Index: Verwaltungsverfahren - AVG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1BAO §308
Rechtssatz: Unter Frist, deren Versäumung im Wege der Widereinsetzung bekämpft werden kann, ist nur ein von vornherein bestimmter Zeitraum zu verstehen, innerhalb dessen Rechtshandlungen vorzunehmen sind, nicht aber ein bloßes Zuwarten der Behörde. European Ca... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...