RS Vwgh 1998/10/28 93/14/0218

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §81 Abs1;
BAO §81 Abs2;

Rechtssatz

Mit einer Vereinbarung, nach der für die Organisation und kaufmännischen Leitung eines Vermietungsprojektes und Verpachtungsprojektes eine Person zuständig ist, ist noch keine Person zur Erfüllung der in § 81 Abs 1 BAO umschriebenen Pflichten bestimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140218.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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