Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0021 5 Stammrechtssatz Eine mündliche Verhandlung ist nur in den durch § 260 Abs 2 BAO dem Berufungssenat zugewiesenen Fällen anzuberaumen und nicht auch dann, wenn die FLD als Rechtsmittelbehörde monokratisch entscheidet (Hinweis E 21.5.1979, 930/75). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben sich zu einer ihre Tätigkeit im Herbst des Jahres 1987 aufnehmenden atypischen stillen Gesellschaft derart zusammengeschlossen, daß sich Zweit- und Drittbeschwerdeführer am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin, welches in der Generalvertretung eines amerkanischen Bootserzeugungsunternehmens, im Handel mit und der Vercharterung von Booten sowie im Handel mit Bootszubehör besteht, in der Weise beteiligten, daß sie am Vermögen und Ertrag des Unternehmens (unt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0499/54 E 17. Februar 1956 VwSlg 1360 F/1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Antrag auf Durchführung einer Verhandlung vor dem Berufungssenat muß, um rechtswirksam zu sein, schon in der Berufungsschrift selbst gestellt werden. Es genügt nicht, wenn er erst in einem die
Begründung: des Rechtsmittels nachholenden Schr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren aus seiner Tätigkeit als Dachdecker und Spengler Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer u.a. fest, daß der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit den von seinem Schwiegervater anläßlich der Aufgabe von dessen Betrieb gemieteten Liegenschaftsteilen für den Zeitraum von März bis Dezember 1990 einen umsatzabhängigen Mietaufwan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Ein in der Berufung gestellter Antrag auf mündliche Darlegung des Sachverhaltes BEIM VORSTAND DES FINANZAMTES ist nicht als (rechtzeitiger) Antrag auf Durchführung einer Verhandlung VOR DER BERUFUNGSBEHÖRDE zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150039.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein praktischer Arzt, eröffnete am 1. April 1980 eine Ordination in M. Im Fragebogen des Finanzamtes anläßlich der Eröffnung seines Betriebes gab er an, die Ordination in M, die früher von seinem Vater (in der Folge nur: Vater) betrieben worden sei, sei von ihm neu gegründet worden. Er habe für die Überlassung der Ordination in M nichts bezahlt. Aus der vom Beschwerdeführer für das Jahr 1980 erstellten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist ersichtlich, daß vom Vate... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag auf "ausführliche mündliche Sachverhaltsdarstellung" kann nicht mit einem solchen auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gleichgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993150030.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit einer Fragebogenbeantwortung vom 24. Mai 1983 die Eröffnung eines als "Cafe-Bar" geführten Betriebes dem Finanzamt bekanntgegeben und in den darauffolgenden Jahren auch entsprechende Steuererklärungen gelegt. Im Jahr 1990 fand beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Darin vertrat die Betriebsprüferin die Auffassung, der Kaffeehausbetrieb sei nicht dem Beschwerdeführer zuzurechnen, sondern stelle eine Betriebsstätte der Kaffeehausbetrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung besteht nur dann, wenn diese im Sinn des § 284 Abs 1 BAO rechtzeitig (somit in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung) beantragt wurde. Wurde ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht im Berufungsschriftsatz gest... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Rauchfangkehrergewerbe in den Standorten A und E. Den Standort E übernahm er von seinem Vater gegen Zahlung einer Versorgungsrente, den Kehrbezirk im Standort A erwarb der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Jänner 1975 (nach fünfjähriger Pachtung) vom Vorbesitzer gegen Zahlung einer Kaufpreisrente, deren versicherungsmathematischer Wert als Firmenwert im Betrag von S 1,652.798,-- aktiviert und in der Folge als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut behande... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 88/15/0030 4 Stammrechtssatz Einem in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gelegenen Verfahrensmangel fehlt es an... mehr lesen...
Das im angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Einkommensteuerbescheid für 1989 zugrundegelegte Einkommen der Beschwerdeführerin setzt sich zusammen aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die aus der von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten gezahlten Pension und einer ausländischen Sozialversicherungspension errechnet wurden. Bei Berechnung der Einkommensteuer 1989, die mit dem angefocht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 88/15/0030 4 Stammrechtssatz Einem in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gelegenen Verfahrensmangel fehlt es an... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung im Spruchgegenstand erlassenen Bescheide des Finanzamtes als unbegründet ab. In seiner gegen diese Berufungsentscheidung erhobenen Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend. Die belangte Behörde hat die Verwaltungsakten vorgelegt und in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0499/54 E 17. Februar 1956 VwSlg 1360 F/1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Antrag auf Durchführung einer Verhandlung vor dem Berufungssenat muß, um rechtswirksam zu sein, schon in der Berufungsschrift selbst gestellt werden. Es genügt nicht, wenn er erst in einem die
Begründung: des Rechtsmittels nachholenden Schr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war an der B. GmbH seit ihrer Gründung im Jahre 1966 beteiligt. Zunächst entfielen vom Stammkapital von S 100.000,-- auf Christa B. S 60.000,--, auf deren Ehegatten Ing. Gerhard B. S 20.000,-- und den Beschwerdeführer ebenfalls S 20.000,--. Ab 29. Juni 1976 war Ing. Gerhard B. mit S 66.000,-- und der Beschwerdeführer mit S 34.000,-- beteiligt. Ab 1. März 1977 übernahm der Beschwerdeführer alle Anteile der GmbH. Ing. Gerhard B. war Geschäftsführer, der Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §284 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 92/13/0207 1 Stammrechtssatz Bei der nach § 284 Abs 1 BAO zu treffenden Beurteilung der Frage, ob eine mündliche Berufungsverhandlung stattzufinden hat, handelt es sich um keine nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffende und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter einem Markennamen Schlankheitsstudios. Zur Herbeiführung der Gewichtsabnahme, die als Reduktion des Körperumfangs in Zentimetern ausgedrückt wird, werden patentierte Gymnastikgeräte verwendet, an denen von den Kundinnen Turnübungen unter Anleitung des Personals des Institutes absolviert werden. In den Vertragsformularen ist die Eintragung von "Beginn und Ende des Kurses" sowie der Anzahl der "Besuche/Behandlungen" vorgesehen. Die Behandlung kann mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs2;BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Das Institut des § 245 Abs 2 BAO bezweckt die endgültige Klarstellung des Inhaltes der Entscheidung und damit der Ausgangsbasis für das Rechtsmittel. Macht die Partei von dieser Möglichkeit Gebrauch, bringt sie solcherart zum Ausdruck, daß eine von ihr überreichte Rechtsmittelschrift noch unvollständig sein kann, s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs2;BAO §284 Abs1;B-VG Art144;B-VG Art7;StGG Art2;
Rechtssatz: Es widerspricht dem Sachlichkeitsgebot, dem Gesetzgeber zu unterstellen, er habe die Partei gleichsam zu vorsorglicher Antragstellung auf mündliche Verhandlung zwingen wollen, wenn sie den Teil der Berufung, den sie auf Grund der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs2;BAO §284 Abs1;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Daß der Gesetzgeber von aus ihrer Sicht verantwortungsvoller Antragstellung der Partei gemäß § 284 BAO ausgeht und nicht von leichtfertiger, darf im Hinblick auf das Sachlichkeitsgebot, das dem Gleichheitssatz innewohnt, angenommen werde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht neben anderen Einkünften solche aus der Vermietung einer Liegenschaft in W. Für die Jahre 1980 bis 1982 machte er unter der Bezeichnung "Erhaltungskosten a conto Firma B & Co" S 600.000,-- (1980), S 750.000,-- (1981) und S 450.000,-- (1982) als Werbungskosten geltend. Nachdem das Finanzamt diese Aufwendungen zunächst anerkannt hatte, nahm es mit Bescheiden vom 10. bzw. 14. Oktober 1985 die Verfahren wieder auf und versagte den Beträgen die steuerliche ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0125 2 Stammrechtssatz Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0499/54 E 17. Februar 1956 VwSlg 1360 F/1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Antrag auf Durchführung einer Verhandlung vor dem Berufungssenat muß, um rechtswirksam zu sein, schon in der Berufungsschrift selbst gestellt werden. Es genügt nicht, wenn er erst in einem die
Begründung: des Rechtsmittels nachholenden Schr... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, der ihr beigelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie den Ergänzungen der Beschwerde ergibt sich folgendes: Die beiden Beschwerdeführer beantragten die "Teilung der wirtschaftlichen Einheit EW-AZ 011-1-00204" mit der Begründung: , ein "Großteil des Betriebes" sei vom Erstbeschwerdeführer an die Zweitbeschwerdeführerin verpachtet, was auf Grund der grundverkehrsbehördlichen Anzeige auch für die "Steuerbemessungsgrundlage" bindend sei; es komme... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0021 5 Stammrechtssatz Eine mündliche Verhandlung ist nur in den durch § 260 Abs 2 BAO dem Berufungssenat zugewiesenen Fällen anzuberaumen und nicht auch dann, wenn die FLD als Rechtsmittelbehörde monokratisch entscheidet (Hinweis E 21.5.1979, 930/75). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Restaurant. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. verschiedene Buchführungsmängel (Kassenfehlbeträge an fünf Tagen, das Nichtvorliegen verschiedener Unterlagen, darunter auch von Inventuren zu bestimmten Stichtagen, von Journalen und von Um- und Nachbuchungslisten der Durchschreibebuchhaltung, und in einem Fall der fehlende Bilanzzusammenhang) festgestellt. Der im Hinblick darauf durchg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0125 2 Stammrechtssatz Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übernahm zum 1. Dezember 1984 von seinem Vater den Betrieb einer Tabak-Trafik. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten der Finanzbehörden erliegt ein Aktenvermerk über ein am 12. September 1986 von der Strafsachenstelle des Finanzamtes mit einem angeblichen Journalisten S. geführtes Ferngespräch. Der Anrufer nannte danach die Anschriften der Wohnung des Beschwerdeführers, der Wohnung der Ehegattin des Beschwerdeführers sowie des Unternehmens. Er ga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270;BAO §283 Abs4;BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/11 89/14/0284 1 Stammrechtssatz Ausführungen betreffend die Ablehnung von Senatsmitgliedern gemäß § 283 Abs 4 BAO, wenn der Abgabepflichtige keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt hat, eine solche daher auch nicht durchgeführt und er vom Ter... mehr lesen...