Mit Antrag vom 1. Oktober 2001 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung eines nach "Buchungsmitteilung Nr. 3" seit 6. August 2001 bestehenden "Einkommensteuerguthabens" in Höhe von S 59.256,--. Mit Bescheid vom 5. November 2001 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung: ab, dass es sich bei dem angeforderten Guthaben um eine "Konkursgutschrift" handle, welche mit Konkursforderungen aus Umsatzsteuer 1991 und 1992 gegenverrechnet worden sei. In einer dagegen erhoben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO zu klären (Hinweis E 22.3.2000, 99/13/0098). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002140079.X01 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hat für den Zeitraum Juli 1995 bis Juni 2000 S 475.949,-- an Versteigerungsabgabe erklärt und entrichtet. Sie beantragte in der Folge die Rückzahlung dieses Betrages. Mit Bescheid vom 13. Juni 2001 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin gemäß §§ 1, 2 und 5 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 26. April 1985 über die Ausschreibung einer Abgabe von den... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §239 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §185 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/17/0152 E 20. November 2002
Rechtssatz: Der auf die Unrichtigkeit der Selbstbemessung der Abgabe gestützte Rückzahlungsantrag löste die Verpflichtung der Abgabenbehörde zur bescheidmäßigen Bemessung der Ab... mehr lesen...
Mit inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden, im Jahre 1999 bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde eingereichten Anträgen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin wurde hinsichtlich der Zeiträume 1995 bis 1997, des Jahres 1998 sowie der einzelnen Monate des Jahres 1999 beantragt, Festsetzungsbescheide betreffend die - betragsmäßig dargestellte - Getränkesteuer dieser Zeiträume zu erlassen, wobei auf die Absicht hingewiesen wurde, im Hinblick auf eine nach Auffassung der Beschwerde... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;LAO Stmk 1963 §163 Abs2;LAO Stmk 1963 §186 Abs1;LAO Stmk 1963 §186 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0062 E 27. Mai 1998 RS 3 Stammrechtssatz Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprüngliche... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;LAO Stmk 1963 §163 Abs2;LAO Stmk 1963 §186 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0062 E 27. Mai 1998 RS 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO ist der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist (... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 23. November 1999 schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei Ankündigungsabgabe für die Monate März 1998 bis November 1998 in der Höhe von insgesamt S 156,523.780,-- vor. Die beschwerdeführende Partei hatte im Jahr 1998 jeweils für einen bestimmten Monat Anträge auf Rückerstattung der entrichteten Ankündigungsabgabe gestellt. Am 29. Juni 1999 hatte die beschwerdeführende Partei schließlich hinsichtlich aller dieser Anträge Devolutionsanträge... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §239 Abs1;LAO OÖ 1984 §149 Abs2;LAO Wr 1962 §185 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0242 E 22. Juni 1990 RS 4 Stammrechtssatz Ist der Antrag auf Rückerstattung einer durch Selbstbemessung entrichteten Abgabe ausschließlich mit der Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Unternehmerin. Sie erstellte für Jänner 1998 eine Umsatzsteuervoranmeldung (Zahllast 54.618 S) und sandte diese per Post an das Finanzamt. Dort langte die Umsatzsteuervoranmeldung am 18. März 1998 ein. Mit Eingabe vom 17. Februar 1998 hatte die Beschwerdeführerin die Rückzahlung des auf ihrem Abgabenkonto ausgewiesenen Guthabens von 273.857 S beantragt. Aufgrund dieses Antrages wurde am 17. März 1998 auf dem Abgabenkonto die Rückzahlung des Guthabensstandes ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 30. März 1995 beantragte die Beschwerdeführerin die Zollvergütung (Vergütung von Außenhandelsförderungsbeiträgen) für in der Zeit vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1994 vorgenommene Ein- und Ausfuhren. Mit Bescheid vom 31. März 1995 wurde dem Antrag hinsichtlich Ein- und Ausfuhren vom 31. März 1992 bis 31. Dezember 1994 stattgegeben. In der Begründung: wurde die Auffassung vertreten, dass die Verjährungsbestimmungen des Artikel 221 Abs 3 ZK iVm § 74 Abs ZRDV... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;
Rechtssatz: Es handelt sich bei Rückforderungsansprüchen um nichts Anderes als um "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbi... mehr lesen...
Mit der beim Finanzamt am 2. April 1997 eingelangten Umsatzsteuervoranmeldung für den Kalendermonat März 1997 machte der Beschwerdeführer einen Vorsteuerüberschuss in Höhe von S 15.800,-- geltend und beantragte die Rückzahlung des durch den Überschuss entstandenen Guthabens. Mit Anbringen vom 20. September 1998 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über seinen am 2. April 1997 beim Finanzamt eingelangten Antrag auf die Abgabenbehörde z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die
Begründung: , mangels Führung eines Abgabenkontos könne für den Abgabepflichtigen zu seinen Gunsten auch kein rückzahlbares Guthaben bestehen, lässt sich mit der Rechtslage nicht in Einklang bringen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999130098.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Dass ein rückzahlbares Guthaben erst dann entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, ist eine Auffassung, die ebenso zutrifft, wie es auch richtig ist, dass für das Entstehen eines Guthabens nur die tatsächlich durchgeführten Buchu... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im Zusammenhalt mit dem Beschwerdevorbringen der folgende unstrittige Sachverhalt: Mit zwei Notariatsakten vom 7. Oktober 1993 (finanzbehördlich erfasst unter den Nr. 440486 und 440487) veräußerte der Beschwerdeführer an Roman Korzonek zwei Liegenschaften, wofür der Erwerber entsprechend den Abgabenerklärungen vom 7. Oktober 1993 Grunderwerbsteuer vorgeschrieben erhielt und in der Folge entrichtete. Mit rechtskräftigem Urteil ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH sind von den Anträgen auf Rückzahlung von Guthaben gemäß § 239 BAO die in den materiell-rechtlichen Vorschriften geregelten Erstattungsbeträge (zB nach § 17 GrEStG 1987) zu unterscheiden (Hinweis E 13.1... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: genannten Gemeinschuldnerin wurde am 28. Juli 1994 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zum Masseverwalter bestellt und hat in dieser Funktion Baurechtseinlagen an die P-GmbH verkauft. Im Rahmen einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in der Höhe von S 2,500.000,-- vorgenommen. Aufgrund weiterer Rechnungsberichtigungen wurde mit Bescheid vom 22. Mai 1997 für den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000
Rechtssatz: Ein Rückzahlungsbegehren setzt ein auf dem Abgabenkonto nach den tatsächlich durchgeführten Buchungen bestehendes Guthaben voraus. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht i... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;KO §46 Abs1 Z2;KO §51;UStG 1994 §12 Abs10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat in seinem als Rückzahlungsantrag bezeichneten Antrag deutlich dargelegt, das... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte als Masseverwalter beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz die Überweisung eines auf einem näher bezeichneten Abgabenkonto befindlichen Guthabens in Höhe von S 230.282,--. Mit Bescheid vom 8. September 1998 wurde der Antrag mit der Begründung: teilweise abgewiesen, auf dem besagten Konto sei nach Verwendung eines Teilbetrages von S 210.534,50 zur Abdeckung von Konkursforderungen nur ein rückzahlbares Guthaben in Höhe von S 19.747,50 verbli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zugunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend hiebei sind die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde aus den Jahren 1992 und 1993 stammende Anträge der Beschwerdeführerin auf Umbuchung von auf ihrem Steuerkonto ausgewiesenen Guthaben im Devolutionsweg ab. Sie begründete dies mit dem Hinweis auf den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 4. August 1994, mit dem über das Vermögen der Beschwerdeführerin der Konkurs eröffnet worden war. Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung sei auf dem Abgabenkonto ein Guthaben v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde sei die Beschwerdeführerin als vermeintliche Unternehmensnachfolgerin nach § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von insgesamt S 311.541,-- herangezogen worden. Zuletzt habe die belangte Behörde diesbezüglich in einer Berufungsentscheidung vom 18. November 1997 die Haftungsschuld für erloschen erklärt. Einem am 3. Dezember 1997 gestellten Rückzahlungsantrag hinsichtlich des bereits bezahlten Betrages von S 311.541... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde im Instanzenzug über eine Eingabe des Beschwerdeführers vom 17. Februar 1997 ab, die sie als Antrag auf Abrechnung iSd § 216 BAO und auf Rückzahlung eines Guthabens iSd § 239 Abs. 1 BAO wertete. Bei Meinungsverschiedenheiten ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung erloschen sei, habe die Abgabenbehörde mit einem Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Im gegenständlichen Fall sei strittig, ob die Rückzahlung der aus dem Besche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die materielle Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Verfahren betreffend Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO und im Verfahren betreffend Rückzahlung nach § 239 Abs 1 BAO nicht zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:... mehr lesen...