RS Vwgh 1987/9/22 87/14/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1987
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs4;
BAO §236 Abs1;
BAO §237 Abs1;
BAO §77 Abs2;
EStG 1972 §82 Abs1;
EStG 1972 §82 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

In der Unterlassung der Bemängelung von Überstundenaufzeichnungen für die Jahre 1976 bis 1978 ist kein eindeutiges und zu keinem Zweifel Anlaß gebendes Verhalten eines Lohnsteuerprüfers im Jahre 1979 gelegen, welches vom Nachsichtswerber nur in die Richtung gedeutet werden durfte, es werde für die Jahre ab 1980 keiner exakteren Aufzeichnungen zum Nachweis begünstigter Zuschläge zu Überstunden bedürfen. Bis 1978 fehlte es nämlich an einer Rechtsprechung zur Frage, ob die Begünstigung auch den Nachweis der "zeitlichen" Lagerung der tatsächlich geleisteten Überstunden zur Voraussetzung habe. Ein Ausspruch findet sich erstmals im E 14.2.1978, 2488/77 (ÖStZB Seite 214, Heft 13, vom 15.9.1978).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140079.X03

Im RIS seit

22.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten