RS Vwgh 1987/11/11 87/13/0055

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs2;

Rechtssatz

Ein Überrechnungsantrag (wie ein Rückzahlungsantrag) kann nicht mit der Begründung abgewiesen werden, daß durch die spätere Einbuchung einer Belastung auf dem Konto des Antragstellers ein Negativsaldo entstanden sei, wenn die später eingebuchte Belastung nicht innerhalb der Dreimonatsfrist des § 239 Abs 2 BAO zur Zahlung fällig wird (Hinweis E 11.4.1972, 774/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130055.X01

Im RIS seit

11.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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