Entscheidungen zu § 215 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-80 von 80

RS Vwgh 1995/9/20 95/13/0049

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §239 Abs2;
Rechtssatz: Die Einhebung eines Säumniszuschlages würde eine eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit darstellen, wenn dessen Festsetzung ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden ist und den Abgabepflichtigen an der Verzög... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/29 94/14/0094

Die Beschwerdeführerin rechnete mit Schlußrechnung vom 25. November 1993 gegenüber einer Gemeinde verschiedene, der Gemeinde gegenüber erbrachte Leistungen ab. Hinsichtlich der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer in Höhe von rund S 4,5 Mio wurde vereinbart, daß diese im Wege der Überrechnung vom Abgabenkonto der Gemeinde beim Finanzamt A an das Abgabenkonto der Beschwerdeführerin beim Finanzamt B beglichen werde. Die Gemeinde beantragte die Überrechnung jedoch vereinbarungswidr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0094

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §215 Abs4;
Rechtssatz: Eine Überrechnung (Übertragung eines Betrages von einem bei einem Finanzamt geführten Abgabenkonto auf ein Abgabenkonto eines anderen Finanzamtes) oder auch eine Umbuchung (Übertragung eines Betrages von einem bei einem Finanzamt geführten Abgabenkonto auf ein anderes Abgabenkonto desselben Finanzamtes) zuguns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/21 91/15/0077

Über das Vermögen der im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß des Landesgerichtes vom 22. Juni 1990 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit Bescheiden vom 19. Juli 1990 und 1. Oktober 1990 setzte das Finanzamt für die Jahre 1988 und 1989 die Umsatzsteuer fest, wobei sich insgesamt eine Gutschrift von 516.700 S ergab. Beide Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen. In der Folge beantragte der Beschwerdeführer d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1993

RS Vwgh 1993/10/21 91/15/0077

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;KO §19;KO §20;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21 Abs4;
Rechtssatz: Ist der Rückforderungsanspruch hinsichtlich entrichteter Umsatzsteuer bereits vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gemeinschuldners entstanden, steht der Aufrechnung dieses Anspruchs mit der beste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1993

RS Vwgh 1993/10/21 91/15/0077

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21 Abs2;
Rechtssatz: Abgabenansprüche im engeren Sinn und auch Rückforderungsansprüche entstehen jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbindet, verwirklicht wird. Das bedeutet, daß es ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/23 87/14/0172

Das Finanzamt verbuchte auf dem Konto der E AG (in der Folge AG) auf Grund der stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 8. Jänner 1987 eine Gutschrift, die zum Teil mit dem auf dem Steuerkonto befindlichen Abgabenrückstand ausgeglichen wurde. Das verbleibende Guthaben wurde am 20. Jänner 1987 auf die Steuerkonten 022/7523 und 022/2607 umgebucht. Mit Schreiben vom 21. Jänner 1987 beantragte die AG, vertreten durch die SO AG (in der Folge SO), die Rückzahlung des Gutschriftbetrages au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1992

RS Vwgh 1992/6/23 87/14/0172

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/14/0041 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/14 90/15/0070

Im Zuge einer vom 10. Februar 1989 datierten und am 13. Februar 1989 bei der Erstbehörde eingelangten, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien vom 12. Jänner 1988 erhobenen Berufung (welche Angelegenheit Gegenstand des hg. Verfahrens 90/15/0069 war und mit hg. Erkenntnis vom 26. November 1990 entschieden wurde) stellte die Beschwerdeführerin Anträge auf Rückzahlung einerseits eines behaupteten "Guthabens" von S 130,--, betreffend zuviel entrichtete ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.01.1991

RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0070

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239;BAO §241 Abs2;BAO §241 Abs3;
Rechtssatz: Eine Argumentation aus der für Guthaben iSd § 215 Abs 4 BAO geltenden Regel des § 239 BAO in Fällen des § 241 Abs 2 BAO ist verfehlt, weil sie der Bestimmung des § 241 Abs 3 BAO jeglichen Anwendungsbereich nehmen würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/12 88/15/0064

Auf Grund des Inhaltes der vorliegenden Verwaltungsakten und des Beschwerdevorbringens steht folgender Sachverhalt fest: Dem Beschwerdeführer, der in A eine Bäckerei betreibt, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Wasserrechtsbehörde mit Bescheid vom 15. September 1982 die Bezahlung der Kosten, für die von der Bezirkshauptmannschaft wegen Gefahr in Verzug gemäß § 31 Abs. 3 Wasserrechtsgesetz angeordneten Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung als Folge ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 88/15/0064

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1441;BAO §215 Abs2;BAO §215 Abs4; Beachte Besprechung in: AnwBl 1991/8, 575; ÖStZB 1991, 587;
Rechtssatz: § 1441 zweiter Satz ABGB stellt eine Ausnahmeregelung lediglich zugunsten des Staates zur Vermeidung von Verrechnungsschwierigkeiten dar. Sie gilt sowohl für öffentlichrechtliche al... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 88/15/0064

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1438;ABGB §1441;BAO §215 Abs2;BAO §215 Abs4; Beachte Besprechung in: AnwBl 1991/8, 575; ÖStZB 1991, 587;
Rechtssatz: AusfzF der Kompensation eines Guthabens auf einem Abgabenkonto durch das Finanzamt (hier: aus einer Umsatzsteuervoranmeldung) mit einer anderen als einer Abgabenforderung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

RS Vwgh 1988/3/14 86/15/0075

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 215 Abs 4 BAO ergibt sich, daß grundsätzlich nur ein sich aus der Gebarung ergebendes Guthaben Gegenstand der Umbuchung oder Überrechnung von einem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen sein kann. Die Umbuchung oder Überrechnung von Gutschriften oder Lastschriften ist hingegen in der BAO nicht v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.03.1988

RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0097

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §239 Abs2;
Rechtssatz: Aufgrund der Bestimmung des § 239 Abs 2 BAO würden Überrechnungsanträge bzw Umbuchungsanträge zu Unrecht abgewiesen, wenn das umzubuchende Guthaben für Abgabenschuldigkeiten verbraucht werden sollte, die der Verfügungsberechtigte erst später als drei Monate nach Stellu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1987

RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0097

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §239 Abs2; Beachte Besprechung in: SWK 1988/9, A 5, S 9;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 211 Abs 1 lit g BAO sagt nichts darüber aus, in welchem Ausmaß eine beantrage Umbuchung vorzunehmen ist bzw welcher Betrag über Antrag vom Guthaben eines Abgabepflichtigen zugunsten von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1987

RS Vwgh 1987/11/18 84/13/0229

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;
Rechtssatz: Umbuchungen von einem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Steuerpflichtigen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorgenommen werden, wobei die Zustimmung auch von einem mit ordnungsmäßiger Geldvollmacht ausgestatteten Vertreter des Verfügungsberechtigten erteilt werden kann. Das bedeutet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1987

RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0055

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs2;
Rechtssatz: Ein Überrechnungsantrag (wie ein Rückzahlungsantrag) kann nicht mit der
Begründung: abgewiesen werden, daß durch die spätere Einbuchung einer Belastung auf dem Konto des Antragstellers ein Negativsaldo entstanden sei, wenn die später eingebuchte Belastung nicht innerhalb der Dreimonatsfrist des § 239 Abs 2 BAO zur Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/4/8 85/13/0207

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs2; Beachte Besprechung in: AnwBl 1987/8, S 406;
Rechtssatz: Da ein sich aus der Gebarung ergebendes Guthaben des Abgabepflichtigen nur zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden ist, ist eine Aufrechnung gegen den Rückzahlungsbetrag nicht möglich, wenn die Fälligkeit der - neuen - Abgabe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1987

RS Vwgh 1986/12/19 86/15/0058

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs3;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die Erörterung der Rechtsfrage, ob die Behörde zu Unrecht über ein Abgabenguthaben verfügt hat, findet im Verfahren gem § 239 Abs 1 BAO nicht statt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150058.X01 Im RIS seit 19.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1986

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