Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 idF 2002/I/097; BAO §299 Abs1 idF 2003/I/124; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1; BAO §299 Abs2; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 00032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §299 Abs1; BAO §303 Abs4;BudgetbegleitG 2009; EStG 1988 §18; EStG 1988 §25 Abs1 Z3 lite; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2; BAO §299 Abs1 idF 2003/I/124; BAO §93 Abs2; EStG 1988 §16; EStG 1988 §18; EStG 1988 §34; BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 BAO § 299 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2; BAO §299 Abs1; BAO § 289 heute BAO § 289 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 289 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 idF 2002/I/097; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20; BAO §299 Abs1; BAO §303 Abs4; B-VG Art130 Abs2; BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 299 heute ... mehr lesen...
Das Hauptzollamt Wien setzte mit Bescheid vom 24. April 2003 gegenüber dem Beschwerdeführer eine Einfuhrzollschuld gemäß Art. 202 Zollkodex (ZK) im Ausmaß von insgesamt EUR 2,075.733,82 (davon EUR 506.500,59 Zoll, EUR 492.512,52 Einfuhrumsatzsteuer und EUR 1,076.720,71 Tabaksteuer) fest. Zudem wurde eine Abgabenerhöhung von EUR 285.291,31 vorgeschrieben. Der Beschwerdeführer sei am 10. August 2000 und am 16. Jänner 2001 am vorschriftswidrigen Verbringen von insgesamt 12,500.0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0372 E 24. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Aufhebungsgrund der aktenwidrigen Annahme eines Sachverhaltes liegt vor, wenn die Behörde bei Gestaltung des Bescheides von einem Sachverhalt ausgegangen ist, welcher mit den in den Verwaltungsakten festgehaltenen Tatsachen nicht im Einklang steht.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte mit ihrer Einkommensteuererklärung für 1998 neben Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von rund 270.000 S negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 120.022 S. Aus den Beilagen zur Einkommensteuererklärung ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin den Einnahmen in Höhe von 202.680 S Ausgaben von 4,102.003,33 S gegenüberstellte, in denen unter der Bezeichnung "Instandsetz.Aufw. 98 (Aufl. RL)" der Betrag von 2,887.429 S enthalten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §299 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0033 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Die Aufsichtsbehörde ist nach § 299 Abs. 1 lit. c BAO zur Aufhebung berechtigt, wenn Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen wurden, bei deren Einhaltung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Es bedarf also keines ... mehr lesen...
Mit einem an das Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien gerichteten Antrag vom 4. August 1998 ersuchte der Beschwerdeführer "um Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer des Jahres 1995 im Betrag von S 420.518,84". Zur Begründung: führte der Beschwerdeführer aus, wie sich aus seiner Eingabe vom 21. Februar 1997 (beim Finanzamt eingelangt am 24. Februar 1997) ergebe, sei er im Jahr 1995 in Österreich nicht wohnhaft und überhaupt nicht steuerpflichtig gewesen. Es bestehe nämlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §299 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Aufsichtsbehörde ist nach § 299 Abs. 1 lit. c BAO zur Aufhebung berechtigt, wenn Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen wurden, bei deren Einhaltung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Es bedarf also keines Nachweises, dass ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müs... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin wurde eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 BAO für die Jahre 1988 bis 1993 durchgeführt, worüber die Prüfer in ihrem Bericht vom 30. Juni 1995 unter Tz 11 feststellten, dass an der Beschwerdeführerin die V AG zu 50 % am Stammkapital von 500.000 S beteiligt sei. Unter Tz 16 gingen die Prüfer zum Bereich der Körperschaftsteuer von verdeckten Ausschüttungen in den geprüften Jahren aus, wobei sie auf die Ausführungen in der Niederschrift (zu ergänzen: über... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei völligem Fehlen von Sachverhaltsfeststellungen kann nicht davon gesprochen werden, dass der dem aufgehobenen Bescheid zugrunde liegende Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt unrichtig festgestellt worden wäre (Hinweis E 2. März 1992, 91/15/0091; E 25. Juni 1990, 89/15/0075). European Case... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0198 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bescheidbehebung wegen Aktenwidrigkeit setzt eine aktenwidrige Sachverhaltsannahme durch den aufgehobenen Bescheid voraus. Eine solche aktenwidrige Sachverhaltsannahme scheidet jedenfalls aus, wenn der aufgehobene Bescheid überhaupt keine Sachverhaltsf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind Gesamtrechtsnachfolger des Josef G., der nach Einbringung seiner Beschwerde verstorben ist. Für Josef G. (im Folgenden auch: Beschwerdeführer) langte am 16. Juni 1994 eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 beim Finanzamt ein, die außer den persönlichen Daten keine Angaben enthielt. In einem Schriftsatz der steuerlichen Vertretung vom 6. Juli 1994 wurde dem Finanzamt mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Beschwerdeführers aus d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §299 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0036 E 14. Dezember 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach § 299 BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Burganlage, die er seit 1. Oktober 1989 an die in der Schweiz situierte W AG vermietete. Wie dem Beschwerdevorbringen zu entnehmen ist, führten die auf die Restaurierungskosten der Burganlage entfallenden Vorsteuern in den Jahren 1990 bis 1997 zu Umsatzsteuergutschriften in Höhe von insgesamt 2,849.184 S; für das Jahr 1998 ergab sich eine Zahllast von 8.086 S. Die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1990 bis 1998 ergingen vorläufig gemäß § 20... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litc;BAO §288 Abs1 litd;BAO §299 Abs1 litc;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Widersprüche innerhalb der
Begründung: sowie zwischen
Spruch: und
Begründung: eines Bescheides führen zur Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (Hinweis E 20.4.1995, 94/13/0228; E 5.7.1994, 93/14/0049). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist zu einem Drittel gesetzliche Erbin nach ihrem am 9. Dezember 1999 verstorbenen Ehegatten. In dem dem Finanzamt vom Bezirksgericht Eisenstadt übermittelten Verlassenschaftsakt befindet sich unter anderem ein Schreiben einer Bank vom 16. Februar 2000 an den die Verlassenschaftsabhandlung durchführenden Notar. Dieses Schreiben lautet auszugsweise: "Betreff: Verl.n..., verst. 9.12.1999 ... Sehr geehrter Herr Notar! Wir geben folgenden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Aufhebungsgrund der aktenwidrigen Annahme eines Sachverhaltes liegt vor, wenn die Behörde bei Gestaltung des Bescheides von einem Sachverhalt ausgegangen ist, welcher mit den in den Verwaltungsakten festgehaltenen Tatsachen nicht im Einklang steht. Ergeben die aktenmäßigen Unterlagen ein anderes Sachverhaltsbild als das... mehr lesen...
Über Antrag der beschwerdeführenden Partei erließ die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt (BH) unter dem Datum des 11. Oktober 2000 einen Bescheid mit folgendem Spruch: "Die BH Wiener Neustadt stellt fest, dass das von der (beschwerdeführenden Partei) im Standort S, B-Straße 200, zur Erzeugung vorgesehene Produkt "Einblasdämmstoff" gemäß der folgenden Beschreibung und den diesem Bescheid beigeschlossenen Unterlagen kein Abfall ist. Beschreibung: Die Dämmstoffe bestehen aus einem Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §4 Abs3;BAO §299 Abs1 litb;BAO §299 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Den Aufhebungstatbestand der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung iSd § 4 Abs 3 Z 1 AWG 1990 kennt auch § 299 Abs. 1 BAO. § 299 Abs. 1 BAO unterscheidet sich allerdings von § 4 Abs. 3 AWG 1990 dadurch, dass in der erstgenannten ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde in Ausübung des Aufsichtsrechtes Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb der Beschwerdeführerin für die Jahre 1994 bis 1996 gemäß § 299 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 BAO wegen "Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit seines Inhaltes" auf. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides ist zu lesen, an der Beschwerdeführerin (einer KG) seien in den Streitjahr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 litc;BAO §299 Abs2;
Rechtssatz: Es kommt zur Erfüllung der Aufhebungstatbestände nicht darauf an, ob allfällige wegen Verkennung der Rechtslage (§ 299 Abs 2 BAO) und/oder Außerachtlassung von Verfahrensvorschriften (§ 299 Abs 1 lit c BAO) unterbliebene Erhebungen tatsächlich zu einem anders lautenden Bescheid führen hätten müssen (Hinweis E ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Gebührenschuldner, dem gemäß § 3 Abs. 4 GebG die Selbstberechnung der Gebühren für Darlehens- und Kreditverträge bewilligt wurde. Mit Bescheid vom 9. März 1998 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (im folgenden kurz: Finanzamt) auf Basis der ihm vorgelegten Aufschreibungen der Beschwerdeführerin für das I. Halbjahr 1995 die Gebühr nach § 33 TP 19 GebG mit S 14,155.941,-- fest. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 litc;
Rechtssatz: Da die Anwendung des Aufhebungstatbestandes gemäß § 299 Abs 1 lit c BAO an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft ist als an das Vorliegen einer Verletzung von Verfahrensvorschriften, bei deren Einhaltung ein anderslautender Bescheid erlassen hätte werden können (bzw eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können), kommt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. März 1990 gab der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde als Abgabenbehörde erster Instanz dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. Juli 1989 auf Nachlaß der fälligen Lohnsummensteuer für die Jahre 1987 und 1988 zur Gänze, für 1989 und 1990 zu 50 % insoweit Folge, als die Beschwerdeführerin für die Kalenderjahre 1986 und 1987 von der Lohnsummensteuer befreit wurde und für die Kalenderjahre 1988 und 1989 die halbe Abgabenschuld erlassen wurde. Mit Schreiben vom... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §289 Abs2;BAO §299 Abs1 lita;GdO NÖ 1973 §35 Abs2;LAO NÖ 1977 §183;LAO NÖ 1977 §213 Abs2;LAO NÖ 1977 §220 Abs1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 35 Abs 2 NÖ GdO hat über Nachsichtsansuchen in erster Inst... mehr lesen...