Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293 impl;VwGG §43 Abs7 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1841/73 E 13. Februar 1974 VwSlg 8554 A/1974 RS 2 Stammrechtssatz § 62 Abs 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungakt mit der Maßgabe voraus, daß eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 387; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0301/67 E 18. Dezember 1968 VwSlg 3834 F/1968 RS 1 Stammrechtssatz Auf die Anwendung des § 293 BAO besteht kein Rechtsanspruch. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160220.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 387; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1070/77 E 23. November 1977 RS 1 Stammrechtssatz Der einer Partei bei der Abfassung der Abgabenerklärung unterlaufene Fehler kann icht zu einer Berichtigung des Bescheides nach § 293 BAO führen (Hinweis Reeger-Stoll, 05te Auflage, S 452). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293 impl;VwGG §43 Abs7 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1841/73 E 13. Februar 1974 VwSlg 8554 A/1974 RS 2 Stammrechtssatz § 62 Abs 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungakt mit der Maßgabe voraus, daß eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;BAO §293;VwRallg;
Rechtssatz: Ist in einem Verfahrensgesetz eine formelle Berichtigung vorgesehen, so ist es unzulässig, ohne eine solche davon auszugehen, die Behörde müsse sich geirrt haben. Schlagworte Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293;
Rechtssatz: Ein Berichtigungsbescheid (§ 293 BAO) tritt nicht an die Stelle des berichtigten Bescheides. Hat der Abgabepflichtige gegen den berichtigten Bescheid Berufung erhoben und wird durch die Berichtigung nur ergänzend in eben jene Rechte eingegriffen, die bereits durch den berichtigten Bescheid berührt worden sind, dann bedarf es keiner n... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293;VwGG §47 Abs1;VwGG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2527/77 E 31. Oktober 1979 VwSlg 5421 F/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wird der im angefochtenen Bescheid der belangten Behörde unterlaufene Rechenfehler in der Handhabung des § 293 BAO berichtigt, dann ist den diesbezüglichen Beschwerdeausführungen der Boden entzogen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293 impl;VwGG §43 Abs7 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1631/73 E 28. Februar 1974 RS 3 Stammrechtssatz Die Erlassung eines Berichtigungsbescheides iSd § 62 Abs 4 AVG bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle des fehlerhaften Bescheides tritt. Ein Berichtungsbescheid bildet vielme... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Jahren 1977 und 1978 als Angestellter der C Botschaft in D Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die er in seinen Einkommensteuererklärungen für 1977 mit S 210.000,-- (darin sonstige Bezüge S 30.000,--) und für 1978 mit S 235.200,-¬(darin sonstige Bezüge S 33.600,--) angab. Das Finanzamt nahm bei der Veranlagung abweichend von diesen Angaben für 1977 die laufenden Bezüge mit S 173.796,-- und die sonstigen Bezüge mit S 36.204,-- bzw. für 1978 die la... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293 BAONov 1980 Art1 Z126 BAO § 293 heute BAO § 293 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 BAO § 293 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293 BAONov 1980 Art1 Z126 BAO § 293 heute BAO § 293 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 BAO § 293 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293 BAONov 1980 Art1 Z126 BAO § 293 heute BAO § 293 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 BAO § 293 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...