Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Abgabenpflichtige jegliche Darstellung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unter Hinweis auf das der Abgabenbehörde ohnehin bekannte Betriebsprüfungsergebnis unterlassen, so mag es zutreffen, daß der Abgabenbehörde ein Teil der für die wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebenden Daten bekannt war. Dies enthe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0076 2 Stammrechtssatz Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ist ein atypischer Vermögenseingriff erfolgt, so kann nicht unterstellt werden, daß der Gesetzgeber ein solches Ergebnis in Kauf genommen hat. Die Einnahmen-Ausgabenrechnung bezweckt lediglich eine vereinfachte Gewinnermittlung; langfristig so... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0088 3 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0156 E 8. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein Einnahmen-Ausgabenrechner hat die Möglichkeit, durch Steuerung des Zeitpunktes der Vereinnahmung und der Verausgabung den in einem Kalenderjahr zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schreiben vom 27. November 1986, ausständige Abgabenschulden in der Höhe von insgesamt S 46.329,50 nachzusehen, und machte dabei geltend, daß der von ihr mit der Durchführung von Umbauarbeiten beauftragte P. im Februar 1985 einen ihm anvertrauten Geldbetrag von S 250.000,-- veruntreut habe, wodurch sie unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sei. Von 20 Lieferantengläubigern hätten (am 10. März 1986) 18 einem außergerichtlichen Vergleich... mehr lesen...
Am 11. Oktober 1987 verstarb der Vater des Beschwerdeführers. In den Jahren 1988 und 1989 wurde der Gewerbebetrieb des Vaters des Beschwerdeführers einer abgabenbehördlichen Prüfung betreffend die Jahre 1985 bis 1987 unterzogen, welche zu Abgabennachforderungen in Höhe von rund S 65.000,-- führte. Mit Eingabe vom 23. November 1989 begehrte der Beschwerdeführer eine Nachsicht hinsichtlich des aushaftenden Abgabenrückstandes. Dies mit der Begründung: , er hätte als Folge einer Fehleinschä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte die Nachsicht eines Abgabenbetrages von S 17.380,-- und machte dabei geltend, daß sie für das Jahr 1980 hinsichtlich eines Pkw die Regelung des sogenannten "Kfz-Erlasses" in Anspruch genommen habe. Nach diesem Erlaß würden die einschränkenden Bestimmungen des § 20a EStG 1972 dann nicht in Kraft treten, wenn ein Umbau des Kraftfahrzeuges in einen "Fiskal-Lkw" durchgeführt und durch die Kraftfahrzeugbehörde im Zulassungsschein bestätigt worden sei, daß ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §236 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben (Hinweis E 27.1.1983, 81/15/0120). Schlagworte Rechtsgrundsätze Treu und Glaube... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Bei Prüfung eines Nachsichtsansuchens sind alle Umstände des Einzelfalles, und zwar im Zeitpunkt der Entscheidung (Rechtsmittelentscheidung), zu berücksichtigen, um zur Erkenntnis zu gelangen, ob Unbilligkeit vorliegt. Daß der Betrieb eines Abgabepflichtigen zu diesem Zeitpunkt geringe Gewinne abwirft und diese vor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einziehung ist noch keine Ermessensfrage. Erst die Bejahung der Konkretisierung dieses Tatbestandsmerkmales kann in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen (Hinweis Stoll, BAO, Handbuch, 583). Weist die Abgabenbehörde ein Nachsichtsansuchen Unbilligkeit, dh aus Recht... mehr lesen...
Mit Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 12. Juli 1989 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. Mai 1989, sie "aus der zur Zeit aktuellen Gesamtschuld von S 64.874,21" hinsichtlich von Gemeindeabgaben (Hausbesitzabgaben betreffend die je zur Hälfte im Eigentum der Beschwerdeführerin und ihres geschiedenen Ehegatten stehende Liegenschaft EZ. nnn, KG. V, D-Straße) zu entlassen, gemäß § 184 NÖ Abgabenordnung 1977, LGBl. 3400-2, in Verbindung mit § 35 Abs... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §140;BAO §236 Abs1;EheG §70;FamLAG 1967 §1;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Die staatliche Familienbeihilfe und Unterhaltszahlungen des geschiedenen Ehegatten des Abgabenpflichtigen für ein gemeinsames minderjähriges... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO NÖ 1977 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Es bedarf zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO NÖ 1977 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0218 3 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Die Bestimmung des § 236 Abs ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO NÖ 1977 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung, insb auch zu § 236 Abs 1 BAO, setzt eine Unbilligkeit der Einhebung im allgemeinen voraus, daß die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 35, vom 2. August 1990 wurde dem beschwerdeführenden Verein die Erlaubnis erteilt, von Samstag, dem 1. September 1990, 10.00 Uhr, bis Sonntag, dem 2. September 1990, 22.00 Uhr, den öffentlichen Grund und den darüber befindlichen Luftraum in Wien I, Rathausplatz, durch eine Open-Air-Konzertveranstaltung mit Aufstellung eines Regie- und eines Versorgungswagens sowie von 20 Nahrungsmittel- und Souvenirständen benützen zu dürfen. Gleichzeiti... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 1987 brachte der Beschwerdeführer vor, er schulde der Stadt Dornbirn aus seinem früheren Unternehmen "C" für die Zeit von Oktober 1985 bis Juli 1986 noch Kriegsopferabgabe im Betrag von S 117.478,--. Es sei ihm gelungen, mit den meisten Gläubigern einen außergerichtlichen Ausgleich bei einer Quote von 60 % zu erzielen. Der Beschwerdeführer habe diese Quote nur leisten können, weil er einen Großteil der Kinoapparaturen an eine näher genannte Ges.m.b.H. ha... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0285 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988170218.X01 Im RIS seit 21.05.1992 Zuletzt aktualisiert am 07.07.2009 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: § 236 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene besonders harte Auswirkung der Abgabevorschriften, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, zu mildern. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: Die Unmöglichkeit der Überwälzung einer Abgabe auf Kunden des AbgPfl bewegt sich im Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses und rechtfertigt daher keine Nachsicht (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kan... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GebrauchsabgabeG Wr 1966;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: Das Wr GebrauchsabgabeG enthält keinen Ausnahmetatbestand von der Entrichtung der Gebrauchsabgabe für gemeinnützige Institutionen (oder auch Zwecke). Es kann daher nicht davon gesprochen werden, daß bei der Entric... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Die Bestimmung des § 236 Abs 1 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge d... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §236 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Es bedarf zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0088 3 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/13/0010 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0088 4 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nachteilige Folgen, die alle Wirtsc... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §236 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0326 E 2. Dezember 1988 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hin... mehr lesen...