RS Vwgh 1998/1/28 95/13/0229

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Veröffentlicht am 28.01.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §81 Abs2;

Rechtssatz

Dem Vertreter einer Personenvereinigung iSd § 81 Abs 2 BAO steht es frei, sich seinerseits selbst - zur Empfangnahme von Schriftstücken - vertreten zu lassen. Die Erteilung einer Zustellvollmacht durch den Vertreter nach § 81 Abs 2 BAO ist von der Namhaftmachung eines anderen Vertreters durch die Mitglieder der Personenvereinigung zu unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130229.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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