RS Vwgh 1992/9/4 91/13/0165

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

KStG 1988 §5 Z10;
WGG 1940;
WGG 1979 §40 Abs1 Z1;
WGG 1979 §40 Abs1 Z2;
WGG 1979 §7 Abs1;
WGGDV 1940;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0166

Rechtssatz

Der Beurteilung der Verwaltung einer Wohnhausanlage als Geschäft iSd § 7 Abs 1 WGG steht nicht entgegen, daß die Errichtung der Anlage bereits vor dem Inkrafttreten des WGG, BGBl Nr 1979/139, erfolgt ist. Gemäß § 40 Abs 1 Z 1 und § 40 Abs 1 Z 2 WGG haben das WGG 1940 sowie die WGGDV, dRGBl 1940 I, S 1012, mit dem Inkrafttreten des WGG ihre Wirksamkeit verloren. Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers ist damit der Umfang der Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Bauvereinigung ausschließlich nach dem WGG, BGBl Nr 1979/139, zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130165.X02

Im RIS seit

14.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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