RS Vwgh 2000/8/2 99/13/0209

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Veröffentlicht am 02.08.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §81 Abs2;
BAO §81 Abs6;
BAO §81 Abs7;
BAO §81 Abs8;
BAO §92;

Rechtssatz

Die Verständigung über die Bestellung einer Person zum gemeinsamen Vertreter ist kein Bescheid. Dies ändert jedoch nichts daran, dass (anlässlich der Verständigung) die Erhebung von Einwendungen gegen die Vertreterbestellung oder Anträge auf anderweitige Vertreterbestellung zulässig sind, über welche für den Fall, dass ihnen nicht stattgegeben wird, bescheidmäßig abzusprechen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130209.X01

Im RIS seit

21.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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