RS Vwgh 1991/4/11 90/13/0023

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/24 88/13/0022 2

Stammrechtssatz

Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130023.X01

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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