Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG;FlVfLG Vlbg 1979 §32;KStG 1988 §5 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Die Frage, ob Agrargemeinschaften Rechtspersönlichkeit zukommt, ist an H... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an dem Grundstück Maiensäß Grandau gebunden seien. Am 15. Oktober 1971 habe sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der - im Akt näher umschriebenen Seilbahn GmbH, jetzt Bergbahnen - AG abgeschlossen. Damit habe sie der AG die Rechte eingeräumt, auf dem Grundstück Seilförderanlagen und die dazu... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG;FlVfLG Vlbg 1979 §32;KStG 1988 §5 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Die Frage, ob Agrargemeinschaften Rechtspersönlichkeit zukommt, ist an H... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs2;FlVfLG Vlbg 1979 §73 Abs1;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 1 Vorarlberger Flurverfassungs-Landesgesetz bedarf eine... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde betreibt im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art ein Senioren- und Pflegeheim. Unbestritten ist, dass dieser Betrieb gewerblicher Art gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 34ff BAO dient. Die beschwerdeführende Gemeinde betreibt im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art ein Senioren- und Pflegeheim. Unbestritten ist, dass dieser Betrieb gewerblicher Art gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Paragraphen 34 f, f, BAO dient. Strittig... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde betreibt im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art ein Senioren- und Pflegeheim. Unbestritten ist, dass dieser Betrieb gewerblicher Art gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 34ff BAO dient. Die beschwerdeführende Gemeinde betreibt im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art ein Senioren- und Pflegeheim. Unbestritten ist, dass dieser Betrieb gewerblicher Art gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Paragraphen 34 f, f, BAO dient. Strittig... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. August 1999 gegründet und am 25. August 1999 ins Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Wolfgang und Margit S, Wolfgang S ist Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "Erstens Firma und Sitz: Die Gesellschaft führt die Firma ... Der Sitz der Gesellschaft ist in der politischen Gemeinde L. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, auch an anderen Orten des In- und Ausl... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. August 1999 gegründet und am 25. August 1999 ins Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Wolfgang und Margit S, Wolfgang S ist Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "Erstens Firma und Sitz: Die Gesellschaft führt die Firma ... Der Sitz der Gesellschaft ist in der politischen Gemeinde L. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, auch an anderen Orten des In- und Ausl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die tatsächliche Betätigung der abgabepflichtigen Körperschaft beinhaltet ausschließlich Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb eines Hausnotruf-Dienstes. Dabei werden - idR ältere bzw gesundheitlich beeinträchtigte - Personen mit einer Vorrichtung ausgestattet, die diese Pers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die in der Aufzählung des § 35 Abs 2 BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 35 Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die in § 35 Abs 2 BAO enthaltene konkrete Aufzählung gemeinnütziger Zwecke ist demonstrativ (Hinweis E 26. Februar 2003, 98/13/0068). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2003150127.X01 Im RIS seit 13... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die tatsächliche Betätigung der abgabepflichtigen Körperschaft beinhaltet ausschließlich Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Betrieb eines Hausnotruf-Dienstes. Dabei werden - idR ältere bzw gesundheitlich beeinträchtigte - Personen mit einer Vorrichtung ausgestattet, die diese Pers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die in der Aufzählung des § 35 Abs 2 BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 35 Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die in § 35 Abs 2 BAO enthaltene konkrete Aufzählung gemeinnütziger Zwecke ist demonstrativ (Hinweis E 26. Februar 2003, 98/13/0068). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2003150127.X01 Im RIS seit 13... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen mit den Verwaltungsakten vorgelegte Satzung in der Fassung vom 29. April 1994 folgende Bestimmungen enthält: "§ 1 Name und Sitz (1) Absatz eins, Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen, im folgenden kurz 'Sparkassenverband' genannt, ist die Interessenvertretung der Sparkassen (§ 1 Abs. 1 SpG) und der Sparkassen Aktiengesellschaften (§ 1 Abs. 3 SpG) Österreichs. Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen, im folgende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §45 Abs2; EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012; EStG 1988 §94 Z6; EStG 1988 §97 idF 1993/012; KStG 1988 §1 Abs3 Z3 idF 1989/660; KStG 1988 §1 Abs3; KStG 1988 §21 Abs2; KStG 1988 §24 Abs2; KStG 1988 §5 Z6; KStG 1988 §5; BAO § 45 heute BAO § 45 gültig ab 02.08.2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen mit den Verwaltungsakten vorgelegte Satzung in der Fassung vom 29. April 1994 folgende Bestimmungen enthält: "§ 1 Name und Sitz (1) Absatz eins, Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen, im folgenden kurz 'Sparkassenverband' genannt, ist die Interessenvertretung der Sparkassen (§ 1 Abs. 1 SpG) und der Sparkassen Aktiengesellschaften (§ 1 Abs. 3 SpG) Österreichs. Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen, im folgende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §45 Abs2; EStG 1988 §94 Z5 idF 1993/012; EStG 1988 §94 Z6; EStG 1988 §97 idF 1993/012; KStG 1988 §1 Abs3 Z3 idF 1989/660; KStG 1988 §1 Abs3; KStG 1988 §21 Abs2; KStG 1988 §24 Abs2; KStG 1988 §5 Z6; KStG 1988 §5; BAO § 45 heute BAO § 45 gültig ab 02.08.2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §45 Abs2;KStG 1988 §1 Abs3 Z3 idF 1989/660;KStG 1988 §1 Abs3;KStG 1988 §5 Z6;KStG 1988 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0131 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0010 E 15. Juni 2005 2002/13/0140 E 24. Oktober 2005
Rechtssatz: In den ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §5 Z13;
Rechtssatz: Mögen auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts mit der Zuständigkeit zur Setzung von Hoheitsakten im eigenen Namen betraut werden (Beleihung, beliehene Unternehmer) und dann Organfunktion im Bereich der Hoheitsverwaltung ausüben, werden sie dadurch aber weder zu Körperschaften öffentlichen Recht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §5 Z13;
Rechtssatz: Mögen auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts mit der Zuständigkeit zur Setzung von Hoheitsakten im eigenen Namen betraut werden (Beleihung, beliehene Unternehmer) und dann Organfunktion im Bereich der Hoheitsverwaltung ausüben, werden sie dadurch aber weder zu Körperschaften öffentlichen Recht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §45 Abs2;KStG 1988 §1 Abs3 Z3 idF 1989/660;KStG 1988 §1 Abs3;KStG 1988 §5 Z6;KStG 1988 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0131 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0010 E 15. Juni 2005 2002/13/0140 E 24. Oktober 2005
Rechtssatz: In den ... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, handelt es sich bei der beschwerdeführenden Partei um eine Stiftung, deren Zwecke in § 4 der Stiftungsurkunde in folgender Weise bestimmt wurden: "a) Förderung von bedürftigen ordentlich inskribierten Studierenden an einer österreichischen Musikhochschule, insbesondere der Universität für Musik in Wien, b) vorübergehende Förderung von Menschen in der Resozialisierun... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, handelt es sich bei der beschwerdeführenden Partei um eine Stiftung, deren Zwecke in § 4 der Stiftungsurkunde in folgender Weise bestimmt wurden: "a) Förderung von bedürftigen ordentlich inskribierten Studierenden an einer österreichischen Musikhochschule, insbesondere der Universität für Musik in Wien, b) vorübergehende Förderung von Menschen in der Resozialisierun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die gesetzliche Anordnung des § 34 Abs. 1 BAO, auf welche in § 5 Z. 6 KStG 1988 verwiesen wird, knüpft die Einräumung abgabenrechtlicher Begünstigungen im Falle einer Betätigung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke an die kumulativ geforderten Bedingungen, dass die Körpers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §39 Z1;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Dass ein Teil der weder als gemeinnützig noch als mildtätig zu beurteilenden Zwecke erst nach dem Eintritt einer Bedingung (Tod des Stifters) verfolgt werden soll, die noch nicht eingetreten ist, ändert am Begünstigungshindernis des Stiftungszweckes einer Förderung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die gesetzliche Anordnung des § 34 Abs. 1 BAO, auf welche in § 5 Z. 6 KStG 1988 verwiesen wird, knüpft die Einräumung abgabenrechtlicher Begünstigungen im Falle einer Betätigung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke an die kumulativ geforderten Bedingungen, dass die Körpers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §39 Z1;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Dass ein Teil der weder als gemeinnützig noch als mildtätig zu beurteilenden Zwecke erst nach dem Eintritt einer Bedingung (Tod des Stifters) verfolgt werden soll, die noch nicht eingetreten ist, ändert am Begünstigungshindernis des Stiftungszweckes einer Förderung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des § 5 Z 10 KStG 1988. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1993 beantragte sie, gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 (durch BGBl. Nr. 253/1993 ab der Veranlagung 1993 im § 6a geregelt) festzustellen, ob die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft in G., S-Straße 28/30, in den steuerfreien Geschäftskreis nach § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1979 (im Folgenden: WGG) falle oder nicht. Für den Fall, dass die Ve... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des § 5 Z 10 KStG 1988. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1993 beantragte sie, gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 (durch BGBl. Nr. 253/1993 ab der Veranlagung 1993 im § 6a geregelt) festzustellen, ob die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft in G., S-Straße 28/30, in den steuerfreien Geschäftskreis nach § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1979 (im Folgenden: WGG) falle oder nicht. Für den Fall, dass die Ve... mehr lesen...