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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3 Abs7Beachte
Rechtssatz
Der Ort der Unternehmensleitung ist unabhängig vom Ort der vom Unternehmer ausgeführten Lieferungen iSd § 3 Abs. 7 ff UStG 1994 und vom Ort seiner sonstigen Leistungen iSd § 3a UStG 1994. Gemäß § 3a Abs. 9 UStG 1994 werden sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist; über den Ort der Unternehmensleitung sagt diese Bestimmung nichts aus.Der Ort der Unternehmensleitung ist unabhängig vom Ort der vom Unternehmer ausgeführten Lieferungen iSd Paragraph 3, Absatz 7, ff UStG 1994 und vom Ort seiner sonstigen Leistungen iSd Paragraph 3 a, UStG 1994. Gemäß Paragraph 3 a, Absatz 9, UStG 1994 werden sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist; über den Ort der Unternehmensleitung sagt diese Bestimmung nichts aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150115.L03Im RIS seit
28.09.2021Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021