Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §244; BAO §245 Abs3; BAO § 244 heute BAO § 244 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 244 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, an die beschwerdeführende KG (z.Hd. ihrer Komplementärin) adressierten angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über eine Berufung dieser KG vom 7. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf "vom 5. April 2004 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 15. Juli 2003 um Verlängerung der Berufungsfrist zur Erhebung von Berufungen gegen die an die 15 im Antrag vom 15. Juli 2003 aufgezählten Kommanditerwerbsgesellschaft... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, das Finanzamt habe nach einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung, welche den Zeitraum 1997 bis 2000 umfasst habe, am 4. Mai 2004 Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1997 bis 2000 und am 29. April 2004 Haftungsbescheide gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1997 bis 2000 erlassen. Gegen diese Bescheide habe die Beschwerdeführerin fristgerecht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110;BAO §245 Abs3;BAO §275;VwRallg;
Rechtssatz: Fristverlängerungsbescheide entfalten nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch dann eine rechtsgestaltende Wirkung, wenn sie - beispielsweise wegen Fehlens eines fristgerechten Antrages - rechtswidrig sind (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 8. März ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer für das Jahr 2001 zur Einkommensteuer veranlagt. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. März 2005 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2001 gemäß § 303 Abs 4 BAO wieder auf und erließ - ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 14. März 2005 - einen Einkommensteuerbescheid 2001. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1 lita;
Rechtssatz: Jene Bezeichnung eines mit Berufung zu bekämpfenden Bescheides, die das Finanzamt in der Berufungsschrift verwendet wissen will, reicht auch für die Individualisierung des zu bekämpfenden Bescheides in einem Fristverlängerungsansuchen nach § 245 Abs 3 BAO hin. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO §273 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde Unklarheit geschaffen, indem der Wiederaufnahmebescheid und der Sachbescheid im
Kopf: gleich bezeichnet wurden (nämlich als "EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2001" ) und in der Rechtsmittelbelehrung sowohl des Wiederaufnahmebescheides als auch des Sachbescheid... mehr lesen...
An die Beschwerdeführerin erging ein mit 7. Februar 2000 datierter Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997, in dem u.a. sonstige Einkünfte der Beschwerdeführerin aus einem Spekulationsgeschäft nach § 30 EStG 1988 (betreffend den im Jahr 1997 erfolgten Verkauf einer im Jahr 1990 angeschafften Liegenschaft) in Höhe von 472.590 S ausgewiesen waren. In einer ebenfalls mit 7. Februar 2000 datierten (und am 8. Februar 2000 versandten) gesonderten Bescheidbegründung wurde ausgeführt, waru... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §85;BAO §92;BAO §97;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 10/2006, S 547 - 549;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall lag nach dem Inhalt der Verwaltungsakten vor dem Ablauf der Berufungsfrist hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 1997 weder ein schriftliches noch ein mündliches An... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §85 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 10/2006, S 547 - 549;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist nach § 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO (Hinweis Ritz, BAO3, § 245 Tz 12). Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass tele... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Körperschaftsteuer und Nebengebühren einer GesmbH in Höhe von rund 68.000 EUR herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Oktober 2001, welche dem Beschwerdeführer am 24. Oktober 2001 zugestellt wurde, als unbegründet ab. Mit Bescheid vom 10. September 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß Paragraphen 9, und 80 BAO zur Haftung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;BAO §276 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0220
Rechtssatz: Dass das Finanzamt mit Bescheid vom 7. Februar 2002 (zugestellt am 12. Februar 2002) das nach § 276 Abs. 1 BAO (idF vor der Änderung durch das AbgRmRefG, BGBl I Nr. 97/2002) iVm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/07 Verwaltungsgerichtshof;21/01 Handelsrecht;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;40/01 Verwaltungsverfahren;
Norm: AVG §21; AVG §33 Abs4; AVG §63 Abs5; AVG §9; BAO §19 Abs2; BAO §24 Abs1 litd; BAO §243; BAO §245 Abs3; BAO §250 Abs1; BAO §289; BAO §292; BAO §303; BAO §307 Abs1; BAO §79; BAO §92; BAO §98; EStG 1988 §12; EStG 1988 §24; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;BAO §245 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Auch ein Bescheid, mit dem - rechtswidrig - einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Fristverlängerungsansuchen entsprochen wird, bewirkt die Verlängerung der Berufungsfrist (Hinweis E 8. März 1994, 91/14/0026). ... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und dem ihr beiliegenden angefochtenen Bescheid entnommen werden kann, war der Beschwerdeführer handelsrechtlicher Geschäftsführer der S GmbH, die laut Firmenbuch am 8. Februar 2001 von Amts wegen gelöscht wurde. Zuvor hatte das Landesgericht Linz mit Beschluss vom 28. Oktober 1998 einen Konkursantrag mangels Vermögens abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für ausha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §245 Abs3;BAO §248;BAO §254;VwRallg;
Rechtssatz: Berufungen gegen den "Grundlagenbescheid", gleichgültig, ob vom Primärschuldner oder vom Haftungsschuldner eingebracht, berühren die Wirkungen dieses Bescheides nicht. Dies gilt umso mehr für Anträge auf Fristerstreckung zur Einbringung einer Berufung. Die Bestim... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 30. Jänner 1997 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Getränkesteuer für die Jahre 1992 bis 1996 mit Schilling Null und Rückzahlung des für die genannten Jahre entrichteten Steuerbetrages. Der Bürgermeister der mitbeteiligten Partei erließ am 11. August 1997 einen Bescheid, womit Getränkesteuer in Höhe von S 965.793,-- für die genannten Jahre festgesetzt und eine Nachforderung (samt Säumniszuschlag) in Höhe von S 46.815,... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §83;BAO §85 Abs2;LAO OÖ 1996 §190 Abs3;LAO OÖ 1996 §60;LAO OÖ 1996 §62 Abs2;ZustG §9;
Rechtssatz: Mit Rücksicht darauf, dass die Anträge auf Verlängerung der Berufungsfrist von der einschreitenden Wirtschaftstreuhand OHG jeweils ohne einen Zusatz auf das Vorliegen einer Vollma... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, die im
Spruch: angeführten Bescheide seien lt. den entsprechenden Rückscheinen am 6. März 1991 von der Sch. & St. Wirtschaftstreuhandgesellschaft als Zustellbevollmächtigter der Beschwerdeführerin übernommen worden. Mit Schreiben der Sch. & St. Wirtschaftstreuhandgesellschaft vom 3. April 1991 (Postaufgabe 4. April 1991) sei um Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich dieser Bescheide bis 6. Mai 1991 anges... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, die im
Spruch: angeführten Bescheide seien lt. den entsprechenden Rückscheinen am 6. März 1991 von der Sch. & St. Wirtschaftstreuhandgesellschaft als Zustellbevollmächtigter der Beschwerdeführerin übernommen worden. Mit Schreiben der Sch. & St. Wirtschaftstreuhandgesellschaft vom 3. April 1991 (Postaufgabe 4. April 1991) sei um Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich dieser Bescheide bis 6. Mai 1991 anges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0201 E 22. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Auch ein Bescheid, mit dem - rechtswidrig - einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Fristverlängerungsansuchen entsprochen wird, bewirkt die Verlängerung der Berufungsfrist (Hinweis E 20. Juni 1995, 91/13/0235, VwSlg 7013 F/1995). ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein Bescheid, mit dem - rechtswidrig - einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Fristverlängerungsansuchen entsprochen wird, bewirkt die Verlängerung der Berufungsfrist (Hinweis E 20. Juni 1995, 91/13/0235, VwSlg 7013 F/1995). Im RIS seit 08.04.2002 mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 31. Mai 1999 wurde die Beschwerdeführerin (J. Tosnar) als Verpächterin nach § 4 des Wiener Getränkesteuergesetzes 1992 iVm § 2 und § 5 WAO für die im Zeitraum Jänner 1994 bis Juni 1995 im Betrieb der J. Tosnar GmbH entstandene Getränkesteuerschuld samt Säumnis- und Verspätungszuschlag sowie Zwangsstrafen von insgesamt S 56.706,-- zur Haftung herangezogen. Mit dem bei der Behörde am 29. Juni 1999 eingelangten Schriftsatz vom 23. Ju... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;LAO Wr 1962 §191 Abs3;LAO Wr 1962 §191 Abs4;
Rechtssatz: Ein Anbringen und damit ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist liegt erst dann vor, wenn eine solche Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes einer übersandten Eingabe trifft den Einschreiter. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;LAO Wr 1962 §191 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verlängerung der Berufungsfrist setzt einen diesbezüglichen Antrag des Berufungswerbers voraus (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 11 zu § 245 BAO). Eine Fristverlängerung von Amts wegen ist im Gesetz nicht vorgesehen. Sc... mehr lesen...
Ausgehend von einer im Betriebsprüfungsverfahren gewonnenen Annahme, dass die Beschwerdeführer Personentransporte durchführten, erließ das Finanzamt am 28. April 1998 Bescheide gemäß § 188 BAO über die Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1996 und 1997 und Umsatzsteuer für das Jahr 1997. Gegen diese Bescheide erhoben die Beschwerdeführer fristgerecht Berufung. Dieser zufolge werde "der Bescheid vom 28.4.1998" dem gesamten Inhalt nach angefochten; es würden die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO §275;VwRallg;
Rechtssatz: In einem Fristerstreckungsantrag - dessen Inhalt nicht unberücksichtigt bleiben darf, weil er innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingereicht worden ist - verwiesen die Berufungswerber darauf, dass sie keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen bzw nachgegangen seien. Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1995 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftenden für Abgabenschulden einer GmbH heran. Dieser Bescheid wurde durch Hinterlegung am 20. November 1995 zugestellt. Mit Schreiben vom 15. Dezember 1995, beim Finanzamt am selben Tag persönlich überreicht, beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 31. Dezember 1995. Über diesen Antrag sprach das Finanzamt nicht ab. Mit Schreiben vom 2. Jänner 1996, zur Post ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3;BAO §245 Abs3;BAO §245 Abs4;
Rechtssatz: Die Hemmung iSd § 245 Abs 3 BAO kann nicht dazu führen, daß die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt worden ist, abläuft und daß der zweite Satz des § 245 Abs 4 legcit zur Anwendung kommt, wenn die Abgabenbehörde über einen Antrag auf Verlängerung de... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 14. Oktober 1992 wurde das die Beschwerdeführerin betreffende Verfahren zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften für das Jahr 1987 gemäß § 303 BAO wiederaufgenommen. Die damit verbundene Sachentscheidung lautete dahin, daß der Antrag der Beschwerdeführerin auf einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für dieses Jahr abgewiesen wird. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes vom selben Tag wurde auch der die einheitli... mehr lesen...