Die Beschwerdeführerin ist eine Errichtergemeinschaft, bestehend aus zehn natürlichen Personen. In einem mit "Auftrag zur Organisation eines Bauwerkes durch Baumeister I" überschriebenen Vertrag ist festgehalten, dass die Bauherrengemeinschaft beabsichtige, ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen samt Tiefgarage zu errichten und am Gebäude Wohnungseigentum zu begründen (Wohnanlage A). Mit diesem Vertrag wird vereinbart, dass die Bauherrengemeinschaft Baumeister I beauftrage, den ... mehr lesen...
Die Satzung des Vereines IM weist im Wesentlichen folgenden Inhalt auf: "I. Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen 'IM' und hat seinen Sitz in L. II. Mitglieder 1.) Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 2.) Ordentliche Mitglieder: Der Aufnahmewerber muss von einem Mitglied des Vereinsvorstandes vorgeschlagen und von diesem als Gast eingeführt werden. Das Mitglied hat den Aufnahmewerber über Sinn und Zweck des Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;BAO §81 Abs6;BAO §93 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem das Finanzamt gemäß § 81 Abs 6 iVm Abs 2 BAO nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) eine Vertreterbestellung vornimmt, hat zum Ausdruck zu bringen,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Erbe der am 1. Jänner 1989 verstorbenen AW, welche über einen Großteil des Nachlasses durch Legate verfügt hatte. Ihren Drittelanteil an der Liegenschaft in L hatte AW ihrer Nichte LG vermacht. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 16. Dezember 1994 wurde über Antrag der Legatare die Nachlassseparation gemäß § 812 ABGB bewilligt, mit Beschluss vom 17. Mai 1995 Rechtsanwalt Dr. W zum Separationskurator bestellt. Auf Grund seines gesetzlichen Erb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §825;BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs3;BAO §81 Abs2;
Rechtssatz: Bei Miteigentumsgemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind (soweit gesellschaftsvertraglich nicht anderes vorgesehen ist) alle Mitglieder bzw Gesellschafter (im Zusammenwirken) zur Führung der Geschäfte befugt. Die Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;BAO §81 Abs5;
Rechtssatz: § 81 Abs 5 BAO normiert, dass die Stellung des von den Gesellschaftern (Mitgliedern) namhaft gemachten oder des amtlich bestellten Vertreters keine Änderung erfährt, wenn Gesellschafter (Mitglieder) neu hinzutreten. Zweck der Bestimmung ist es, für den Fall neuer Gesellschafter (Mitglieder) Kontinuität hinsichtlich ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Dezember 1997 bestellte das Finanzamt den Beschwerdeführer nach § 81 Abs. 2 BAO zum Vertreter der I.K. GmbH Atypische Stille Gesellschaft, weil die Gesellschafter (Beteiligten) der Verpflichtung zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und Bekanntgabe desselben an die Abgabenbehörde nicht nachgekommen seien. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese Vertreterbestellung Berufung. Die im Bescheid angesprochenen "Beteiligten" seien mit der I.K. GmbH eine aty... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und der Immobilienverwalter T. in Wien bildeten gemeinsam eine "Mietergemeinschaft" betreffend ein Objekt in Wien. Am 12. Jänner 1989 erteilte der Beschwerdeführer dem einen der beiden Gesellschafter, dem Immobilienverwalter T., eine Vollmacht, "mit welcher ich (wir) dem Immobilienverwalter, Herrn T., Wien, die Verwaltung der mir (uns) gehörigen Liegenschaft oder Miteigentumsanteile der Liegenschaft EZ X mit dem Haus in 1030 Wien, Y-Gasse, übertrage(n) u... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1007;BAO §81 Abs2;
Rechtssatz: Mit der in der dem Finanzamt vorgelegten Vollmacht enthaltenen Befugnis, der Immobilienverwalter könne den Steuerpflichtigen "in allen auf die Verwaltung dieser Liegenschaft bezüglichen Geschäften und Rechtshandlungen auch vor Gerichten und Behörden vertreten, insbesonder... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, dem mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 21. März 1996 in der Person des Beschwerdevertreters ein einstweiliger Sachwalter beigegeben worden war, war bis Oktober 1996 Gesellschafter einer OEG. Mit Bescheid des Finanzamtes wurde Karl-Heinz S. im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO von Amts wegen zum Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit bestellt. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;BAO §81 Abs6;BAO §81 Abs7;BAO §81 Abs8;BAO §92;
Rechtssatz: Der in § 81 Abs 7 und § 81 Abs 8 BAO angeführte Widerspruch hat weder die Bestellung eines Zustellbevollmächtigten, noch deren Art, welche nach § 81 Abs 2 BAO vorgegeben ist, zum Inhalt. Es handelt sich dabei nicht um ein als zulässig normiertes Rechtsmittel gegen einen Bescheid, son... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;BAO §81 Abs6;BAO §81 Abs7;BAO §81 Abs8;BAO §92;
Rechtssatz: Die Verständigung über die Bestellung einer Person zum gemeinsamen Vertreter ist kein Bescheid. Dies ändert jedoch nichts daran, dass (anlässlich der Verständigung) die Erhebung von Einwendungen gegen die Vertreterbestellung oder Anträge auf anderweitige Vertreterbestellung zulässig ... mehr lesen...
Die drei erstgenannten Beschwerdeführer sind Erben nach Dr. Johannes M. Der Erblasser und die übrigen Beschwerdeführer bildeten als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine - eine Mitunternehmerschaft darstellende - Kanzleigemeinschaft. In der beim zuständigen Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für 1987 wurde die Gesellschaft als "Kanzleigemeinschaft Dr. Johannes M., Mag. Wolfgang W., Dr. Nikolaus S. und Mag. Georg B." bezeichnet. Die Einkünfte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;BAO §81 Abs2;ZustG §7;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde eine vertretungsbefugte Person iSd § 81 Abs 2 BAO erst mit einem Schriftsatz vom 5.2.1997 namhaft gemacht. Die Abgabenbehörde selbst machte von ihrem Recht, einen Vertreter zu bestellen, nicht Gebrauch.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 15. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer "zum Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit der Eigentümergemeinschaft" an einem näher bezeichneten Grundstück im Bereich der mitbeteiligten Partei "zur Erfüllung der im § 61 Abs. 1 Tiroler Landesabgabenordnung umschriebenen Pflichten, bestellt". Der Beschwerdeführer erhob dagegen Berufung. Diese wurde - nach einer Berufungsvorentscheidung und einem Vorlageantrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §1;BAO §81 Abs2;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Tir 1984 §1;LAO Tir 1984 §61 Abs2;LAO Tir 1984 §73 Abs2;LAO Tir 1984 §73 Abs3 lita;
Rechtssatz: Ähnlich wie die Beh nicht berechtigt ist, auch wenn der Gewalthaber in einer Rechtssache eine allgemeine Vollmacht des Machtgeb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer schlossen sich im Jahr 1991 zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, deren Gegenstand nach dem Gesellschaftsvertrag vom 12. Dezember 1991 der gewerbliche Handel mit Wertpapieren ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 5) obliegt die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausschließlich dem Gesellschafter P. (das ist der Erstbeschwerdeführer), der mit 95 % an Gewinn und Verlust sowie am Betriebsvermögen beteiligt ist. In dem anlässlich der Gründu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/14/0138
Rechtssatz: Wie sich aus § 81 Abs 2 BAO ergibt, begnügt sich das Abgabenverfahrensrecht nicht mit einer bloßen Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht. Die vertretungsbefugte Person ist vielmehr namhaft zu machen, also ausdrücklich ... mehr lesen...
Hinsichtlich des dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Sachverhaltes wird auf das hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 93/14/0228, bis zur Erwähnung des im Juni 1993 erfolgten Beitritts des Beschwerdeführers (Dkfm. Dr. HS) zur Berufung vom November 1991 gegen die im Oktober 1991 ausgefertigten Bescheide betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Streitjahre verwiesen. Mit in Rechtskraft erwachsenem Bescheid vom Juli 1993 wies die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 81 Abs 2 BAO genügt eine bloße Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht nicht, vielmehr ist die vertretungsbefugte Person namhaft zu machen, also ausdrücklich zu bezeichnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1993140218.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs1;BAO §81 Abs2;
Rechtssatz: Mit einer Vereinbarung, nach der für die Organisation und kaufmännischen Leitung eines Vermietungsprojektes und Verpachtungsprojektes eine Person zuständig ist, ist noch keine Person zur Erfüllung der in § 81 Abs 1 BAO umschriebenen Pflichten bestimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs1;BAO §81 Abs2;
Rechtssatz: Alle vor der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten der Gesellschafter der GesBR für die GesBR ausgefertigten, an einen Gesellschafter bzw einen Gesellschafter und Mitges adressierten, diesem Gesellschafter zugestellten Bescheide gehen ins Leere und sind somit rechtlich nicht existent geworden (Hinweis E 4.4.1... mehr lesen...
Das Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien versuchte im Jahre 1987 die Erlassung von Bescheiden betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der Jahre 1976 bis 1982 betreffend eine - wie sich der Beschwerdeführer ausdrückt - "angebliche" Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Josef K und Mitgesellschafter I". Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird dabei auch auf das ebenfalls an den nunmehrigen Beschwerdeführer ergangene Erkenntnis vom 4. April 1990,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;
Rechtssatz: Dem Vertreter einer Personenvereinigung iSd § 81 Abs 2 BAO steht es frei, sich seinerseits selbst - zur Empfangnahme von Schriftstücken - vertreten zu lassen. Die Erteilung einer Zustellvollmacht durch den Vertreter nach § 81 Abs 2 BAO ist von der Namhaftmachung eines anderen Vertreters durch die Mitglieder der Personenvereinigun... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob die Beschwerdeführerin durch die Zurückweisung einer Berufung gegen die an eine Wohnungseigentümergemeinschaft, der auch die Beschwerdeführerin angehört, ergangenen Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1988 bis 1993 in ihrem Recht auf meritorische Entscheidung der Berufung verletzt wurde. D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;BAO §246 Abs1;BAO §77;BAO §81 Abs2;BAO §81;UStG 1972 §1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Wenngleich eine Wohnungseigentümergemeinschaft mangels zivilrechtlicher Rechtspersönlichkeit gemäß § 81 BAO eines Vertreters bedarf, so ist doch die betreffende Personengemeinschaft nach den materiell-rechtlichen Vorsc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein öffentlicher Notar, unterhielt zusammen mit dem öffentlichen Notar Dr. R eine Kanzleigemeinschaft. Am 24.11.1989 teilte der gemeinsame Steuerberater dem Finanzamt die Auflösung dieser Kanzleigemeinschaft per 31.10.1989 mit. Am 22.3.1991 erließ das Finanzamt einen Bescheid, in dem einerseits für das Jahr 1989 Umsatzsteuer festgesetzt und andererseits die im Kalenderjahr 1989 erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO festgestellt wurden. Seine Zustellung erfolgte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein öffentlicher Notar, betrieb mit dem öffentlichen Notar Dr. E. in F eine Kanzleigemeinschaft. Am 24. November 1989 teilte der steuerliche Vertreter dem Finanzamt die Auflösung der Kanzleigemeinschaft zum 31. Oktober 1989 mit. Am 22. März 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der aus dem Beschwerdeführer und Dr. E. bestehenden Personengemeinschaft (Kanzleigemeinschaft) betreffend das Jahr 1989 den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer und die Festste... mehr lesen...
Rechtssatz: § 101 Abs 3 BAO normiert eine Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll. Die Vorschrift zwingt die Behörde jedoch nicht, von der Fiktion Gebrauch zu machen; sie hindert insbesondere nicht eine anderweitig wirksame, etwa in der Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit bestehende Zustellung von an die Personengemeinschaft gerichteten Bescheiden. Gegenteiliges k... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §81 Abs1;BAO §81 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/05 94/15/0001 1 Stammrechtssatz § 101 Abs 3 BAO normiert eine Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll. Die Vorschrift zwingt die Behörde jedoch nicht, von der Fiktion Gebrauch zu machen; sie... mehr lesen...