Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;VwRallg;WGG 1979 §7 Abs3 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0117
Rechtssatz: Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz dient der Gemeinwohlaufgabe begünstigter Wohnraumschaffung insbesondere durch Errichtung von Wohnraum... mehr lesen...
Die Statuten des beschwerdeführenden Vereines lauten auszugsweise: "§ 1 Name und Sitz Der Verband der ÖBB-Landwirtschaft führt den Namen "Verband der ÖBB-Landwirtschaft" und hat den Sitz in Wien. § 2 Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Verbandes umfaßt alle Bezirksleitungen und alle Zweigvereine im Gesamtbereich der ÖBB. § 3 Aufgaben, Zweck und Mittel 1.) Förderung der Schrebergartenbewegung mit dem Ziel einer vernünftigen Freizeitgestaltung für alle ÖBB-Bedienstete. Die T... mehr lesen...
Die Statuten des beschwerdeführenden Vereines lauten auszugsweise: "§ 1 Name und Sitz Der Verband der ÖBB-Landwirtschaft führt den Namen "Verband der ÖBB-Landwirtschaft" und hat den Sitz in Wien. § 2 Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Verbandes umfaßt alle Bezirksleitungen und alle Zweigvereine im Gesamtbereich der ÖBB. § 3 Aufgaben, Zweck und Mittel 1.) Förderung der Schrebergartenbewegung mit dem Ziel einer vernünftigen Freizeitgestaltung für alle ÖBB-Bedienstete. Die T... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §35 Abs1;BAO §35 Abs2;KStG 1966 §5 Abs1 Z6;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Kleingartenvereine und Schrebergartenvereine erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd BAO und des KStG 1966 bzw des KStG 1988, weil sie in der Regel nur die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, o... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §42;KStG 1966 §5 Abs1 Z6;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke iSd § 34 Abs 1 BAO muß sowohl in der Satzung der Vereinigung vorgesehen, als auch tatsächlich gegeben sein. Über den satzungsgemäßen Zweck hinausgehende Tätigkeiten einer Vereinigung lassen die Annahme der Gemein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §35 Abs1;BAO §35 Abs2;KStG 1966 §5 Abs1 Z6;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Kleingartenvereine und Schrebergartenvereine erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd BAO und des KStG 1966 bzw des KStG 1988, weil sie in der Regel nur die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, o... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §42;KStG 1966 §5 Abs1 Z6;KStG 1988 §5 Z6;
Rechtssatz: Die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke iSd § 34 Abs 1 BAO muß sowohl in der Satzung der Vereinigung vorgesehen, als auch tatsächlich gegeben sein. Über den satzungsgemäßen Zweck hinausgehende Tätigkeiten einer Vereinigung lassen die Annahme der Gemein... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft stellte mit Eingabe vom 3. Oktober 1991 den Antrag auf Feststellung, ob die im Zuge von Umbauarbeiten an der (bestehenden) Wohnhausanlage in O., L-Gasse 4, beabsichtigte Vergrößerung eines bestehenden Geschäftslokales und die Errichtung eines weiteren Geschäftslokales in den steuerbefreiten Geschäftskreis gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 WGG, insbesondere § 7 Abs. 3 Z. 2 WGG, fällt oder nicht. Eventualiter wurde beantragt, die unbes... mehr lesen...
In einer Eingabe vom 24. Jänner 1989 führte die Beschwerdeführerin aus, sie verwalte die im Wohnungseigentum stehende Wohnhausanlage in W., P.H. 41 - Dr. H. M.-Str. 60, welche "seinerzeit" von der Beschwerdeführerin errichtet worden sei. Die Wohnhausanlage umfasse fünf Mehrfamilienhäuser mit 68 Wohnungen und acht Reihenhäuser mit je einer Wohneinheit. Vier Wohnungen der Mehrfamilienhäuser und die acht Reihenhäuser hätten eine Nutzfläche von mehr als 150 m2. Die Beschwerdeführerin bean... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft stellte mit Eingabe vom 3. Oktober 1991 den Antrag auf Feststellung, ob die im Zuge von Umbauarbeiten an der (bestehenden) Wohnhausanlage in O., L-Gasse 4, beabsichtigte Vergrößerung eines bestehenden Geschäftslokales und die Errichtung eines weiteren Geschäftslokales in den steuerbefreiten Geschäftskreis gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 WGG, insbesondere § 7 Abs. 3 Z. 2 WGG, fällt oder nicht. Eventualiter wurde beantragt, die unbes... mehr lesen...
In einer Eingabe vom 24. Jänner 1989 führte die Beschwerdeführerin aus, sie verwalte die im Wohnungseigentum stehende Wohnhausanlage in W., P.H. 41 - Dr. H. M.-Str. 60, welche "seinerzeit" von der Beschwerdeführerin errichtet worden sei. Die Wohnhausanlage umfasse fünf Mehrfamilienhäuser mit 68 Wohnungen und acht Reihenhäuser mit je einer Wohneinheit. Vier Wohnungen der Mehrfamilienhäuser und die acht Reihenhäuser hätten eine Nutzfläche von mehr als 150 m2. Die Beschwerdeführerin bean... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1940;WGG 1979 §40 Abs1 Z1;WGG 1979 §40 Abs1 Z2;WGG 1979 §7 Abs1;WGGDV 1940; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0166
Rechtssatz: Der Beurteilung der Verwaltung einer Wohnhausanl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/01 Wohnbauförderung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WFG 1984;WGG 1979 §7 Abs1 idF 1984/482;WGG 1979 §7 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Durch den mit WFG 1984, dem § 7 Abs 1 WGG angefügten letzten Satz wurde die Sanierung größeren Umfanges der Errichtung von Wohnungen gleichgestellt (Hinweis Korinek-Funk-Scherz-Weinberger-Wieser, Wohnungsgemeinützigkeitsgese... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/01 Wohnbauförderung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WFG 1984;WGG 1979 §7 Abs1 idF 1984/482;WGG 1979 §7 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Auch wenn die Errichtung von Geschäftsräumen nicht im Zuge der Errichtung von Wohnungen, sondern im Zuge der Umgestaltung einer Wohnhausanlage (im gegenständlichen Fall: Errichtung eines geschlossenen Wohnhofes in der besteh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §26 Abs4 Z2;KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0166
Rechtssatz: Hatte eine gemeinnützige Bauvereinigung ein Geschäft außerhalb der in § 7 Abs 1 bis 3 WGG bezeichneten Art bereits vor dem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0166
Rechtssatz: Die Regelung des § 7 Abs 1 WGG hat die Errichtung bestimmter Wohnungen etc UND die Verwaltung dieser von der Bauvereinigung errichteten Wohnungen... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1940;WGG 1979 §40 Abs1 Z1;WGG 1979 §40 Abs1 Z2;WGG 1979 §7 Abs1;WGGDV 1940; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0166
Rechtssatz: Der Beurteilung der Verwaltung einer Wohnhausanl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/01 Wohnbauförderung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WFG 1984;WGG 1979 §7 Abs1 idF 1984/482;WGG 1979 §7 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Durch den mit WFG 1984, dem § 7 Abs 1 WGG angefügten letzten Satz wurde die Sanierung größeren Umfanges der Errichtung von Wohnungen gleichgestellt (Hinweis Korinek-Funk-Scherz-Weinberger-Wieser, Wohnungsgemeinützigkeitsgese... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/01 Wohnbauförderung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WFG 1984;WGG 1979 §7 Abs1 idF 1984/482;WGG 1979 §7 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Auch wenn die Errichtung von Geschäftsräumen nicht im Zuge der Errichtung von Wohnungen, sondern im Zuge der Umgestaltung einer Wohnhausanlage (im gegenständlichen Fall: Errichtung eines geschlossenen Wohnhofes in der besteh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §26 Abs4 Z2;KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0166
Rechtssatz: Hatte eine gemeinnützige Bauvereinigung ein Geschäft außerhalb der in § 7 Abs 1 bis 3 WGG bezeichneten Art bereits vor dem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0166
Rechtssatz: Die Regelung des § 7 Abs 1 WGG hat die Errichtung bestimmter Wohnungen etc UND die Verwaltung dieser von der Bauvereinigung errichteten Wohnungen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung, ist Eigentümerin von Waldflächen (drei Einheiten nach dem BewG), die an verschiedenen Orten gelegen und von ihr jeweils als Wald bewirtschaftet werden. Auf Grund eines Antrages der Beschwerdeführerin vom 30. März 1989 schränkte die belangte Behörde gemäß § 5 Z. 10 KStG 1988 die unbeschränkte Steuerpflicht auf die Bewirtschaftung dieses Forstbesitzes unter der Bedingung ein, daß ein gesonderter Rechnungskreis best... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung, ist Eigentümerin von Waldflächen (drei Einheiten nach dem BewG), die an verschiedenen Orten gelegen und von ihr jeweils als Wald bewirtschaftet werden. Auf Grund eines Antrages der Beschwerdeführerin vom 30. März 1989 schränkte die belangte Behörde gemäß § 5 Z. 10 KStG 1988 die unbeschränkte Steuerpflicht auf die Bewirtschaftung dieses Forstbesitzes unter der Bedingung ein, daß ein gesonderter Rechnungskreis best... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: BAO §32;KStG 1988 §26 Abs4;KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3;
Rechtssatz: Ausf zur beschränkten bzw unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht einer iSd WGG als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung, in deren Eigentum mehrere Waldflächen stehen, die sie f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: BAO §32;KStG 1988 §26 Abs4;KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3;
Rechtssatz: Ausf zur beschränkten bzw unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht einer iSd WGG als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung, in deren Eigentum mehrere Waldflächen stehen, die sie f... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130207.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...