am 12. Oktober 1995 bei der Sicherheitsdirektion für die Steiermark eingereichten Satzung im Wesentlichen den Zweck, einen allgemein anerkannten Katalog für Bandagen und Orthesen in Österreich zu erstellen, dazu Ausschreibungen durchzuführen, den Katalog zu konzipieren, herzustellen, jährlich zu aktualisieren und zu veröffentlichen sowie eine Informationsstelle einzurichten, bei welcher die Sozialpartner zusätzliche Informationen über di... mehr lesen...