Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden Stadtgemeinde durchgeführten, die Jahre 1981 bis 1983 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin im Jahre 1981 Vorsteuern im Betrage von S 1,004.883,-- geltend gemacht hatte, die in Rechnungen ausgewiesen waren, die in den Jahren 1977 bis 1980 über in diesem Zeitraum erbrachte Leistungen ausgestellt worden waren. Der Betriebsprüfer vertrat die Auffassung, gemäß § 20 Abs. 2 UStG 1972 könne der Vorste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0088 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessense... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0076 2 Stammrechtssatz Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpfli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0122 E 29. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Es ist die Aufgabe eines Nachsichtswerbers, einwandfrei das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0088 3 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung... mehr lesen...
Aus dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ergibt sich folgendes: Auf dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers haftet ein Rückstand von S 487.265,-- aus, der aus einer Umsatzsteuernachzahlung für die Jahre 1979 bis 1984 resultiert, weil auf Einspielergebnisse von Geldspielgeräten des Beschwerdeführers der Faktor 3,0 als Vervielfacher angewendet wurde (Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 28. Juli 1988). Unter Hinweis dar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 200;
Rechtssatz: Es ist Sache des StPfl, bereits im Verfahren vor den AbgBeh ein erwähntes Veräußerungs- und Belastungsverbot konkret zu behaupten und ein behauptetes "Aufbrauchen" von Verlustvorträgen darzustellen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 200; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0201 E 17. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Selbst ein Abgehen des GH von seiner bisherigen Rsp durch einen VS führt nicht dazu, daß sämtliche auf der bisherigen Rsp... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 200; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Ums... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 200;
Rechtssatz: In einer Änderung der generellen Verwaltungspraxis bewirkt (durch eine generelle Weisung) kann - vergleichbar mit Gesetzänderungen oder mit dem Abgehen des VwGH (durch einen Verstärkter Sen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;B-VG Art139 Abs6;B-VG Art140 Abs7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 200; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 89/13/0266 2 Stammrechtssatz Die in Art 139 Abs 6 und Art 140 Abs 7 B-VG enthaltene Regelung, daß die aufgehobenen Vorschriften auf die vor der Aufhebung bzw vor A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung für Abgabenschulden der Gesellschaft herangezogen. Der Haftungsbescheid erwuchs in zweiter Instanz in Rechtskraft. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde nicht erhoben. In der Folge beantragte der Beschwerdeführer seine Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 BAO. Der Unternehmensgegenstand der GmbH habe in Innovationen und in der Herstellung von Maschinen für die Fleischwarenindustrie bestanden. Ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 149;
Rechtssatz: Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist die Bedeutung von "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei", und den Begriff "Zweckmäßigkeit" die B... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete in den Jahren 1975 und 1976 ein Hotel, aus dem sie bis zum Jahre 1984 laufend Verluste erwirtschaftete. Im Jahre 1984 verkaufte die Beschwerdeführerin den Hotelbetrieb. Aus einer aus diesem Grund erforderlichen Berichtigung des Vorsteuerabzuges gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1972 ergab sich eine Abgabenschuldigkeit von S 970.921,--. Die Beschwerdeführerin beantragte für diesen Betrag eine Abgabennachsicht, wobei sie, soweit dies unter Bedachtnahme auf di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972 §12 Abs10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: In der ertragsteuerlichen Wirkungslosigkeit einer Vorsteuerberichtigung (wegen eines Verlustes) liegt kein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis, demnach kann dieser Umstand eine Unbilligkeit der Einhebung der aus der Vors... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit, Vermögenswerte - und sei es auch Grundvermögen - zur Steuerzahlung heranzuziehen, läßt die Abgabeneinhebung noch nicht unbillig erscheinen (Hinweis E 19.9.1956, 333/56). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972 §12 Abs10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Der Zwang, ein Wirtschaftsgut schon vor Ablauf der Berichtigungsfrist des § 12 Abs 10 UStG 1972 verkaufen zu müssen, bewirkt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Können Zahlungserleichterungen wirtschaftlich begründeten Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so bedarf es keiner Abgabennachsicht (Hinweis E 7.2.1989, 88/14/0040; E 25.6.1990, 89/15/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Folgen einer Gesetzesänderung, die generell erst ab ihrem Inkrafttreten wirken, lassen eine Abgabeneinhebung auf Grund von Sachverhalten, die noch unter die frühere Rechtslage fielen, nicht nach der Lage des Falles unbillig erscheinen (Hinweis E 30.5.1990, 89/13/0279). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Nur wenn die Verwertung von Vermögenswerten einer Vermögensverschleuderung gleichkommt, tritt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ein, nicht aber schon deshalb, weil es zu Einbußen an vermögenswerten Interessen kommt, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn l... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;
Rechtssatz: Ausf, daß im vorliegenden Fall eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der wirtschaftlichen Lage der AbgPfl - weil die Veräußerung von Vermögenschaften einer Verschleuderung gleichkäme - nicht gegeben ist: Steuerschuld öS 970.000,--; Vermögensstatus weist Aktiva von rd ... mehr lesen...
Am 9. März 1971 schlossen der Beschwerdeführer und seine Familienangehörigen einen Vergleich mit der X, in welchem auf die Geltendmachung aller im Zusammenhang mit anhängig gewesenen Ausgleichs- und Konkursverfahren unter anderem gegen die X und die Republik Österreich (Organhaftung) erhobenen Ansprüche verzichtet wurde. Demgegenüber verpflichtete sich die X dem Beschwerdeführer unter anderem eine monatliche Rente von S 18.000,-- (Kündigungsrecht ab 1.1.1988) zu bezahlen. Für diesen B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 522;
Rechtssatz: Verbraucht der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Geldmittel ohne Rücksicht auf die von ihm anerkannte Steuernachforderung anderweitig und versucht er daher nicht einmal, seinen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so liegt bei Versagung einer b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte beim Finanzamt den Antrag, ihm Nachzahlungen an Einkommensteuer für 1987 in Höhe von S 211.976,-- teilweise nachzusehen. Zur Begründung: seines Nachsichtsansuchens brachte der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren im wesentlichen vor, im Einkommen des Jahres 1987 sei die auf Grund eines Prozesses erstrittene Pachtzahlung für mehrere vorangegangene Jahre enthalten. Diese sonst nicht übliche Zusammenballung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hab... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 9. November 1987 beantragte der Beschwerdeführer, welcher nach seinen eigenen Angaben in einem technischen Beruf tätig ist, die "Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten an Einkommensteuer 1985" in Höhe von S 819.072,--. Begründend brachte er vor, daß er und seine Schwester nach dem Tode des Vaters im Jahre 1984 dessen Wirtschaftstreuhandkanzlei als Deszendentenfortbetrieb durch einen Kanzleiverweser hätten führen lassen. Da der Beschwerdeführer 1985 auf Grund berufsrechtli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Die progressive Besteuerung von zusammengeballt zugeflossenen Pachteinnahmen und die fehlende Möglichkeit eines Verlustvortrages durch Bilanzierung durch den Verpächter stellen lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, nicht jedoch ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit nach § 236 Abs 1 BAO ist gegeben, wenn die Anwendung der Abgabenvorschriften im Einzelfall zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten nachteiligen Ergebnis führt (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121). Von einer solchen Unbilligkeit im Einzelfall kann jedoch dann keine Rede sein, wenn lediglich eine Auswi... mehr lesen...