RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1987
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;

Rechtssatz

Für die Entstehung der USt-Schuld ist allein die Verschaffung der Verfügungsmacht am fertigen Werk (hier Baumeisterleistung) und nicht die Legung einer Schlußrechnung maßgeblich (Hinweis E 9.6.1986, 84/15/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150120.X03

Im RIS seit

19.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten