Im angefochtenen Bescheid nahm die belangte Behörde im Instanzenzug als erwiesen an, dass nicht die Beschwerdeführerin, sondern ihr bei der T GmbH, einer Steuerberatungsgesellschaft, als Bilanzbuchhalter beschäftigter Ehemann Tätigkeiten im Zusammenhang mit den steuerlichen Angelegenheiten von Klienten der T GmbH ausgeführt habe, ohne von der Beschwerdeführerin Weisungen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten erhalten zu haben. Der Ehemann der Beschwerdeführerin sei für diese Tätigk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0128 E 20. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Durch § 270 BAO in der Fassung vor BGBl. I Nr. 97/2002 war es nicht ausgeschlossen, jedem Senat eine größere Anzahl von Mitgliedern zuzuweisen, als zur Besetzung des erkennenden Senates erforderlich ist (Hinweis E 15. September 1999, 98/13/0153). ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mi... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt - wie seinen Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre 1992 bis 1994 zu entnehmen ist - u.a. ein Handelsunternehmen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Ansicht, dass der Beschwerdeführer die gegenüber der S GmbH bestehende Forderung zu Unrecht bereits im Jahr 1994 als uneinbringlich abgeschrieben habe, weil die Zahlungsunfähigkeit der S GmbH erst im Jahr 1995 (Konkursedikt vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270;
Rechtssatz: Durch § 270 BAO in der Fassung vor BGBl. I Nr. 97/2002 war es nicht ausgeschlossen, jedem Senat eine größere Anzahl von Mitgliedern zuzuweisen, als zur Besetzung des erkennenden Senates erforderlich ist (Hinweis E 15. September 1999, 98/13/0153). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erachten sich durch den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid unter anderem in ihrem Recht verletzt, dass die Berufungsentscheidung durch ein richtig zusammengesetztes Organ der belangten Behörde erfolgt. Sie führen dazu aus, dass dem der Beschwerde in Kopie beigelegten und für den Zeitpunkt der Berufungsentscheidung geltenden Geschäftsverteilungsplan der Berufungssenate der belangten Behörde (Stand 1. Februar 1999) zu entnehmen sei, dass Dr. Z. (welch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;BAO §263;BAO §270;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0153 E 15. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ein Kollegialorgan, das nicht in der nach dem Gesetz vorgeschriebenen Besetzung entscheidet, ist als unzuständige Beh iSd § 42 Abs 2 Z 2 VwGG anzusehen (Hinweis E 6.4.1995, 9... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2001, Zl. 99/17/0425, betreffend einen Antrag der Beschwerdeführer vom 7. Dezember 1998 auf Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge verwiesen werden. 1.2.1. Dem vorliegenden Beschwerdeverfahren liegt ein Antrag der Beschwerdeführer vom 15. Oktober 2001 zu Grunde. Mit diesem strebten sie gleichfalls die Anpassung (Umwandlung) einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anliefe... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;31999R1256 Nov-31992R3950;BAO;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Rahmen einer über Antrag des in Frankreich wohnhaften Beschwerdeführers auf Arbeitnehmerveranlagung durchgeführten Veranlagung zur Einkommensteuer 1994, bei welcher keine anderen als lohnsteuerpflichtige Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn erfasst wurden, die Anerkennung geltend gemachter Aufwendungen für Prämien einer bei einer französischen Versicherungsanstalt abgeschlossenen Lebens... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §270;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Wird eine Entscheidung, die im Wirkungsbereich der Finanzlandesdirektion monokratisch zu fällen ist, vom Berufungssenat gefällt, so ist die Entscheidung von einer unzuständigen Behörde erlassen. Die Unzuständigkeit der belangten Behörde führt dabei im verwaltungsgerichtlichen... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Textilgroßhandel. Alleingesellschafterin der GmbH ist die in Seoul, Südkorea, ansässige Han Boon Whang. Geschäftsführer ist Rhee Jae Whan. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde - wie aus dem Prüfungsbericht ersichtlich ist - festgestellt, dass in den Bilanzen zum 1.1.1989 und 31.12.1989 Darlehen im Betrag von je S 5,567.808,77, zum 31.12.1990 von S 6,035.945,77 und zum 31.12.1991 von S 5,020.120,06 ausgewiesen waren. Zinsen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §270;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ein Berufungssenat hat gem § 260 Abs 2 BAO als Organ der Abgabenbehörde zweiter Instanz über Berufungen gegen die dort taxativ aufgezählten Bescheide zu entscheiden. Wird eine Entscheidung, die im Wirkungsbereich der Finanzlandesdirektion monokratisch zu fällen ist, von einem... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt eine Kabelfernseh-Anlage. Gegen die bescheidmäßige Festsetzung der Körperschaftsteuer für 1995 und der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 1997 und Folgejahre wurde von der Beschwerdeführerin Berufung erhoben und darin beantragt, die Verminderung der Baukostenzuschüsse in Höhe von S 11,702.857,-- in der außerbilanzmäßigen Mehr-/Weniger-Rechnung abzuziehen, da der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Dezember 1996, 94/15/0148, ausgespr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;BAO §263;BAO §270;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1999, S 592;
Rechtssatz: Ein Kollegialorgan, das nicht in der nach dem Gesetz vorgeschriebenen Besetzung entscheidet, ist als unzuständige Beh iSd § 42 Abs 2 Z 2 VwGG anzusehen (Hinweis E 6.4.1995, 93/15/0061, VwSlg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §263;BAO §270;FinStrG §66;FinStrG §68;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1999, S 592;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des normativen Gehalts des § 270 BAO ist davon auszugehen, dass im Abs 1 dieser Gesetzesstelle zunächst als organisatorische Anordnung die Bildung der Berufungssenat... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner ydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Vollstreckungsbescheid vom 12. September 1995 sprach das Finanzamt aus, daß die Einbringlichkeit von Umsatzsteuer und Säumniszuschlag in Höhe von insgesamt 4,714.804 S (Umsatzsteuer Jänner bis Juni 1995: 4,686.130 S; Säumniszuschlag: 28.674 S), für deren Entrichtung gemäß § 210 Abs. 4... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Sicherstellungsauftrag vom 7. Juli 1995 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 1995 in Höhe von 1,728.485 S an. Im Sicherstellungsauftrag wird auch ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich, solange die Begriffe einen durch Auslegung soweit bestimmbaren Inhalt haben, dass das Verhalten der Beh auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz überprüft werden kann (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht II/3, 170). Schlagworte Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Im RIS... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/03/25 97/15/0030 1 Stammrechtssatz Die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich, solange die Begriffe einen... mehr lesen...