Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung des Betriebsklimas durch Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen ist kein Grund, diese als dem Nachsichtswerber für unzumutbar und deshalb die Einbringung der Abgabenschuldigkeit als unbillig anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In der Unterlassung der Bemängelung von Überstundenaufzeichnungen für die Jahre 1976 bis 1978 ist kein eindeutiges und zu keinem Zweifel Anlaß gebendes Verhalten eines Lohnst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Stützt der Nachsichtswerber (Haftungspflichtiger gem § 82 Abs 1 EStG 1972) sein Nachsichtsgesuch auf die Behauptung, er sei durch frühere Lohnsteuerpüfungen über die Notwendi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;EStG 1972 §90;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Verstoß der Abgabenbehörden gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO begründen (Hinweis E 25.6.1965, 56/64; E 12.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Es kann nicht Sinn des Nachsichtsverfahrens sein, die Wirkung von Verfahrenshandlungen, die versäumt wurden, im Wege des Nachsichtsverfahrens herbeizuführen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160123.X02 Im RIS seit 03.09.1987 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/8 S 500;
Rechtssatz: Da Nachsicht das Erlöschen des Abgabenanspruches (hier Anspruch nach § 17 Z 4 GrEStG) als solchen zur Folge hat, kommt sie bei Gesamtschuldverhältnissen zwang... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;BAO §1 litb impl;BAO §236 Abs1 impl;EGVG Art2 Abs2 B Z27;MOG 1985 §50 Abs3;
Rechtssatz: Aus der bestehenden Rechtslage ergibt sich keine Grundlage für eine Erlassung oder Herabsetzung des rechtskräftig festgesetzten Erhöhungsbetrages nach § 50 MOG. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Mit der nicht fristgerechten Abgabenentrichtung kann nicht die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint werden, dem kommt erst im Rahmen der Ermessensübung Bedeutung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140103.X04 Im RIS seit 20.01.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140103.X01 Im RIS seit 20.01.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2;
Rechtssatz: Es kann auch hinsichtlich einer bereits entrichteten Abgabe eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus wirtschaftlichen Gründen bestehen. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten aus wirtschaftlichen Gründen kommt insbesondere in Betracht, wenn diese Schuldigkeiten zwar infolge der Ve... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß auf Kosten des Abgabenschuldners Berufungen betreffend Verspätungszuschläge bzw die Abgabenschuld erhoben wurden, kann auch unter dem Aspekt eines Fehlverhaltens von Organwaltern der Abgabenbehörde keine Unbilligkeit hinsichtlich der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Wenn keine Unbilligkeit hinsichtlich der Einhebung eines Säumniszuschlages vorliegt, ist für eine Ermessensentscheidung iSd § 236 Abs 1 BAO kein Raum mehr (Hinweis E 17.2.1986, 85/15/0371). Schlagworte Ermessen Eur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bringt ein Abgabeschuldner vor, er habe sich niemals in Österreich aufgehalten und sei daher nicht in der Lage gewesen, die Abgabe (hier: Erbschaftssteuer) zu entrichten und gibt er weiters an, er habe seinen Rechtsfreund verpflichtet, alle aus dem die S... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1987/3, S 146; Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre. Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §236 Abs1 impl;ZollG 1955 §183 Abs1; Beachte Vorgeschichte:84/16/0023 E 10. Mai 1984 VwSlg 5893 F/1984;
Rechtssatz: Die Möglichkeit eines Billigkeitserlasses soll der Zollverwaltung die Möglichkeit geben, bei im wesentlichen für den Gesetzgeber unvorhersehbaren Härten, etwa der Folgen eines entschuldbaren Versehens des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1 impl;ZollG 1955 §183 Abs1; Beachte Vorgeschichte:84/16/0023 E 10. Mai 1984 VwSlg 5893 F/1984;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 183 Abs 1 ZollG ergibt sich, - wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung dargetan hat (Hinweis E 23.2.1984, 81/16/0004), daß die Behörde bei Entscheidung über ein Nachsichtsan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §236 Abs1 impl;ZollG 1955 §183 Abs1; Beachte Vorgeschichte:84/16/0023 E 10. Mai 1984 VwSlg 5893 F/1984;
Rechtssatz: Die Unterlassung eines Rechtsmittels gegen eine fehlerhafte Eingangsabgabenvorschreibung stellt ein Versäumnis dar, das grundsätzlich nicht im Nachsichtsverfahren nachgeholt und geheilt werden kann, weil d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 221 ;
Rechtssatz: Trotz der nachgerade einen Musterfall einer ungerechtfertigten Verzögerung der Erledigung eines Parteienantrages darstellenden, verfahrensökonomisch unvertretbaren Vorgangsweise der Abgabenbehörde war eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides zu verneinen (Hi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 221 ;
Rechtssatz: Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles setzt lediglich voraus, daß ein wirtschaftliches Miißverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt (Hinweis E 13.12.1985, 84... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 221 ;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint, muß erkennen lassen, auf welchen Sachverhaltsermittlungen er beruht, insbesondere, ob und welche wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers festgestellt wurden und aus welchen schlüssig dargelegte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 221 ;
Rechtssatz: Bei der Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Abgabennachsicht vorliegen, sind alle, der Behörde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannten Umstände zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine körperliche Behinderung des Abgabepflichtigen allein hat Unbilligkeit der Einbringung von Abgabenschulden nicht zur Folge. Die Behinderung kann nur iZm der Einkommenslage und Vermögenslage des Abgabepflichtigen in dem genannten Zusammenhang Bedeutung haben. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Wirkt der Nachsichtwerber an der Ermittlung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse (hier: hinsichtlich der Vermögenslage) nicht mit, ist es nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde eine unbillige Härte durch die Einhebung der Abgaben als nicht erwiesen ansieht. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Das Anwachsen der Zinsenlast in einer Hochzinsphase des Geldmarktes stellt keine Besonderheit des Einzelfalles dar, auf die allein die Nachsichtsbegriffe der §§ 236, 237 BAO abstellen. Die Folgen der Geldmarktlage sind dem allgemeinen Unternehmerwagnis zuzuzählen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe desjenigen, der eine Abgabennachsicht erstrebt, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die entscheidungswesentlichen Umstände, also auch sein Einkommen, der Abgabenbehörde offenzulegen und nachzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198... mehr lesen...
Durch eine 1981 durchgeführte Betriebsprüfung kam hervor, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1976 bis 1980 Einnahmen in der Höhe von S 747.246,-- nicht erklärt hatte, wodurch sich eine Abgabenverkürzung von ca. S 500.000,-- ergeben hat. Der Darstellung des Beschwerdeführers, er habe die nicht erklärten Einnahmenbeträge an Aushilfskräfte weitergegeben, die er wegen der Folgen eines Verkehrsunfalles, der ihn in seiner Arbeitsfähigkeit schwer beeinträchtigt habe, beschäftigen hätte m... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 BAO § 236 gültig von 20.12.2003 bis 30.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 BAO § 236 gültig von 20.12.2003 bis 30.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 BAO § 236 gültig von 20.12.2003 bis 30.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 ... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin übt als Psychologin eine selbständige Tätigkeit aus. Den aus dieser Tätigkeit erzielten Umsatz besteuerte das Finanzamt anläßlich der Umsatzsteuerveranlagung für das Jahr 1982 mit dem ermäßigten Steuersatz des § 10 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 (UStG 1972). Mit dem angefochtenen Bescheid behob jedoch die belangte Behörde den Umsatzsteuerbescheid des... mehr lesen...