RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1989
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;

Rechtssatz

Im Falle eines nicht fertiggestellten Werkes wird dieses unfertige Werk durch die Vertragsauflösung zum neuen Gegenstand der Lieferung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150075.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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