RS Vwgh 2001/11/22 2000/15/0202

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0201 E 22. November 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Auch ein Bescheid, mit dem - rechtswidrig - einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Fristverlängerungsansuchen entsprochen wird, bewirkt die Verlängerung der Berufungsfrist (Hinweis E 20. Juni 1995, 91/13/0235, VwSlg 7013 F/1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000150202.X01

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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