Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130205.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, kaufte auf Grund des Ersuchens des Bundeslandes im Jahre 1989 eine Liegenschaft mit Wohngebäude (laut Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1973 bewertungsrechtlich ein Mietwohngrundstück), um es an einen Verein zu vermieten, der es sich zum Ziel gesetzt hat, mißhandelten Frauen und Kindern Unterstützung zu gewähren (Aufenthalt, juristische und finanzielle Hilfe, Zukunftsplanung). Die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, kaufte auf Grund des Ersuchens des Bundeslandes im Jahre 1989 eine Liegenschaft mit Wohngebäude (laut Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1973 bewertungsrechtlich ein Mietwohngrundstück), um es an einen Verein zu vermieten, der es sich zum Ziel gesetzt hat, mißhandelten Frauen und Kindern Unterstützung zu gewähren (Aufenthalt, juristische und finanzielle Hilfe, Zukunftsplanung). Die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/01 Wohnbauförderung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WFG 1984 §2 Z5;WGG 1979 §2 Z3;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;
Rechtssatz: Ausführung zum Begriff regelmäßiges Wohnbedürfnis im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Frauenhauses als Wohnheim (Heim) im Sinn des WGG (WFG 1984) - ein Frauenhaus kann ein Wohnheim im Sinne des § 2 Z 5 WFG 1984 (§... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/01 Wohnbauförderung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WFG 1984 §2 Z5;WGG 1979 §2 Z3;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;
Rechtssatz: Ausführung zum Begriff regelmäßiges Wohnbedürfnis im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Frauenhauses als Wohnheim (Heim) im Sinn des WGG (WFG 1984) - ein Frauenhaus kann ein Wohnheim im Sinne des § 2 Z 5 WFG 1984 (§... mehr lesen...
Durch verwaltungsbehördlichen Abspruch, mit dem einem Begehren Rechnung getragen wird, kann niemand in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt werden (vgl Dolp3, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, S 419, erster Absatz). Die Beschwerdeführerin hat vor der belangten Behörde NUR den Antrag gestellt, diese möge die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 5 Z 10 zweiter Satz KStG 1988 hinsichtlich im einzelnen aufgezählter Tätigkeiten einschränken. Diesem Antrag wurde von der belangte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §5 Z10;VwGG §34 Abs1; Beachte Der Beschwerdefall 90/14/0084 wurde am 22.5.1990 im gleichen
Sinne entschieden.
Rechtssatz: Wird einem Antrag auf Einschränkung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 5 Z 10 zweiter Satz KStG 1988 dadurch vollinhaltlich Rechnung getragen, daß die Beh die beantragte Rechtsgestaltu... mehr lesen...
Durch verwaltungsbehördlichen Abspruch, mit dem einem Begehren Rechnung getragen wird, kann niemand in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt werden (vgl Dolp3, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, S 419, erster Absatz). Die Beschwerdeführerin hat vor der belangten Behörde NUR den Antrag gestellt, diese möge die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 5 Z 10 zweiter Satz KStG 1988 hinsichtlich im einzelnen aufgezählter Tätigkeiten einschränken. Diesem Antrag wurde von der belangte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §5 Z10;VwGG §34 Abs1; Beachte Der Beschwerdefall 90/14/0084 wurde am 22.5.1990 im gleichen
Sinne entschieden.
Rechtssatz: Wird einem Antrag auf Einschränkung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 5 Z 10 zweiter Satz KStG 1988 dadurch vollinhaltlich Rechnung getragen, daß die Beh die beantragte Rechtsgestaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG;KStG 1988;UStG 1972;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 - Auf Grund der im hg B 9.1.1990, AW 89/14/0069, festgestellten Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben kann der Beschwerde die neuerlich begehrte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084
Rechtssatz: Der AbgPfl muss kein (besonderes) Feststellungsinteresse nachweisen. Der Feststellungsantrag und der Feststellungsanspruch gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 stehen ihm nämlich kraft Gesetze... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §119;BAO §93 Abs1 lita;KStG 1988 §5 Z10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084
Rechtssatz: Der AbgPfl muss der Behörde nicht bereits im Antrag gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 ein völlig entscheidungsreifes Tatsachenvorbringen liefern, widrigen... mehr lesen...
Index: L50005 Pflichtschule allgemeinbildend Salzburg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/03 Schulerhaltung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;PSchEGG §1 Abs2;PSchEGG §10;SchOG Slbg 1963 §1 Abs2;SchOG Slbg 1963 §1 Abs3;SchOG Slbg 1963 §14;SchOG Slbg 1963 §20;SchOG Slbg 1963 §27;WGG 1979 §7 Abs3 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;VwGG §34 Abs1;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084
Rechtssatz: Die Feststellung und die Einschränkung gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 sind antragsbedürftige Verwaltungsakte. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §7 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084
Rechtssatz: Der AbgPfl muss kein (besonderes) Feststellungsinteresse nachweisen. Der Feststellungsantrag und der Feststellungsanspruch gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 stehen ihm nämlich kraft Gesetze... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §119;BAO §93 Abs1 lita;KStG 1988 §5 Z10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084
Rechtssatz: Der AbgPfl muss der Behörde nicht bereits im Antrag gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 ein völlig entscheidungsreifes Tatsachenvorbringen liefern, widrigen... mehr lesen...
Index: L50005 Pflichtschule allgemeinbildend Salzburg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/03 Schulerhaltung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;PSchEGG §1 Abs2;PSchEGG §10;SchOG Slbg 1963 §1 Abs2;SchOG Slbg 1963 §1 Abs3;SchOG Slbg 1963 §14;SchOG Slbg 1963 §20;SchOG Slbg 1963 §27;WGG 1979 §7 Abs3 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;VwGG §34 Abs1;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084
Rechtssatz: Die Feststellung und die Einschränkung gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 sind antragsbedürftige Verwaltungsakte. ... mehr lesen...