RS Vwgh 1992/9/22 92/14/0083

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §236 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Ist ein atypischer Vermögenseingriff erfolgt, so kann nicht unterstellt werden, daß der Gesetzgeber ein solches Ergebnis in Kauf genommen hat. Die Einnahmen-Ausgabenrechnung bezweckt lediglich eine vereinfachte Gewinnermittlung; langfristig soll sich aber kein Unterschied zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ergeben, es kommt bloß zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Gewinnermittlungsperioden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, zweite Auflage, § 4 Textziffer 61; Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts I, vierte Auflage, 56 und 78; Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 4 Textziffer 189, 195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140083.X07

Im RIS seit

22.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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