RS Vwgh 1998/5/27 98/15/0062

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Veröffentlicht am 27.05.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs1;
BAO §239 Abs2;
UStG 1994 §16 Abs3;

Rechtssatz

Hat sich nach einer gemäß § 239 BAO erfolgten Stellung eines Rückzahlungsantrages das im Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Guthaben iSd § 239 Abs 2 BAO bis zu der Entscheidung des Finanzamtes auf Null reduziert und hat die zwischen Antragstellung und Entscheidung des Finanzamtes vorgenommene Berichtigung gemäß § 16 Abs 3 UStG 1994 für die Umsatzsteuer zu einer das Guthaben übersteigenden Zahllast des AbgPfl geführt, so haben die Behörden diese Zahllast bei Beurteilung des Rückzahlungsantrages zu berücksichtigen (Hinweis E 23.6.1992, 87/14/0172).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998150062.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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