1.1. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 23. Jänner 2002 wurde spruchgemäß die von der Beschwerdeführerin "gegen die Berufungsvorentscheidung des Bürgermeisters vom 24. September 2001 eingebrachte Berufung" als unbegründet abgewiesen. Mit dem erwähnten Abgabenbescheid des Bürgermeisters sei eine Kanalgebühr (Bereitstellungsgebühr) vorgeschrieben worden, wogegen die Beschwerdeführerin Berufung erhoben habe. 1.2. Mit dem (weiteren) Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §245 Abs1;BAO §278;BAO §289 Abs1;B-VG Art119a Abs5;GdO Allg Krnt 1998 §95 Abs1;LAO Krnt 1991 §193 Abs1;LAO Krnt 1991 §210;LAO Krnt 1991 §2... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer gründeten im Dezember 1993 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke des gewerblichen Handels mit Wertpapieren. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden die für die Jahre 1993 und 1994 erklärten Verluste aus Gewerbebetrieb in Höhe von 12,276.217 S und 7,512.130 S mit der Begründung: nicht anerkannt, dass die Tätigkeit dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen sei. Mit "Bescheid vom 3. März 1997" traf das Finanzamt di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Entscheidet die Abgabenbehörde zweiter Instanz - ungeachtet des Umstandes, dass die angefochtene Erledigung keine Wirksamkeit erlangt hat - über eine bei ihr anhängige Berufung in der Sache, tut sie dies außerhalb ihrer Zuständigkeit. Schlagworte Allgemein ... mehr lesen...
Das Hauptzollamt Feldkirch teilte dem Erstbeschwerdeführer mit Bescheid vom 28. Juni 1996 die gemäß Artikel 202 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für ihn am 30. November 1995 entstandene Eingangsabgabenschuld von S 33.307,-- Das Hauptzollamt Feldkirch teilte dem Erstbeschwerdeführer mit Bescheid vom 28. Juni 1996 die gemäß Artikel 202 Absatz eins, Buchstabe a und Absatz 3, Zollkodex (ZK) in Verbindung m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0206 E 18. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Ist die Berufung nicht zurückzuweisen, so ist es Aufgabe der Berufungsbehörde, in der Sache zu entscheiden, dh neuerlich zu entscheiden, und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell rechtlichen Bestimmungen unt... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art243 Abs2;BAO §289 Abs1;ZollRDG 1994 §85c Abs1;
Rechtssatz: Die Abänderungsbefugnis ist durch die "Sache" beschränkt. "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Unterinstanz gebildet hat. Die Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe darf sohin in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht ... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art243 Abs2;BAO §276;BAO §289 Abs1;BAO §50;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 27. Oktober 1983, 82/16/0158) darf die Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder in der von der Rechtsmittelbehörde in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlich... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um jenen ehemaligen Universitätsassistenten, über dessen Beschwerden der Verwaltungsgerichtshof u.a. schon mit seinen Erkenntnissen vom 31. März 1992, 90/15/0124, vom 27. April 1994, 94/13/0078, vom 3. Juli 1996, 95/13/0175, und vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117, und 95/13/0025, zu entscheiden hatte. Mit Erkenntnis vom heutigen Tage, 99/13/0062, hat der Verwaltungsgerichtshof die vom nämlichen Beschwerdeführer erhobene Beschwerde gege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: "Bestätigt" kann eine Berufungsvorentscheidung nur durch einen Bescheid der Abgabenbehörde zweiter Instanz werden, der dieselbe Spruchgestaltung wählt wie die "bestätigte" Berufungsvorentscheidung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1997130149.X05 ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, den ihr angeschlossenen Beilagen sowie den vom Verfassungsgerichtshof dem Verwaltungsgerichtshof mitübermittelten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistrates der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz vom 17. Februar 1998 gab dieser einem Antrag der Beschwerdeführerin, über ihre Anzeigenabgabepflicht im Zuge eines Feststellungsbescheides zu entscheiden, nicht statt. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO OÖ 1996 §149 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0072 E 30. Juli 1992 RS 2 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist gemäß § 200 Abs 1 BAO (§ 150 Abs 1 Tir LAO) im Zusammenhalt mit § 289 Abs 1 und § 289 Abs 2 ... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Stadtgemeinde Purbach. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde betreffend seine Berufungen in Angelegenheiten der Vorschreibung von Kanalbenützungsgebühren geltend. Er bringt im Wesentlichen gleich lautend vor dem Verwaltungsgerichtshof vor, der Bürgermeister dieser Stadtgemeinde als Abgabenbehörde erster Instanz habe ihm mit ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §273;BAO §278;BAO §289 Abs1;BAO §311 Abs1;B-VG Art132;LAO Bgld 1963 §203 Abs1 lita;LAO Bgld 1963 §208;LAO Bgld 1963 §213 Abs1;LAO Bgld 1963 §232 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw z... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH meldete beim Zollamt Innsbruck am 9. August 1995 17 Stück reinrassige weibliche Zuchtrinder (Kühe) bis zum Alter von 60 Monaten, Mindestgewicht: 250 kg, WE-Nr. 01021030120, Eigenmasse 11.578 kg und 16 Stück reinrassige weibliche Zuchtrinder (Färsen) bis zum Alter von 36 Monaten, Mindestgewicht: 250 kg, WE-Nr. 01021010120, Eigenmasse 11.048 kg zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet an. Der Anmeldung waren Rechnungen, in denen die Kühe und Färsen mit der jeweili... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §289 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZollRDG 1994 §2 Abs1;ZollRDG 1994 §85c Abs1;ZollRDG 1994 §85c Abs3c idF 2001/I/061;
Rechtssatz: Nach § 289 Abs 1 erster Satz BAO hat die Berufungsbehörde, sofern die Berufung nicht zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden. Ist die Berufung nic... mehr lesen...
1.1. Das Amt der Tiroler Landesregierung als Abgabenbehörde erster Instanz schrieb mit insgesamt 32 im Spruch: des vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheides im Einzelnen angeführten vorläufigen Bescheiden der "REPUBLIK ÖSTERREICH GEN. DION F.D.POST U. TELEGRAPHENVERW. SEKT. III. D. BM.F.OFF.WIRT. U. VERK. ..." Beiträge für die Jahre 1991 bis 1994 zu den ortszuständigen Tourismusverbänden und zum Tiroler Tourismusförderungsfonds in der Gesamthöhe von S 784.800,-- zur Zah... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO Tir 1984 §150 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs2; Beachte (Siehe jedoch E 26. Jänner 1994, 92/13/0097, RS 1)Siehe jedoch:92/13/0097 E 26. Jänner 1994 RS 1; Besprechung in:AnwBl 4/2003; S 224 bis 227; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0072 E 30. Juli 1992 RS 2 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde F. Auf der Liegenschaft steht ein Haus, welches zum größten Teil von der Familie S bewohnt wird; der verbleibende Teil steht dem Beschwerdeführer und seiner Ehegattin zur Verfügung. Diese Räume benützen der Beschwerdeführer und seine Ehegattin zum Teil selbst, zum Teil vermieten sie diese bzw. vergeben sie... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;LAO Slbg 1963 §208 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/16/0155 E 6. Dezember 1990 VwSlg 6559 F/1990 RS 3 Stammrechtssatz Eine im Verwaltungsverfahren ergangene Berufungsentscheidung hat nach stRsp beider Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts die rechtliche Wirkung, daß der erstinstanzliche Bescheid in der B... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist das Bestehen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der erstbeschwerdeführenden GmbH und dem Zweitbeschwerdeführer strittig. Für die Jahre 1985 und 1986 besteht weiters Streit, ob die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren nach § 303 Abs. 4 BAO erfüllt sind. Dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 19. Juni 1990 ist zu entnehmen (Tz. 5), dass mit Wirkung vom 1. April 1985 zwischen der Erstbeschwerdeführerin und dem Zw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen - ihrer Meinung nach zutreffenden - zu ersetzen. Aufgabe der Beruf... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 30. Juni 1994 richtete die beschwerdeführende Partei an den Magistrat der Stadt Wien unter dem Betreff: "Gebühren-Abgabenbescheid" und der Anführung einer Kontonummer ein Schreiben folgenden wesentlichen Inhaltes: "Im Jahre 1992 lag bei uns ein Rohrgebrechen vor. Da das Gebrechen außerhalb des Gebäudes in einem Schacht passierte, wurde dieses erst viel zu spät und nur durch Zufall entdeckt. Weiters ist diese Menge an Wasser nicht in da(s) öffentliche Kanalnetz ei... mehr lesen...
1. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht der Beschwerdeführer die Säumnis der belangten Behörde betreffend zwei Berufungen in Angelegenheiten der Vorschreibung besonderer Ortstaxe geltend. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde F in Salzburg. Der Beschwerdeführer wurde von der Gemeinde zur Vorlage einer Abgabenerklärung gemäß § 6 Abs. 4 Salzburger Ortstaxengesetz im Hinblick auf eine Wohnung auf dieser Liegenschaft aufgefordert. Auf Grund dieser... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §273;BAO §278;BAO §289 Abs1;BAO §311 Abs1;B-VG Art132;LAO Slbg 1963 §198;LAO Slbg 1963 §203;LAO Slbg 1963 §208 Abs1;LAO Slbg 1963 §227 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsam... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 31. Dezember 1990 als Einzelunternehmer auf dem Gebiet des Holzhandels tätig. Zu diesem Stichtag brachte er seinen Betrieb in die neu gegründete U GmbH ein. Für den Zeitraum 1988 bis 1990 fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. In seinem Bericht vom 18. Februar 1992 traf der Prüfer u.a. folgende Feststellung: Tz 15: Der Beschwerdeführer habe mit Kaufvertrag vom 29. November 1983 die näher bezeichnete Liegenschaft erworben und als notwendiges B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/12 90/14/0044 3
VwSlg 6882 F/1994 Stammrechtssatz Die Berufungsinstanz darf die Wiederaufnahme nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die vom Finanzamt nicht herangezogen worden sind. Aufgabe der Berufungsbehörde bei de... mehr lesen...
Anlässlich eines Antrages auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Jahr 1991 beantragte der Beschwerdeführer - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittig ist - die Berücksichtigung anteiliger Kraftfahrzeugkosten sowie von Kosten des Umzuges von einer BUWOG-Wohnung, welche der Beschwerdeführer wegen seines Ausscheidens aus dem öffentlichen rechtlichen Dienstverhältnis räumen musste, in eine andere Wohnung als Werbungskosten und - in einem Nachtrag zu dem Jahresa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §278;BAO §279 Abs1;BAO §289 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die AbgBeh zweiter Instanz hat gem § 289 Abs 1 BAO, sofern die Berufung nicht gem § 278 BAO zurückzuweisen ist und keine Anweisung auf Erlassung einer Berufungsvorentscheidung ergeht, immer in der Sache selbst zu entscheiden. In Verbindung mit § 279 Abs 1 BAO, wonach ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Jänner 1990 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde Sophie G und mehreren namentlich genannten Mitgesellschaftern, darunter Christa G, für 20.862 Nächtigungen zu einem näher bezeichneten Fremdenbeherbergungsbetrieb im Fremdenverkehrsjahr 88/89 die Fremdenverkehrsabgabe in der Höhe von S 83.136,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhoben (am 8. Februar 1990) Sophie G und Mitgesellschafter unterfertigt von Sophie G Berufung. Auf Grund der Berufung ... mehr lesen...