RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0120

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Veröffentlicht am 19.10.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;

Rechtssatz

Bei der Erbringung von Baumeisterleistungen ist für die Entstehung der USt-Schuld der Zeitpunkt maßgeblich, in dem dem Auftraggeber die Verfügungsmacht am fertigen Werk verschafft wird (Hinweis E 9.6.1986, 84/15/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150120.X01

Im RIS seit

19.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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