Entscheidungen zu § 19 Abs. 2 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-69 von 69

RS Vwgh 1990/5/7 89/15/0028

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 109;
Rechtssatz: Bei der Errichtung von Bauwerken wird für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht nicht die "Vollendung" der Werklieferung wie bei sonstigen Leistungen gefordert. Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Vefügungsmacht über das fertiggestellte Werk. Auf die E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1990

RS Vwgh 1990/5/7 89/15/0028

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1170;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 109;
Rechtssatz: Die Entstehung der Umsatzsteuerschuld hängt nicht von der "Vollendung" iSd § 1170 erster Satz ABGB ab, sondern von der Verschaffung der Verfügungmacht über das "fertiggestellte" Werk. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten ü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1990

RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0075

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei der Errichtung von Bauwerken wird für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht nicht die Vollendung der Werklieferung wie bei sonstigen Leistungen gefordert. Bei Werklieferungen genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertiggestellte Werk, wobei im Fall von Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob die angebotene Werklie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1989

RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0075

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Im Falle eines nicht fertiggestellten Werkes wird dieses unfertige Werk durch die Vertragsauflösung zum neuen Gegenstand der Lieferung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150075.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1989

RS Vwgh 1989/1/23 86/15/0125

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 392;
Rechtssatz: Eine Vortragstätigkeit und Seminartätigkeit ist als wissenschaftlich anzusehen, wenn ein Vortrag gehalten wird, der seinem Inhalt, seiner Zielsetzung und Methodik nach der "wissenschaftlichen Lehre" entspricht, wie sie in aller Regel nur an Universitäten bzw wissenschaftlichen Hochs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.1989

RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0120

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei der Erbringung von Baumeisterleistungen ist für die Entstehung der USt-Schuld der Zeitpunkt maßgeblich, in dem dem Auftraggeber die Verfügungsmacht am fertigen Werk verschafft wird (Hinweis E 9.6.1986, 84/15/0165). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986150120.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1987

RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0120

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Für die Entstehung der USt-Schuld ist allein die Verschaffung der Verfügungsmacht am fertigen Werk (hier Baumeisterleistung) und nicht die Legung einer Schlußrechnung maßgeblich (Hinweis E 9.6.1986, 84/15/0165). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986150120.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1987

RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0197

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Die Bagatell- und Kleinstunternehmensregelung (Hinweis auf Doralt - Ruppe, Grundriß des österr. Steuerrechtes, Bd I/3, Wien 1986, S 324) des § 21 Abs 6 UStG 1972 dient der Verwaltungsvereinfachung und ist keine Befreiung von der USt, sondern eine Befreiung von der Verpflichtung, Umsatzsteuererklärungen abzugeben und Umsatzste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1986

RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0197

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §4;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Das Entstehen der Steuerschuld ist von der Durchführung der Besteuerung (Hinweis auf Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechtes, Band I/3, Wien 1986, S 323) zu unterscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198415... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1986

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