RS Vwgh 1998/1/29 96/15/0042

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs1;
BAO §239 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0105 E 24. Juni 1999

Rechtssatz

Mangels eines Guthabens im Sinn des § 215 Abs 1 BAO kann ein Rückzahlungsanspruch gemäß § 239 Abs 1 BAO nicht mit Erfolg erhoben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150042.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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