1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGBAO VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGBAO VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 b... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber fand - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Jahr 2017 eine Außenprüfung hinsichtlich der Einkommen- und Umsatzsteuer der Jahre 2013 bis 2015 statt, in deren Folge das Finanzamt die Festsetzungsverfahren wieder aufnahm und neue Sachbescheide erließ. In den Wiederaufnahmebescheiden verwies das Finanzamt zur Begründung: auf die Feststellungen der Prüfung laut Niederschrift bzw. Prüfungsbericht. Im Prüfungsbericht führte das Finanzamt unter an... mehr lesen...
1 Die drittrevisionswerbende Partei (I AG) ist - nach den insoweit nicht bestrittenen Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts - Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe (I Unternehmensgruppe) mit mehr als 100 Gruppenmitgliedern. Im Jahr 2012 stellte sich die Beteiligungsstruktur nach Umgründungsmaßnahmen - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - (vereinfacht) so dar, dass die I AG (mittelbar) an einer niederländischen Gesellschaft (BV) beteiligt war; diese war a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 BAO §308 Abs1 BAO §308 Abs3VwRallg ZPO §146 BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
1 Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden bei der Revisionswerberin die Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2011 bis 2015 wiederaufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht den Beschwerden der Revisionswerberin gegen den Umsatzsteuerbescheid 2012 teilweise Folge und wies die Beschwerde hinsichtlich der Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2011 bis 2015 und der Umsatzsteuerbescheide 2011 und 2013 bis 2015 als... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 AVG §71 Abs1 Z1 BAO §308 BAO §308 Abs1RAO 1868 §15RAO 1868 §15 Abs1 VwGG §46 VwGG §46 Abs1 ZPO §146 ZPO §31 Abs3 AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert d... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 3. Dezember 2018 beantragte die Revisionswerberin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung von Vorlageanträgen betreffend Beschwerdevorentscheidungen (Feststellungsbescheid Gruppenträger 2013 und 2014). Die Frist zur Einbringung der Vorlageanträge habe mit 8. April 2018 geendet; die Vorlageanträge seien am 13. April 2018 eingebracht worden und seien daher verspätet. 2 Vorauszuschicken sei, dass die frühere... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die mit Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 20. März 2017 erfolgte Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Mitteilung der buchmäßigen Erfassung von Eingangsabgaben als unbegründet ab und sprach aus, dass gegen dieses Erkenntnis eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zuläs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 22. April 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Mitbeteiligten die buchmäßige Erfassung von gemäß Art. 202 Abs. 1 des Zollkodex iVm § 2 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes entstandenen Eingangsabgaben in näher angeführter Höhe mit. Mit Bescheid vom 22. April 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Mitbeteiligten die buchmäßige Erfassung von gemäß Artikel 202, Absatz eins, des Zollkodex in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, des Zoll... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 31992R2913 ZK 1992 Art236 Abs232013R0952 ZK 2013 Art121 Abs1 BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bi... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 31. Juli 2017 wies das Bundesfinanzgericht die (als Beschwerde zu behandelnde) Berufung der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Finanzamts vom 30. November 2009 betreffend die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Bundesfinanzgericht für zulässig. 2 Mit E-Mail vom 15. September 2017 übermittelte die die Revisionswerberin vertretende Rechtsanwälte GmbH (im Folgenden: Rechtsvertreterin) dem Bu... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;BFGG 2014 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gegenständliche Fall betrifft die Revisionseinbringung beim Bundesfinanzgericht. Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die... mehr lesen...
1 Zur Darstellung des Verwaltungsgeschehens wird zunächst in sinngemäßer Anwendung zu § 43 Abs. 2 und 9 VwGG auf den Beschluss vom heutigen Tag, Ra 2017/16/0167, verwiesen. Mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 12. November 2014 holte die - rechtsfreundlich vertretene - Revisionswerberin die versäumte Prozesshandlung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid nach. Mit Be... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Anträge der Revisionswerberin auf bescheidmäßige Vorschreibung der Wasserabgaben für bestimmte Zeiträume und bestimmte Grundstücke mit der Begründung: ab, dass gemäß § 32 des Gesetzes vom 27. September 2007 über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl. Nr. 73/2007, (in der Folge kurz: WLV-G) der Anspruch auf die Wasserbezugsgebühr und die Grundgebühr mit dem durch den Verband herzuste... mehr lesen...
Index: L69301 Wasserversorgung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO B-VG Art116a Abs1 Z2WLVG Bgld Nord 2007 §1 Abs4WLVG Bgld Nord 2007 §18WLVG Bgld Nord 2007 §33 Abs3 idF 2010/010 B-VG Art. 116a heute B-VG Art. 116a gültig ab 01.10.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2011... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 21. August 2013 stellte der Revisionswerber einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Berufungsverhandlung vom 1. Juli 2013 zu dem mit Berufungsentscheidung vom 3. Juli 2013 abgeschlossenen Berufungsverfahren vor der belangten Behörde (vgl. dazu näher VwGH vom 29. Juni 2016, 2013/15/0245). Begründend brachte der Revisionswerber vor, im Zuge einer nach Zustellung der Berufungsentscheidung vorgenommenen Akteneinsicht... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. April 2011 eines Organs der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 7.058,17 vorgeschrieben. Der Bescheid wurde mittels Rückscheinbriefes (RSb) zugestellt und von einem Organ der Österreichischen Post AG am 8. April 2011 an der Abgabestelle an einen Mitbewohner übergeben. Mit Schreiben vom 25. Juli 2011 stellte der Beschwerdeführer 1. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Die Umdeutung klar formulierter Anträge kommt (auch) im Bereich des Verfahrens nach der BAO nicht in Betracht. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Juni 2011 zog der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführer zur Haftung für die Gästetaxe des Zeitraums 3. April 2009 bis 31. Dezember 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 3.232,79 heran. Begründend führte er aus, der Beschwerdeführer vermiete das im Gemeindegebiet gelegene Ferienhaus "X Hütte" tage- oder auch wochenweise als Unterkunft für Erholungs- bzw Ferienzwecke und sei als Unterkunftgeber gemäß § 17 Abs 4 Vorarlberger Tourismusgese... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 5. April 2013 zog die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde im Instanzenzug den Revisionswerber für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2012 zur Haftung für die Gästetaxe nach dem Vorarlberger Tourismusgesetz (in Folge: Vlbg TourismusG) in der Höhe von EUR 945,40 heran. 2 Mit einem weiteren Bescheid vom 5. April 2013 schrieb die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde dem Revisionswerber im Instanzenzug Tourismusbeitrag fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVRefG 2009;BAO; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2014/17/0116 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/17/0589 E 20. April 2016 RS 2 Stammrechtssatz Die BAO enthält auch nach ihrer Novellierun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde F vom 25. November 2014, womit dieser im Instanzenzug gegenüber dem Revisionswerber Wasserbezugsgebühren für den Zeitraum vom 1. November 2010 bis zum 31. Dezember 2012 in näher angeführter Höhe vorgeschrieben hatte. Das Verwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §861;BAO;VwRallg; ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sin... mehr lesen...