RS Vwgh 2005/12/21 2005/14/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2005
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §308;
BAO §309a;

Rechtssatz

Die alleinige Mitteilung eines Versehens, verbunden mit dem Ersuchen, das Versehen zu entschuldigen und das tatsächlich eingereichte Schreiben einer anderen Partei "zuzuordnen", sowie verbunden mit der Bekanntgabe, wie das eingereichte Schreiben eigentlich hätte lauten sollen, stellt einen als solchen erkennbaren Wiedereinsetzungsantrag, hinsichtlich dessen allenfalls ein Mängelbehebungsverfahren im Sinne des § 309a BAO durchzuführen gewesen wäre, nicht dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005140109.X03

Im RIS seit

31.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten