Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn l... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 391; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0179 E 1. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Reeger-St... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;Leistungen ausländischer Unternehmer §1 Abs1 Z1;Leistungen ausländischer Unternehmer §1 Abs1 Z2;Leistungen ausländischer Unternehmer §1 Abs1 Z3;UStG 1972 §25 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 63;
Rechtssatz: Eine Abgabennachsicht betreffend die Umsatzsteuerschuld eines ausländisch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; AnwBl 1/1991, S 45;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nachteilige Folgen, die all... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 391;
Rechtssatz: Räumt die Abgabenbehörde auf Grund der Umstände, daß die allfällige Nachsicht im Hinblick auf den Gesamtschuldenstand zu keiner wesentlichen Veränd... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 391; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0179 E 1. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt,... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 26. Jänner 1988 beantragte die Beschwerdeführerin, eine Prostituierte, die Nachsicht von Abgaben in der Höhe von S 137.122,--. Diese Steuernachforderung hatte sich auf Grund der erklärungsgemäßen Veranlagung der Beschwerdeführerin für die Jahre 1984 bis 1986 ergeben. Begründet wurde das Nachsichtsansuchen im wesentlichen damit, daß die Beschwerdeführerin in den Streitjahren ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Einkünften aus der Prostitution bestritten habe und "sich a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 10;
Rechtssatz: Nach § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 10;
Rechtssatz: Bei Ermessensentscheidungen beschränkt sich die Überprüfung durch den GH darauf, ob vom eingeräumten Ermessen innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen... mehr lesen...
Mit dem (am 31. August 1987 beim Finanzamt eingelangten) Antrag vom 24. August 1987 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung von Aufsichtsratsabgabe für die Jahre 1983 bis 1986 im Gesamtbetrag von S 111.888,10. Er begründete dieses Begehren mit der Verfassungswidrigkeit der Rechtsvorschriften, auf Grund welcher die Aufsichtsratsabgabe eingehoben wurde. Mit Bescheid vom 7. September 1987 wies das Finanzamt diesen Antrag ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung, die ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 2. November 1988 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht der von ihm geschuldeten und vom Abfuhrpflichtigen für seine Rechnung abgeführten Aufsichtsratsabgabe für die Jahre 1982 bis 1985 und 1987 in Höhe von S 228.197,70. Die Unbilligkeit der Einhebung dieser Abgabe liege darin, daß einerseits der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. März 1988, G 37-61/88, das Aufsichtsratsabgabengesetz und die dazu ergangene Verordnung als verfassungswidrig aufhob, wesh... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 9; AnwBl 1/1991, S 46; Rechtssatz: Die in Art 139 Abs 6 und Art 140 Abs 7 B-VG enthaltene Regelung, daß die aufgehobenen Vorschriften auf die vor der Aufhebung bzw vor Ablauf der vom VfGH gesetzten Frist verwirklichten Tatbestände anzuwenden und nur die Anlaßfälle davon ausgenommen sind, führt notwendigerweise dazu, daß die Anlaßfälle gegenüber anderen Fällen begünstigt werden. Die sich daraus ergebenden Unterschiede in der Belastung treten allg... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 9; AnwBl 1/1991, S 46; Rechtssatz: Voraussetzung für die Ermessensübung durch die Behörde gem § 236 Abs 1 BAO ist, daß die Einhebung nach Lage des Falles unbillig ist. Unbilligkeit liegt nicht schon dann vor, wenn die Einhebung zu Einbußen an vermögenswerten Interessen führt, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind. Hinzu kommen muß, daß die Einhebung "nach der Lage des Falles" unbillig wäre. Das wäre dann anzunehmen, wenn die Einhebu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 9;
AnwBl 1991/1, 47; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 89/13/0266 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Ermessensübung durch die Behörde gem § 236 Abs 1 BAO ist, daß die Einhebung nach Lage des Falles unbillig ist. Unbilligkeit liegt nicht schon dann vor, wenn die Einhe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;B-VG Art139 Abs6;B-VG Art140 Abs7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 9;
AnwBl 1991/1, 47; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 89/13/0266 2 Stammrechtssatz Die in Art 139 Abs 6 und Art 140 Abs 7 B-VG enthaltene Regelung, daß die aufgehobenen Vorschriften auf die vor der Au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der sich in aktenkundigen Schriftsätzen als Mechanikermeister bezeichnete und nach der Aktenlage als (selbständiger) Kühlmaschinenmechaniker tätig war, wies in einer Eingabe an das Finanzamt vom 11. Jänner 1989 darauf hin, daß seine gewerbliche Tätigkeit am 1. Jänner 1985 geendet habe. Als nunmehriger Sozialhilfeempfänger ersuche er um Abgabennachsicht. Den nachzusehenden Betrag schlüsselte er nicht näher auf, doch ist auf Grund der Akten des Verwaltungsverfahren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 9;
Rechtssatz: Es erscheint zulässig, daß bei der Ermessensentscheidung über eine Abgabennachsicht in Rechnung gestellt wird, daß der Abgabepflichtige abgabenrechtliche Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten gröblichst verletzt. Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 9;
Rechtssatz: Aus § 236 Abs 1 BAO ergibt sich, daß zwar eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung unabdingbare Voraussetzung für eine Abgabennachsicht ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzung bedeutet aber noch nicht, daß die Abgabenbehörden eine begehrte Abgabennachsicht gewähren müssen. Vie... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Klagenfurt (in der Folge: FA) setzte mit Bescheid vom 17. April 1986 gegenüber dem Beschwerdeführer - einem Landwirt - für den von ihm auf Grund des Kaufvertrages vom 22. Juni 1984 gegenüber dem Verkäufer erworbenen Anspruch auf Übereignung eines bestimmten Grundstückes - ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 4,050.000,-- - Grunderwerbsteuer mit dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §243; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 432;
Rechtssatz: Bei einem Antrag, die Steuer zu erlassen, liegt keine Berufung vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160203.X05 Im RIS seit 09.03.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von S 53.796,--. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde diesen Antrag ab. Sie sah zwar die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" als gegeben an und gelangte so zu einer Ermessensentscheidung im Sinne des § 236 BAO; in Ausübung dieses Ermessens verneinte sie hingegen wiederum die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung mit der Begründung: , der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 8;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat darauf hingewiesen, dass der Abgabepflichtige die Abgabenschuldigkeiten, deren Nachsicht begehrt werde, bereits entrichtet habe, dass auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen derzeit kein Rückstand aushafte, und dass daher eine allfällige Abg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer der PB GmbH, in welche Gesellschaft 1980 gemäß dem Strukturverbesserungsgesetz das Einzelunternehmen EB & Co eingebracht wurde. 1983 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Konkurs eröffnet, 1986 stimmten die Gläubiger einem Zwangsausgleich zu. Mit Bescheid vom 9. März 1987 wies das zuständige Finanzamt ein Ansuchen des Beschwerdeführers um Bewilligung einer Abgabennachsicht in der Höhe von S 1,286.009,-- ab. Dieser Rück... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 236 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff "Einhebung nach der Lage des Falles unbillig" entspricht. Verneint sie diese Frage, dann ist für die Ermessensentscheidung kein Raum mehr, demnach ist der entsprech... mehr lesen...
Im Anschluß an eine finanzstrafbehördliche Prüfung ergaben sich gegenüber dem Beschwerdeführer Abgabenforderungen in Gesamthöhe von S 242.147,--, die grundbücherlich sichergestellt wurden, auf Grund des Pfandranges zunächst aber keine Befriedigung erwarten ließen. Da ein Einbringungsverfahren ergebnislos verlief, kam es gemäß § 231 BAO zu einer Aussetzung des Gesamtrückstandes, wobei jedoch die Abgabenbehörden laut angefochtenem Bescheid erhofften, mit dem Liegenschaftspfand später ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340;
Rechtssatz: Alter und Gesundheitszustand des AbgPfl können nur insoweit mit der Einbringung von Abgaben in Zusammenhang gebracht werden, als ihm durch diese Umstände die Entrichtung von Steuerschulden erschwert wird (Hinw E 4.4.1989, 88/14/0245). European Case ... mehr lesen...