RS Vwgh 2006/2/23 2005/16/0112

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Veröffentlicht am 23.02.2006
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L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs1;
LAO OÖ 1996 §162 Abs2;
LAO OÖ 1996 §185 Abs1;

Rechtssatz

Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht (Hinweis E 19. Dezember 1991, 91/16/0066 bis 0068).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005160112.X01

Im RIS seit

27.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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