RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0088

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;
BAO §236 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 141;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 26.11.1971, 1160/70; E 28.9.1983, 83/13/0040 und E 13.10.1983, 82/15/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150088.X06

Im RIS seit

01.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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