RS Vwgh 1987/6/5 87/18/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
BAO §308;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Die Vorgangsweise eines Rechtsanwaltes, einen Papierbogen blanko zu unterschreiben und das Schreiben des Schriftsatzes auf diesem Bogen unkontrolliert einer Kanzleikraft zu überlassen oder nicht gegen nachträgliche Inhaltskorrekturen durch eine Kanzleikraft Vorkehrungen zu treffen, stellt ein Organisationsverschulden dar (Hinweis E 24.4.1978, 2163/77, E 20.5.1981, 81/03/0066, E 9.5.1985, 84/02A/0298).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180064.X01

Im RIS seit

05.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten