RS Vwgh 1994/5/19 92/15/0174

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs2;
BAO §245 Abs3;
BAO §245 Abs4;

Rechtssatz

Dem Argument des Abgabepflichtigen, der Lauf der Berufungsfrist sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht bloß als gehemmt sondern als unterbrochen anzusehen, ist der Wortlaut der Bestimmungen des § 245 BAO entgegenzuhalten, deren äußerster Wortsinn eine solche Auslegung nicht zuläßt, weil Abs 4 dieser Gesetzesstelle ausdrücklich auf Abs 2 UND Abs 3 Bezug nimmt und unter das Regime einer HEMMUNG des Fristenlaufes stellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150174.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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