RS Vwgh 1982/10/13 82/13/0122

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Veröffentlicht am 13.10.1982
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293
BAONov 1980 Art1 Z126
  1. BAO § 293 heute
  2. BAO § 293 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  3. BAO § 293 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987
  4. BAO § 293 gültig von 19.04.1980 bis 17.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Ein Fehler, der nur den Programmablauf betrifft, der auf Grund der Eintragungen ein Eingabebogen in Gang gesetzt wurde und in der Folge gegen den Willen der Behörde durch den programmierten Ablauf des maschinellen Veranlagungsverfahren tatsächlich eingetreten ist und im ausgedruckten Steuerbescheid seinen Niederschlag fand, beruht ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage (Hinweis auf die vergleichbare Rechtsprechung des BFH, BStBl 1967 III, S 793, Ein Fehler, der nur den Programmablauf betrifft, der auf Grund der Eintragungen ein Eingabebogen in Gang gesetzt wurde und in der Folge gegen den Willen der Behörde durch den programmierten Ablauf des maschinellen Veranlagungsverfahren tatsächlich eingetreten ist und im ausgedruckten Steuerbescheid seinen Niederschlag fand, beruht ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage (Hinweis auf die vergleichbare Rechtsprechung des BFH, BStBl 1967 römisch drei, S 793,

und BStBl 1980, II S62).und BStBl 1980, römisch zwei S62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982130122.X02

Im RIS seit

01.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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