Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Ein Guthaben im Sinne von § 239 Abs 1 BAO entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgebend sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungsvorgängen ist im Abrechnungsbescheidverfahren zu klä... mehr lesen...
Über das Vermögen der Beschwerdeführerin wurde am 30. April 1997 der Konkurs eröffnet. Mit Schreiben vom 7. Juli 1997 begehrte der Masseverwalter die Rückzahlung der mit einer Buchungsmitteilung bekannt gegebenen Umsatzsteuergutschrift für 03/97. Mit weiterem Schreiben vom 7. Juli 1997 beantragte der Masseverwalter die Rückzahlung eines weiteren Guthabens. Dieses ergebe sich aus einer Überzahlung an Lohnsteuer. Für den Zeitraum August 1996 bis einschließlich März 1997 seien Löhne und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;UStG 1994 §16 Abs3;
Rechtssatz: Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprünglichen Antrag neu entstandenes Guthaben kann nur auf Grund eines neuerlichen Antrages gemäß § 239 BAO zu einer Rückzahlung führen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO ist der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist (Hinweis E 21.10.1993, 91/15/0077). Im Fall eines Rückzahlungsantrages ist grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;UStG 1994 §16 Abs3;
Rechtssatz: Hat sich nach einer gemäß § 239 BAO erfolgten Stellung eines Rückzahlungsantrages das im Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Guthaben iSd § 239 Abs 2 BAO bis zu der Entscheidung des Finanzamtes auf Null reduziert und hat die zwischen Antragstellung und En... mehr lesen...
Über Antrag der R-GesmbH wurde der - ihrem Vorbringen zufolge - aus dieser und der Beschwerdeführerin gebildeten Errichtergemeinschaft "Tiefgarage-W-R" eine Steuernummer zugeteilt. Mit Bescheid vom 10. September 1986 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuerzahllast für die Errichtergemeinschaft mit S 186.449,-- fest. Der dagegen erhobenen Berufung gab die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg mit Bescheid vom 27. April 1990 statt und hob den angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 1985 mit der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs1;BAO §239 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0105 E 24. Juni 1999
Rechtssatz: Mangels eines Guthabens im Sinn des § 215 Abs 1 BAO kann ein Rückzahlungsanspruch gemäß § 239 Abs 1 BAO nicht mit Erfolg erhoben werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:199615004... mehr lesen...
Zu HRB 1365 des Landesgerichtes Linz firmierte bis 16. Dezember 1992 die Österreichische Schiffswerften Aktiengesellschaft Linz-Korneuburg. Am 17. Dezember 1992 wurde die Firmenbezeichnung auf ÖSWAG Holding Aktiengesellschaft geändert. Mit Verschmelzungsvertrag vom 28. April 1994 und aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 3. Mai 1994 wurde diese Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft mit der M Holding AG als übertragender Gesellschaft verschmolzen. Gleichzeitig wurde der Fi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist Betreiber einer Kleinwasserkraftwerksanlage im Bundesland Salzburg. Sie liefert die erzeugte elektrische Energie auch an dritte Abnehmer. In ihrer Abgabenerklärung vom 1. August 1992 gab die beschwerdeführende Partei die für die Bemessung gemäß § 4 des Salzburger Umweltfondsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1992, relevante Menge im Jahr 1991 erzeugter elektrischer Energie bekannt, aufgrund derer sich die Stromerzeugungsabgabe für das Jahr 1992 nach dem genannten... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;LAO NÖ 1977 §186 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0203 2 (hier zu § 186 NÖ LAO 1977) Stammrechtssatz Ohne ein rückzahlbares Guthaben auf dem Konto des Abgabepflichtigen kann einem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 Abs 1 BAO kein Erfolg beschieden s... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;BAO §311;B-VG Art119a Abs5;B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §61 Abs5;LAO NÖ 1977 §163;LAO NÖ 1977 §164;LAO NÖ 1977 §186 Abs1;LAO NÖ 1977 §232;
Rechtssatz: Nach der Aufhebung des Berufungs... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;LAO NÖ 1977 §163;LAO NÖ 1977 §164;LAO NÖ 1977 §186 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1(hier gem LAO NÖ 1977) Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §239 Abs1;BAO §241 Abs1;BAO §241 Abs3;LAO Slbg 1963 §159;LAO Slbg 1963 §181 Abs1;LAO Slbg 1963 §182 Abs1;LAO Slbg 1963 §182 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0383 E 26. Mai 1997
96/17/0384 E 26. Mai 1997
96/17/0387 E 26. Mai 1997
96/17/0388 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: Die Anwen... mehr lesen...
In einem am 15. März 1995 beim Finanzamt überreichten Schreiben vom 14. Februar 1995 verwies die Beschwerdeführerin auf ein von der Gemeinde A. gestelltes Überrechnungsansuchen an das Finanzamt B. und erklärte, das sich zu ihren Gunsten ergebende Guthaben von S 4,043.000,-- abzuziehen. Bei der u.a. die Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 1995 betreffenden Überweisung zog sie einen Betrag von S 4,043.000,-- ab und vermerkte dazu auf der Überweisung "Überr. St.Nr. 010/0335 FA B Gemeind... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 91/15/0077 2 Stammrechtssatz Abgabenansprüche im engeren Sinn und auch Rückforderungsansprüche entstehen jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbindet, verwirklicht wird. Das bedeutet, d... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde mit Beschluß vom 17. Juni 1993 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Am Tag der Konkurseröffnung wies das Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin ein Guthaben von rund 1,5 Mio S aus, das im wesentlichen aus Umsatzsteuergutschriften für die Voranmeldungszeiträume Oktober bis Dezember 1992 resultierte. Auf Grund der Ergebnisse einer gemäß § ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;KO §19;KO §20;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 91/15/0077 3 Stammrechtssatz Ist der Rückforderungsanspruch hinsichtlich entrichteter Umsatzsteuer bereits vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gemeinschuldn... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 15. Juni 1993 stellte HL als damaliger steuerlicher Vertreter der Beschwerdeführerin den Antrag, von deren Abgabenguthaben S 4.200,-- auf das Abgabenkonto des KM und S 396.000,-- auf das Abgabenkonto der S-GmbH umzubuchen. Diesem Antrag entsprach das Finanzamt am 17. Juni 1993. Mit Schriftsatz vom 19. Oktober 1993 beantragte die Beschwerdeführerin nach Wechsel ihres steuerlichen Vertreters die Rückgängigmachung der Umbuchungen und begründete dies damit, die (eine G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0229 E 18. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Umbuchungen von einem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Steuerpflichtigen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorgenommen werden, wobei die Zustimmung auch von einem mit ordnungsmäßiger Geldvollmach... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß des Landesgerichtes vom 22. Juni 1990 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit Bescheiden vom 19. Juli 1990 und 1. Oktober 1990 setzte das Finanzamt für die Jahre 1988 und 1989 die Umsatzsteuer fest, wobei sich insgesamt eine Gutschrift von 516.700 S ergab. Beide Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen. In der Folge beantragte der Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;KO §19;KO §20;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21 Abs4;
Rechtssatz: Ist der Rückforderungsanspruch hinsichtlich entrichteter Umsatzsteuer bereits vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gemeinschuldners entstanden, steht der Aufrechnung dieses Anspruchs mit der beste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21 Abs2;
Rechtssatz: Abgabenansprüche im engeren Sinn und auch Rückforderungsansprüche entstehen jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbindet, verwirklicht wird. Das bedeutet, daß es ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 5. September 1991 nach im Instanzenzug erfolgter Aufhebung eines Erkenntnisses des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Zollamt) die Rückzahlung des gesamten auf einem bestimmten (Straf-)Konto bestehenden Guthabens gemäß § 239 Abs. 1 BAO. Das Zollamt hat mit Bescheid diesem Antrag hinsichtlich eines Betrages von S 16.500,-- (S 15.000,-- Geldstrafe und S 1.500,-- Kosten) stattgegeben und das Mehr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;FinStrG §17;FinStrG §172 Abs1;FinStrG §89 Abs7;
Rechtssatz: In der Aufzählung des § 172 Abs 1 FinStrG ist der Werterlag (§ 89 Abs 3 FinStrG alte Fassung; § 89 Abs 7 FinStrG neue Fassung) nicht angeführt, sodaß diese Bestimmung auf den Werterlag nicht anwendbar ist. Vielmehr tritt der erlegte Geldbetrag an die Stelle des verfallsbedrohten Geg... mehr lesen...
Das Finanzamt verbuchte auf dem Konto der E AG (in der Folge AG) auf Grund der stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 8. Jänner 1987 eine Gutschrift, die zum Teil mit dem auf dem Steuerkonto befindlichen Abgabenrückstand ausgeglichen wurde. Das verbleibende Guthaben wurde am 20. Jänner 1987 auf die Steuerkonten 022/7523 und 022/2607 umgebucht. Mit Schreiben vom 21. Jänner 1987 beantragte die AG, vertreten durch die SO AG (in der Folge SO), die Rückzahlung des Gutschriftbetrages au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/14/0041
Rechtssatz: Ob nun die Abgabenschuldigkeiten vor oder nach Antragstellung auf Überrechnung festgesetzt worden sind, kann im Hinblick auf die Regelung des § 239 Abs 2 BAO dahingestellt bleiben, weil diese Bestimmung zwar ... mehr lesen...