1 Der Revisionswerber, ein Rechtsanwalt, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes S im Oktober 2007 zum Nachtragsliquidator der im September 2006 gemäß § 40 FBG von Amts wegen gelöschten D GmbH bestellt. Die D GmbH war unbeschränkt haftende Gesellschafterin u.a. der DA KEG und der DB KEG. Die werbende Tätigkeit dieser Gesellschaften war seit längerer Zeit eingestellt. Diese Gesellschaften waren aber noch Eigentümerinnen von mehreren Liegenschaftsanteilen. Die Abwicklung dieses V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4 BAO §224 Abs1 BAO §7 BAO §9 BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2010... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 7. Mai 2010 stellte der Revisionswerber einen Antrag auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides für sein Finanzamtskonto für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis laufend. 2 Er sei mit Wirkung vom 1. Mai 2008 zum Dauersubstituten (Notarsubstitut) für den öffentlichen Notar Dr. H bestellt worden. Alle Selbstberechnungen, die bis 19. Juni 2008 von ihm als unselbstständiger Substitut durchgeführt worden seien, seien unter der Steuernummer des vertretenen Dr. H z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 BAO §213 BAO §214 BAO §215 Abs4 BAO §216 BAO § 211 heute BAO § 211 gültig von 01.01.2027 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 211 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 BAO §213 BAO §214 BAO §215 Abs4 BAO § 211 heute BAO § 211 gültig von 01.01.2027 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 211 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/202... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg BAO §215 Abs4 BAO §216 BAO § 211 heute BAO § 211 gültig von 01.01.2027 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 211 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4; BAO §239; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2010 ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1; BAO §215 Abs4; BAO §216; BAO §239 Abs1;KO §19;KO §20; BAO § 213 heute BAO § 213 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 213 gültig von 10.01.1998 bis 31.12.2012 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4; BAO §239 Abs1; BAO §4; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2010 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4; BAO §239 Abs1; BAO §4; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2010 ... mehr lesen...
Mit Eingabe an das Finanzamt vom 10. Oktober 2000 beantragte die Beschwerdeführerin, das zum Stichtag 10. Oktober 2000 auf ihrem Abgabenkonto bestehende Guthaben in Höhe von 543.366 S wie folgt zu verwenden: a) Überrechnung eines Teilbetrages von 490.772 S auf das Abgabenkonto des steuerlichen Vertreters bei einem anderen Finanzamt und b) Rückzahlung eines Teilbetrages von 52.594 S auf das Bankkonto der UT. Am 2. November 2000 reichte die Beschwerdeführerin die Umsatzsteuervoran... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 215 Abs. 4 BAO ergibt sich, dass grundsätzlich nur ein sich aus der Gebarung am Abgabenkonto ergebendes Guthaben Gegenstand der Umbuchung oder Überrechnung von einem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen sein kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Auf Grund der Anträge der mitbeteiligten Partei vom 25. März 1998, 14. August 1998, 30. März 1999, 6. März 2000 und 8. März 2000 erging folgender Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Partei vom 10. Juli 2000. "1. Der Antrag vom 06.03.2000 betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 233 Abs. 2 OÖ LAO auf den Gemeinderat für die Behandlung des Antrages vom 14.08.1998 wird hinsichtlich des Kalenderjahres 1996 gemäß § 207 OÖ LAO wegen entschied... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;LAO OÖ 1996 §162 Abs2;LAO OÖ 1996 §185 Abs1;
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen best... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Mai 2000 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung von Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 55,662.403 S. Nach Verbuchung der Aussetzung erhöhte sich das auf dem Abgabenkonto der beschwerdeführenden Bank bestehende Guthaben auf rund 86 Mio. S. Mit Schreiben vom 3. August 2000 ersuchte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ein "Guthaben von ATS 55,662.403,--" um Überweisung des Betrages auf ein näher bezeichnetes Bankkonto. Mit Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs8;BAO §213;BAO §214 Abs1;BAO §214 Abs3;BAO §214 Abs4;BAO §215 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0132 E 17. Dezember 1996 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund der in § 212a Abs 8 BAO angeführten Verwendungsbeschränkung von Tilgungstatbeständen haben Verrechnungen im Fall einer Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben nicht nach der Gru... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. Oktober 1995 der Konkurs eröffnet. Vom Finanzamt Feldkirch wurden in der Folge Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 145.746,31 S (resultierend aus der Umsatzsteuer 1992 samt Säumniszuschlag und Nebengebühren, den Umsatzsteuervorauszahlungen für Oktober 1994 bis Februar 1995 und einem Verspätungszuschlag für Dezember 1995) als Konkursforderungen angemeldet. Am 14. November 1996 kam ein Zwangs... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;KO §19;KO §20;
Rechtssatz: Nach ständiger hg Judikatur kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (Hinweis E 19. März 1997, 96/16/0052). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:20... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage des Zeitpunktes der Entstehung eines Vergütungs- bzw Rückforderungsanspruches vertritt der Verwaltungsgerichtshof folgende Ansicht: Bei Rückforderungsansprüchen handelt es sich um nichts anderes als um "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren jeweils Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG. Mit Haftungsbescheiden wurden die Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten (im Wesentlichen Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar und März 1996) der GmbH herangezogen. In den dagegen von beiden Beschwerdeführern erhobenen, im Wesentlichen gleich lautenden Berufungen wurde ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0205
99/13/0206
Rechtssatz: Die belangte Behörde verkennt die Rechtslage, wenn sie davon ausgeht, dass in den Beschwerdefällen eine Besch... mehr lesen...
Mit inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden, im Jahre 1999 bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde eingereichten Anträgen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin wurde hinsichtlich der Zeiträume 1995 bis 1997, des Jahres 1998 sowie der einzelnen Monate des Jahres 1999 beantragt, Festsetzungsbescheide betreffend die - betragsmäßig dargestellte - Getränkesteuer dieser Zeiträume zu erlassen, wobei auf die Absicht hingewiesen wurde, im Hinblick auf eine nach Auffassung der Beschwerde... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;LAO Stmk 1963 §163 Abs2;LAO Stmk 1963 §186 Abs1;LAO Stmk 1963 §186 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0062 E 27. Mai 1998 RS 3 Stammrechtssatz Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprüngliche... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;LAO Stmk 1963 §163 Abs2;LAO Stmk 1963 §186 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0062 E 27. Mai 1998 RS 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO ist der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte am 29. Oktober 1996 eine Umsatzsteuervoranmeldung für September 1996 mit einem Überschuss in Höhe von S 152.148 beim Finanzamt ein und beantragte die Rückzahlung des sich aus der Umsatzsteuervoranmeldung ergebenden Guthabens. Die Verbuchung der Gutschrift am 30. Oktober 1996 ergab nach kontokorrentmäßiger Verrechnung mit diversen anderen Abgaben ein Guthaben in Höhe von S 133.340. Am 29. November 1996 reichte der Beschwerdeführer - gleichfalls verbunden mi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs2;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 239 Abs 2 BAO liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde, Guthaben nicht rückzuzahlen, soweit Abgabenschuldigkeiten (spätestens im Zeitpunkt der Erledigung des Rückzahlungsantrages; Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, Tz 11 zu § 215 BAO) bescheidmäßig fest... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §215 Abs4;BAO §215;BAO §239 Abs2;BAO §239;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Entgegen der von Stoll, BAO-Kommentar, S 2309, vertretenen Ansicht ist § 239 Abs 2 BAO nicht nur auf jene Abgaben anwendbar, die bei dem Amt, das das Guthaben ausweist, fällig werden. Eine derartige Einschränkung, wie sie von Stoll ohne... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 30. März 1995 beantragte die Beschwerdeführerin die Zollvergütung (Vergütung von Außenhandelsförderungsbeiträgen) für in der Zeit vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1994 vorgenommene Ein- und Ausfuhren. Mit Bescheid vom 31. März 1995 wurde dem Antrag hinsichtlich Ein- und Ausfuhren vom 31. März 1992 bis 31. Dezember 1994 stattgegeben. In der Begründung: wurde die Auffassung vertreten, dass die Verjährungsbestimmungen des Artikel 221 Abs 3 ZK iVm § 74 Abs ZRDV... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;
Rechtssatz: Es handelt sich bei Rückforderungsansprüchen um nichts Anderes als um "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbi... mehr lesen...