RS Vwgh 1995/3/15 92/13/0178

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §284 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 92/13/0207 1

Stammrechtssatz

Bei der nach § 284 Abs 1 BAO zu treffenden Beurteilung der Frage, ob eine mündliche Berufungsverhandlung stattzufinden hat, handelt es sich um keine nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffende und dementsprechend zu begründende Ermessensentscheidung.

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130178.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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