Beschwerdegegenständlich sind die Vergebührung des "1. Nachtrages zum Änderung-Mietvertrag vom 24.06.1999" und die Berichtigung dieser Vergebührung. Die Beschwerdeführerin ist seit Jahren Mieterin der Liegenschaft EZ des Grundbuches L, Grundstück 124/3, mit dem darauf errichteten sogenannten "X-Haus" einschließlich des Vorplatzes und der nicht verbauten Teile der Liegenschaft mit Ausnahme von Garagenplätzen im zweiten Tiefgeschoss dieses Hauses. Nachdem das Bestandverhältnis zwischen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1 B-VG Art130 Abs2 BAO § 289 heute BAO § 289 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 289 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Jänner 2007 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den beschwerdeführenden Parteien für eine näher genannte Liegenschaft Kanalbenützungsgebühr für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005 in der Höhe von EUR 8.307,52 (einschließlich Umsatzsteuer) und für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2006 in der Höhe von EUR 11.245,91 (einschließlich Umsatzsteuer) zur Zahlung vor. Begründend führte er aus, laut Kanalgebührenordnung der mitbet... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs1;LAO OÖ 1996 §212;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0089 E 25. Jänner 1991 RS 1(Hier: Gilt auch für § 212 OÖ LAO) Stammrechtssatz "Sache" iSd § 224 Abs 1 Wr LAO (ebenso wie iSd § 289 Abs 1 BAO oder des § 66 Abs 4 AVG) ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. März 2005 schrieb das Zollamt Salzburg der mitbeteiligten Partei für eingangsabgabenpflichtige Waren, die mit insgesamt 13 Anmeldungen im Zeitraum vom 26. März bis 17. Juli 2002 in das Zollverfahren "Überführung in den zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, Zollverfahrenscode 4200)" übergeführt worden sind, gemäß Art. 64 iVm Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a, Abs. 3 ZK, § 2 Abs. 1 und § 71a Zol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde [der unabhängige Finanzsenat, Zollsenat 3(K)] hat die Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufgehoben und keine Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz verfügt. Damit handelt es sich im Beschwerdefall bei der Aufhebung um eine meritorische Berufungserledigung. Eine solche A... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 11. November 2004 erklärte Dr. N als Gründer und Alleingesellschafter die Errichtung der "S Grundstückserschließungs u. -handels GmbH" mit einem Stammkapital von EUR 35.000,--, das durch eine Bareinlage von EUR 18.000,-- und eine Sacheinlage von EUR 17.000,-- aufzubringen war. Als Sacheinlage brachte Dr. N in der Erklärung näher bezeichnete Liegenschaften mit einem Verkehrswert von insgesamt EUR 7,239.690,-- ein. Er verpflichtete sich zur Einholung der Zust... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 289 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die Behörden im weiteren Verfahren an die für die Aufhebung maßgebliche, im Abgabenbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Eine Bindung an obiter dicta besteht nicht (Hinweis auf Ritz, BAO-kommentar3, Tz 26 zu § 289 BAO samt angeführter Literatur). European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Mit den in seinem Bescheid nur allgemein gehaltenen Feststellungen, es seien noch "erforderliche Ermittlungen" durchzuführen, es sei von "umfangreichen Ermittlungen" auszugehen, hat der unabhängige Finanzsenat die Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz n... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §289 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0059 E 26. April 2006 RS 2 Stammrechtssatz Die Befugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz, ausnahmsweise nach § 289 Abs 1 BAO vorzugehen, ist in deren Ermessen gestellt. Macht die Behörde von diesem Ermessen G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0059 E 26. April 2006 RS 1 Stammrechtssatz Der unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden (reformatorische Entscheidung). Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs 1 BAO soll die Ausnahme darstellen (Hinweis Rit... mehr lesen...
Die mitbeteiligte GmbH verkaufte das Grundstück X mit Kaufvertrag vom 19. Februar 1999 ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Ing. G um den Kaufpreis von 708.750 S. Das Finanzamt ging davon aus, dass der gemeine Wert des Grundstückes doppelt so hoch sei als der Kaufpreis, und nahm daher eine verdeckte Ausschüttung an. Die mitbeteiligte GmbH verkaufte das Grundstück römisch zehn mit Kaufvertrag vom 19. Februar 1999 ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Ing. G um den Kaufpreis von 708.750... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1 idF 2002/I/097;BAO §289 Abs2 idF 2002/I/097;
Rechtssatz: Der unabhängige Finanzsenat hat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden (reformatorische Entscheidung). Die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs 1 BAO soll die Ausnahme darstellen (Hinweis Ritz, Die Entscheidungsbefugnisse des Berufun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §289 Abs1 idF 2002/I/097;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Befugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz, ausnahmsweise nach § 289 Abs 1 BAO vorzugehen, ist in deren Ermessen gestellt. Macht die Behörde von diesem Ermessen Gebrauch, hat sie die Ermessensübung zu begründen. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde u.a. die Berufung gegen den Haftungs- und Zahlungsbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer über den Prüfungszeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 1992 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, im Betrieb der beschwerdeführenden Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) habe für den Zeitraum 1990 bis 1992 eine Außenprüfung stattgefunden. Am 29. Mai 1995 sei unter Bezugnahme auf das Prüfungsergebnis ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §245 Abs1;BAO §273;BAO §289 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/17/0232 E 20. November 2002 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Vor Zurückweisung einer Berufung als verspäte... mehr lesen...
Am 5. November 1997 wurden über Anmeldung der Beschwerdeführerin für Frau Angela P als Warenempfängerin drittländische Teppiche in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft überführt. Die Eingangsabgaben an Einfuhrumsatzsteuer wurden vom Hauptzollamt Linz - ausgehend von einem erklärten Warenwert von S 74.033,91 - mit S 18.156,-- festgesetzt. Mit Bescheid vom 25. Juli 2002 wurde bei der Beschwerdeführerin eine gemäß Art. 201 Abs. 1 lit. a ZK iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG entstanden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1 idF 2002/I/097;
Rechtssatz: Die Bindungswirkung des aufhebenden Bescheides besteht nur für die Rechtsanschauung, die für die Aufhebung maßgeblich war und die im Aufhebungsbescheid auch dargelegt wurde. Eine Bindung an "obiter dicta" besteht ebenso wenig wie an im Aufhebungsbescheid nur implizit zum Ausdruck gebrachte Annahmen, etwa über die ... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende KEG (in der Folge: Beschwerdeführerin) betreibt ein Ambulatorium für elektrophysikalische Medizin und Hydrotherapie. Persönlich haftender Gesellschafter ist Dr. med. Peter N., Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind Dr. med. Heinz N. und Rosemarie N. 1.2. In den Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre erklärte die Beschwerdeführerin neben Umsätzen, die mit dem Normalsteuersatz bzw. mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern waren, auch steuer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur aus den gesetzlichen Wiederaufnahmegründen zulässig. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, verbrachte am 5. Dezember 2000 über das Zollamt Lustenau aus einem Nichtmitgliedstaat der EU 10 Flaschen mit 0,375 Liter und 6 Flaschen mit 0,75 Liter französischen Rotwein in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft. Ihm wurden mit einer Mitteilung nach Artikel 221 ZK ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 4.289,91 und einem Abgabensatz von 20 % Eingangsabgaben von S 858,-- (EUR 62,35) vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;BAO §289 Abs1;ZollRDG 1994 §85c Abs3c idF 2001/I/061;
Rechtssatz: Anders als nach der Rechtslage vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2001 (Hinweis E 24. September 2002, 2000/16/0114) konnte der Berufungssenat nach Inkrafttreten der genannten ZollR-DG-Novelle unter den dort genannten Voraussetzungen au... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Oktober 2003, 2000/13/0028, verwiesen, mit dem der in derselben Angelegenheit ergangene Bescheid der damals belangten Behörde vom 14. Dezember 1999, Zl. RV/393-16/13/99, soweit darin über Lohnsteuer abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. Die Aufhebung des Vorbescheides erfolgte deshalb, weil er nur gegenüber der beschwerdeführenden AG und nicht auch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung geltend gemacht wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für die geltend gemachte Haftung maßgebend ist (Hinweis E 10. April 1997, 94/15/0218). Im Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren 1993 bis 1998 u. a. Einkünfte aus der Vermietung eines in Wien, S-Gasse, gelegenen Gebäudes. Im Rahmen einer Prüfung gemäß § 151 Abs. 1 BAO stellte die Prüferin zu den Eigentumsverhältnissen an der Liegenschaft S-Gasse fest, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1990 5/8-Anteile an dieser Liegenschaft von einer Bekannten, Elisabeth F., und im Jahr 1993 die restlichen Anteile von Johann W. erworben habe. In dem auf der Liegenschaft ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz zu prüfen und allenfalls entsprechend abzuändern, wobei auch Verböserungen zulässig sind (Hinweis E 22. Juni 2001, 2000/13/0175). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Der Stadtmagistrat Innsbruck schrieb dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 13. Juni 2000 Ankündigungssteuer in der Höhe von S 350.936,-- vor. Der Bescheidspruch lautet wie folgt: " Bescheid Gemäß §§ 2 Abs. 1 lit c) und § 7 Abs. 1 der Innsbrucker Ankündigungssteuerverordnung 1999, Gemeinderatsbeschluß vom 03.12.1998 in Verbindung mit § 151 TLAO, LGBl. Nr. 34/1984 i. d.g.F. und den im Anhang unter Punkt I festgelegten Gebührensatz, wird für (den Beschwerdeführer), Inhab... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 214 Abs. 1 Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984, hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern die Berufung nicht nach § 209 zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden. Die Abänderungsbefugnis ist ... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der Beschwerdeführerin ist die Vermietung von Verkaufsflächen in einem Einkaufszentrum in P an Unternehmer. Sie verbreitet unter der Bezeichnung "PN" eine Broschüre, in welcher sich Einschaltungen befinden, mit denen Waren und Dienstleistungen der Mieter der Beschwerdeführerin beworben werden. Mit Bescheid des Magistrates der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz vom 17. Februar 1998 wurde einem Antrag der Beschwerdeführerin, über ihre Anzeigenabgabepflicht im ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO OÖ 1996 §149 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0291 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0072 E 30. Juli 1992 RS 2(hier OÖ LAO 1996 anzuwenden) Stammrechtssatz ... mehr lesen...