Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 EStG 1988 §93 EStG 1988 §99 KStG 1988 §24 Abs2 KStG 1988 §24 Abs3 EStG 1988 § 47 heute EStG 1988 § 47 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 47 gültig von 01.07.2020 bis 07.01.2021 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 EStG 1988 §30b EStG 1988 §30c KStG 1988 §24 Abs3 Z4 KStG 1988 §7 Abs2 KStG 1988 §7 Abs3 EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 30 gültig von 01.07.2025... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §44; BAO §45; EStG 1988 §30b Abs2; KStG 1988 §1 Abs2; KStG 1988 §1 Abs3 Z3 idF 2012/I/022; KStG 1988 §21 Abs2; KStG 1988 §21 Abs3; KStG 1988 §22 Abs1; KStG 1988 §23 Abs1; KStG 1988 §24 Abs1; KStG 1988 §24 Abs2; KStG 1988 §24 Abs3; KStG 1988 §5 Z6; KStG 1988 §7 Abs2; BAO § 44 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §44; BAO §45; KStG 1988 §1 Abs2; KStG 1988 §1 Abs3 Z3 idF 2012/I/022; KStG 1988 §21 Abs2; KStG 1988 §21 Abs3; KStG 1988 §24 Abs1; KStG 1988 §24 Abs3; KStG 1988 §5 Z6; KStG 1988 §7 Abs2; BAO § 44 heute BAO § 44 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geänd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20; BAO §279 Abs1 idF 2014/I/013; BAO §289 Abs2; EStG 1988 §45 Abs1; EStG 1988 §45 Abs4; KStG 1988 §24 Abs3; KStG 1988 §24 Abs4 Z1; KStG 1988 §24 Abs4 Z3; BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §45; KStG 1988 §24 Abs3;KStG 1988 §45 Abs4; KStG 1988 §9 Abs8 idF 2007/I/099; EStG 1988 § 45 heute EStG 1988 § 45 gültig ab 15.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 EStG 1988 § 45 gültig von 21.03.2013 bis 14.08.2015 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §45 Abs4; KStG 1988 §24 Abs3; KStG 1988 §24 Abs4; KStG 1988 §9 Abs8; EStG 1988 § 45 heute EStG 1988 § 45 gültig ab 15.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 EStG 1988 § 45 gültig von 21.03.2013 bis 14.08.2015 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;DBAbk China 1992 Art24 Abs2 litb;DBAbk CSSR 1979 Art23 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art23 Abs2 litb;DBAbk Frankreich 1994 Art23 Abs2 litb;DBAbk Großbritannien 1970 Art24 Abs2;DBAbk Italien 1985 Art23 Abs3 lita;DBAbk Malaysia 1990 Art22 Abs2 litb;DBAbk Niederlande 1971 Art24 Abs4;DBAbk Polen 1975 Art23 Abs2;DBAbk Schweiz 1975 Art23 Abs2 idF 1995/161;DBA... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte ist eine Privatstiftung. Im Zeitraum 2001 und 2002 kam es zu Zu- und Verkäufen von Aktien an einer Aktiengesellschaft, in welche der Stifter seinen Speditionsbetrieb eingebracht hatte. Der dadurch entstandene Spekulationsgewinn ist steuerpflichtig und hätte daher in die KSt-Erklärung 2002 aufgenommen werden müssen, was allerdings unterblieben ist. Vorsitzender des Stiftungsvorstandes war bis Oktober 2009 A, bis Ende 2008 war die Wirtschaftsprüfungs-GmbH Kanzlei XY mi... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag41/05 Stiftungen Fonds
Norm: EStG 1988 §44 Abs1; KStG 1988 §24 Abs3 Z1;PSG 1993 §17 Abs2;PSG 1993 §18; UGB §222 Abs1; EStG 1988 § 44 heute EStG 1988 § 44 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Das beschwerdeführende Finanzamt setzte mit Bescheid vom 26. November 2004 die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2005 und Folgejahre mit EUR 170.271,88 fest. In der Begründung: führte es aus, da die für die Festsetzung der Vorauszahlungen maßgebliche Veranlagung das Jahr 2003 betreffe, sei die maßgebliche Abgabenschuld in Höhe von EUR 156.212,73 um 9 % zu erhöhen gewesen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machte die mitbeteiligte Partei geltend, das Fi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;BAO §279 Abs1;EStG 1988 §45 Abs1;EStG 1988 §45 Abs4;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Die gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Körperschaftsteuervorauszahlungen findet sich § 24 Abs. 3 KStG 1988 i.V.m. § 45 EStG 1988. Gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 kann das Finanzamt die Vorauszahlung jener Steuer anpassen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §45 Abs4;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Stellt der Steuerpflichtige den Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung, muss er die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage für das laufende Jahr glaubhaft machen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 45, Tz. 4). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hat ihren Sitz und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich und bilanziert zum 31. Dezember. Zu ihrem Unternehmensgegenstand zählt neben der Verwaltung und Vermietung von Gebäuden u.a. die Beteiligung an anderen, gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte. Sie war zumindest im Streitjahr 1997 u. a. an der AH SA in Brüssel zu 99 % und an der C SA in Luxemburg zu 99,92 % beteiligt. Die C SA in Luxemburg war wi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hat ihren Sitz und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich und bilanziert zum 31. Dezember. Zu ihrem Unternehmensgegenstand zählt neben der Verwaltung und Vermietung von Gebäuden u.a. die Beteiligung an anderen, gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte. Sie war zumindest im Streitjahr 1998 u. a. an der AH SA in Brüssel zu 99,99 % und an der C SA in Luxemburg zu 99,92 % beteiligt. Die C SA in Luxemburg w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §24 Abs1;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Eine Anrechnung (und damit auch die begehrte) Rückzahlung der ausländischen Steuer auf Zinseinkünfte hätte bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer desjenigen Kalenderjahres zu erfolgen, in welchem das Wirtschaftsjahr en... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §24 Abs1;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Eine Anrechnung (und damit auch die begehrte Rückzahlung) der ausländischen Steuer auf Zinseinkünfte hätte bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer desjenigen Kalenderjahres zu erfolgen, in welchem das Wirtschaftsjahr en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine für den Streitzeitraum nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen gesonderten Rechnungskreis. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in Paragraph 7, Absatz eins bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2 idF 1989/660;EStG 1988 §46 Abs1 Z2 idF 1993/818;KStG 1966 §24 Abs3;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass nach § 24 Abs 3 KStG in Verbindung mit § 46 Abs 1 Z 2 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 1989/660 der Ausdruck "Einkünfte" nach seinem Wortlaut "alle" Einkünfte umfasst. § 46 Abs 1 Z 2... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Jänner 1996 wurden gegenüber der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 1996 mit S 19,199.300,-- festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 1996 wurde gegen diesen Bescheid Berufung erhoben. Es wurde beantragt, die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 1996 mit S 2,550.000,-- festzusetzen. Mit einem weiteren Schriftsatz vom 15. Februar 1996 wurde in Berichtigung des Berufungsantrages begehrt, die Vorauszahlung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §45 Abs3 idF 1993/818;KStG 1988 §24 Abs3;SteuerreformG 1993 Art1 Z27 litc;
Rechtssatz: Als Unterschiedsbetrag iSd zweiten Satzes des § 45 Abs 3 EStG 1988 kann im Hinblick auf den Zusammenhang der beiden ersten Sätze dieser Gesetzesstelle nur jener Betrag verstanden werden, der die Differenz zwischen den bereits fällig gewordenen oder inner... mehr lesen...