Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;FinStrG §33; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340;
Rechtssatz: Bei einem finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten des AbgPfl (hier: Abgabenhinterziehung) wird das der Abgabenbehörde in § 236 Abs 1 BAO eingeräumte Ermessen regelmäßig iSd G ausgeübt, wenn die begehrte Abgabennachsicht - vor allem im Interesse der st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Übers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit de... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - ein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 3 lit. a GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - war Eigentümerin einer Liegenschaft in G. in Niederösterreich und beabsichtigte, darauf ein Wohnhaus mit im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen zu schaffen. Auf Grund des mit ihr am 16. Februar/10. April 1981 abgeschlossenen Anwartschaftsvertrages (in der Folge: Vertrag) erwarben die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH fordert in stRsp für den Tatbestand der "Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles" das Vorliegen eines in den subjekti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448;
Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines - im konkreten Fall auf Grund des § 17 Z 4 GrEStG 1955 iVm § 6 Abs 1 BAO gegeben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Stehen Abgabenschuldigkeiten von S 146.029,- einer Überschuldung des AbgPfl von 3,8 Mio S gegenüber, so läßt dies durchaus die Aussage zu, daß die begehrte Abgabennachsicht keinen Sanierungseffekt herbeiführen könnte. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0005). Ändert sich (zB) die Sachlage, so kann neuerlich um Abgabennachsicht angesucht werden (Hinweis E 18.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der nachzusehende Abgabenrückstand aus "Automatikabgaben" besteht, schließt die Annahme einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nicht aus (Hinweis E 30.3.1976, 1881/75, VwSlg 4960 F/1976), insb dann nicht, wenn die Nachsicht die Existen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Im Rahmen eines allgemeinen, quotenmäßigen Forderungsverzichtes (Ausgleiches) kann ein Verzicht auf die Abgabenforderungen zur Sanierung des Unternehmens beitragen und im Falle einer solchen Sanierung kann die Einhebung der (vollen) Abgabenschuldigkeite... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz: Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/10/03 87/15/0103 1 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;BAO §236 Abs1 impl;B-VG Art130 Abs2;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles jedenfalls voraus, daß es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verg... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2 impl;AVG §60 impl;BAO §236 Abs1 impl;BAO §93 Abs3 lita impl;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;LAO NÖ 1977 §70 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verletzung der Begründungspflicht nach § 70 Abs 3 lit a NÖ L... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2 impl;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO (§ 183 LAO NÖ) vorgeseh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1253/51 E 23. Mai 1952 VwSlg 587 F/1952 RS 1 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit, die die Behörde ermächtigt, von der Einhebung einer Abgabe abzusehen, kann auch vorliegen, wenn die Vorschreibung der Abgabe dem Gesetz entspricht, allein nur dann, wenn sie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels da... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Ansuchens um Nachsicht nach § 236 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden zuerst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, der dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; AnwBl 1990/7, S 393;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann allein aus einer längeren Verfahrensdauer, selbst wenn diese sachlich nicht gerechtfertigt ist, für die Frage der Billigkeit im Nachsichtsverfahren nichts abgeleitet werden, weil durch eine während des Verfahrens eintretende Änderung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/14, S 239;
Rechtssatz: Ist auch der Abgabenbehörde ein Teil der für die wirtschaftlichen Verhältnisse maßgeblichen Daten bekannt, enthebt das den AbgPfl nicht der Notwendigkeit, die für eine beantragte Abgabennachsicht maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit offenzulege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/14, S 239;
Rechtssatz: Die besonders hohe Besteuerung des summierten Ergebnisses zweier Besteuerungsabschnitte (Verlust und Gewinn) ist die Folge einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, nämlich des Ausschlusses der Einnahmen- Au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/14, S 239;
Rechtssatz: Ein Einnahmen-Ausgabenrechner hat die Möglichkeit, durch Steuerung des Zeitpunktes der Vereinnahmung und der Verausgabung den in einem Kalenderjahr zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen. Macht er v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: IZm dem rechtlich gebundenen Teil der Entscheidung nach § 236 Abs 1 BAO (Unbilligkeit der Einhebung) ist es (für die subjektiven Rechte des Steuerpflichtigen) nicht von Bedeutung, aus welchem Grund die Voraussetzung der Unbilligkeit der Einhebung angenommen wird, weil inso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: Zur Bedeutung folgender Umstände für die Ermessensentscheidung gemäß § 236 Abs 1 BAO: a) Keine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen (Sanierung) durch die Abgabennachsicht im Hinblick auf den Gesamtschuldenstand. b) Die Nachsicht g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/06/07 1760/56 1 Stammrechtssatz Ein allfälliger Mangel in der Gesetzgebung kann nicht durch Nachsicht einer Abgabe behoben werden. Es fehlt in diesem Fall an der auf den Einzelfall beschränkten Unbilligkeit. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 178;
Rechtssatz: Steuerliche Folgen der Kalenderjahrbesteuerung und des Fehlens eines Rechtes auf Verlustrücktrag ergeben sich aus dem G selbst und sind daher der Beseitigung im Wege des an Unbilligkeiten aus der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/9, S 165; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/9, S 165;
Rechtssatz: Ein Säumniszuschlag kann nicht schon deswegen als unbillig bezeichnet werden, weil die vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuldigkeiten wesentlich höher sind als jener Betrag, durch dessen nicht zeitgerechte Entrichtung der Terminverlust eingetreten ist. ... mehr lesen...