Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin war der Einzel- und Großhandel mit Weinen im Gebinde und Erzeugung von Wermut und Süßweinen. Die Beschwerdeführerin ermittelte ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, welches jeweils den Zeitraum vom 1. April bis 31. März umfaßte. Im Jahre 1986, dem Jahr nach Bekanntwerden des sogenannten "österreichischen Weinskandales", wurde bei der Beschwerdeführerin mit der Durchführung einer abgabenbehördlichen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §284 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0208
Rechtssatz: Bei der nach § 284 Abs 1 BAO zu treffenden Beurteilung der Frage, ob eine mündliche Berufungsverhandlung stattzufinden hat, handelt es sich um keine nach Billi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §284 Abs1;VStG §51e Abs2 impl;
Rechtssatz: Das Ersuchen "falls erforderlich, zu einer mündlichen Verhandlung einzuladen", läßt einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung im Sinne des § 284 BAO in der zu fordernden und unschwer zu leistenden Bestimmtheit eines solchen Begehrens nicht erkennen (Hinweis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Hochschulprofessor an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Seinen Lohnsteuerfreibetragsanträgen für die Kalenderjahre 1988 und 1989/1990 gab das Finanzamt hinsichtlich der geltend gemachten Werbungskosten nach einem Vorhalteverfahren nur teilweise Folge. Nach der gegen die Bescheide des Finanzamtes erhobenen Berufung waren die Aufwendungen für Taxifahrten zwischen Arbeitsstätte und dritten Orten einerseits und der Wohnung des B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0021 5 Stammrechtssatz Eine mündliche Verhandlung ist nur in den durch § 260 Abs 2 BAO dem Berufungssenat zugewiesenen Fällen anzuberaumen und nicht auch dann, wenn die FLD als Rechtsmittelbehörde monokratisch entscheidet (Hinweis E 21.5.1979, 930/75). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren unter anderem Einkünfte als Geschäftsführer einer GmbH, deren Anteile sich zu 90 % in seinem Eigentum befanden. Die restlichen 10 % Anteile an der GmbH gehörten seiner Ehegattin. Bei der GmbH fand eine Betriebsprüfung (BP) statt, die zu Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen auf Grund von Kalkulationsdifferenzen bzw. auf Grund von erheblichen Buchführungsmängeln führte. Weiters wurden Teile der Werbungskosten als privat veranlaßter Aufwand de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger, der eine Berufungsverhandlung nicht rechtzeitig beantragt hat, kann nicht darauf vertrauen, daß die Abgabenbehörde eine solche von sich aus durchführen müsse, wenn er ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wird, daß der Berufungssenat ohne mündliche Verhandlung entscheiden wird. Ein solcher Hinweis bietet ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Oktober 1990, Zl. 89/14/0020, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Ersatzbescheid wurde die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Bereich eigener Gestaltung als künstlerisch anerkannt, da die Werke auf dem Gebiet der Grafik nach den Gestaltungsprinzipien für dieses Kunstfach erstellt worden seien. Mangels Aufgliederungsmöglichkeit durch den Beschwerdeführer (die "Entlo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 88/13/0022 2 Stammrechtssatz Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein. Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt zufolge seiner Satzung seine Tätigkeit auf ganz Österreich. Dem Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1984, Zl. 6/2-2009/5/84, betreffend den Einheitswert des Betriebsvermögens, Vermögensteuer und Erbschaftsteueräquivalent ab dem 1. Jänner 1974 sowie Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1971 bis 1980 liegt auf der Grundlage umfangreicher Sachverhaltsfeststellungen die Auffassung ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob ein im Betriebsvermögen des Beschwerdeführers befindlicher Personenkraftwagen im Streitjahr 1985 ausschließlich der gewerblichen Personenbeförderung im Sinne des im § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. c UStG 1972 angeführten Tatbestandsmerkmals diente. In der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1985 wurde beantragt, die mit der Anschaffung und dem Betrieb des Personenkraftwagens der Marke Mercedes 230 E im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge von zusamm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Einer Eingabe mit dem Antrag auf Berufungsvorlage, kommt die Qualifikation eines Antrages gem § 276 Abs 1 BAO nicht zu, wenn in dem betreffenden Rechtsmittelverfahren gar keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist. Ein in einer solchen Eingabe gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Eine mündliche Verhandlung ist nur in den durch § 260 Abs 2 BAO dem Berufungssenat zugewiesenen Fällen anzuberaumen und nicht auch dann, wenn die FLD als Rechtsmittelbehörde monokratisch entscheidet (Hinweis E 21.5.1979, 930/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr einen Betrag von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung "infolge Heiratsgut für Sohn" geltend. Die belangte Behörde anerkannte im Instanzenzug im angefochtenen Bescheid als zwangsläufig erwachsen und damit als außergewöhnliche Belastung des Einkommens aber nur einen Betrag von S 163.615,--. Sie ging dabei von einem wirtschaftlichen Einkommen von S 554.457,-- und davon aus, daß hievon S 500.000,-- zu 30 v.H. und der Rest zu 25 v.H. mi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Wird über einen verspäteten Antrag eines Abgabepflichtigen auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung kein Senatsbeschluß gefaßt, so wird der Abgabepflichtige hiedurch nicht in einem Recht verletzt, weil ihm mangels fristgerechter Antragstellung kein Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zusteht. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erbrachte in den Streitjahren neben seiner Angestelltentätigkeit Dienstleistungen in der ADV und Informationstechnik. Für die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte, die jeweils geringer waren als die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, beantragte er die Anwendung des Hälftesteuersatzes gemäß den §§ 37 Abs. 1, 38 Abs. 4 EStG 1972. Mit Vorhalt vom 1. Dezember 1983 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Erläuterung betreffend den in der Einkommen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 88/13/0022 2 Stammrechtssatz Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Automatenverleih. Dem Ergebnis einer die Jahre 1979 bis 1982 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer in dem Prüfungszeitraum Einnahmen aus dem Betrieb verschiedener, in dem von ihm betriebenen Espresso und in Gaststätten aufgestellter Spielautomaten, wie Casino Royal, Ambassador und Admiral. Der Prüfer stellte hiezu unter anderem fest, daß in den Konsumationsgeräten Zählwerke für die getätigten Spiele entweder ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, betreibt u.a. einen Automatenverleih. Im Anschluß an eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Betriebsprüfung setzte das Finanzamt Graz-Stadt die Umsatzsteuer für die Jahre 1981 und 1982 fest, wobei es, der Ansicht des Betriebsprüfers folgend, bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage auf die erklärten Erlöse für die Freispiele jeweils einen Vervielfacher von 2,2 anwandte. Mit den gegen diese Bescheide erhobenen Berufun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 393;
Rechtssatz: Der in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gelegene Verfahrensmangel ist wesentlich, wenn die A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/3, S 181; ÖStZB 1991, 394; AnwBl 1991/3, S 181-182;
Rechtssatz: Einem in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gele... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher sich selbst als PR-Berater und Journalist bezeichnet, wies in der von ihm vorgelegten Einkommensteuererklärung für 1987 lediglich Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus. Das Finanzamt vertrat jedoch die Ansicht, daß es sich bei den in Rede stehenden Einkünften um solche aus Gewerbebetrieb handle und erließ demgemäß für 1987 neben dem Einkommensteuer- auch einen Gewerbesteuerbescheid. Innerhalb offener Frist erhob der Beschwerdeführer am 9. Mai 1988 ge... mehr lesen...
Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten Betriebsprüfung wurde auf Grund von Kontrollmaterial festgestellt, daß dieser in den Jahren 1979 bis 1982 Einkünfte aus der Tätigkeit als selbständiger Handelvertreter (Vermittlung von Fenstersanierungen) erzielt hatte. Da der Beschwerdeführer weder Abgabenerklärungen eingereicht noch Aufzeichnungen geführt hatte, wurden die Steuerbemessungsgrundlagen durch Globalschätzung ermittelt. Bezüglich des näheren Sachverhaltes wird auf das hg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/178; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 88/13/0022 2 Stammrechtssatz Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §284 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 293;
Rechtssatz: Von einem Abgabepflichtigen, der jahrelang weder Abgabenerklärungen einreicht, noch ordnungsmäßige Aufzeichnungen führt und auch während des Ermittlungsverfahrens keine Bereitschaft zeigt, Entscheidendes zur Wahrheitsfindung beizutragen, sondern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis zum Jahr 1985 einen Handel mit Waren aller Art. Er selbst bezeichnete seine Tätigkeit als "Importhandel". Für die Jahre 1980 bis 1982 fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer traf u.a. folgende Feststellungen: Der Beschwerdeführer habe auf dem Konto Wareneinkauf unter der Bezeichnung "Kostenanteil laut Vereinbarung vom 10. Juli 1979 für die Kapselerzeugnisse" jährlich Beträge in Höhe von jeweils mehr als 1 Mio S als Aufwand verbucht. In ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250;BAO §258 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §284 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 432;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung kann rechtswirksam nur in der Berufung selbst, in einer Beitrittserklärung gem § 258 BAO oder in einem Antrag gem § 276 Abs 1 BAO gestellt werden. Da der Berufungswerber ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Pächter einer Landwirtschaft. Im Zuge gerichtlicher Erhebungen wurden beim Beschwerdeführer in den Jahren 1982 und 1985 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden jeweils umfangreiche, im Wohngebäude befindliche Warenlager beschlagnahmt. Bei den sichergestellten Geräten handelte es sich um Geräte der Unterhaltungselektronik, Werkzeuge und Fotomaterial. Anläßlich einer im Jahre 1985 gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten, den Zeitraum von 1979 bis 1984... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 293;
Rechtssatz: Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988130022.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §284 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 220;
Rechtssatz: Dem Berufungswerber steht ein Anspruch auf mündliche Verhandlung vor der Berufungsbehörde nur zu, wenn er die Durchführung einer solchen Verhandlung fristgerecht beantragt hat. In der Unterlassung der Durchführung einer Verhandlung (ohne einen s... mehr lesen...