Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §101 Abs3 BAO §191 Abs3 BAO §81 ZustG §7 ZustG §9 Abs3 BAO § 101 heute BAO § 101 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 BAO § 101 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs3 BAO §81 BAO §97 Abs1 BAO § 191 heute BAO § 191 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 191 gültig von 18.04.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2013 ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3; BAO §188; BAO §191 Abs3; BAO §97 Abs1; BAO § 101 heute BAO § 101 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 BAO § 101 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (4) BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung: für die Abweichungen vom bisherigen Bescheid zu ersehen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. Paragraph 303, (4) BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsberi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3; BAO §101 Abs4; BAO §188; BAO §191 Abs1 litc; BAO §191 Abs2; BAO §191 Abs3 litb; BAO §93 Abs2; BAO § 101 heute BAO § 101 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 BAO § 101 gültig von 22.07.2023 b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs4; BAO §188; BAO §191 Abs1 litc; BAO §191 Abs2; BAO §191 Abs3 litb; BAO §273 Abs1 lita; BAO §273 Abs1 litb; BAO §81; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; BAO § 101 heute BAO § 101 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Frau MU ist am 23. Februar 2000 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Auf Grund des Gesetzes waren die fünf Kinder der Verstorbenen (FU, KU, IF, EK (die Beschwerdeführerin zur hg. Zl. 2010/15/0030) sowie die Beschwerdeführerin) zu je einem Fünftel des Nachlassvermögens als Erben berufen. Die Verlassenschaft umfasste insbesondere den Betrieb Elektrizitätswerk P sowie eine Liegenschaft in P. Am 9. Juli 2001 erklärten FU, IF, EK und die Beschwerdeführerin, gegen Le... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren in den Jahren 1993 und 1994 Kommanditisten der zuvor im Osthandel aktiv gewesenen D. KG in Wien. Mit an die KG gerichtetem Sammelbescheid des Finanzamtes vom 2. Oktober 1996 wurden u.a. die Gewerbesteuer für das Jahr 1993 vorläufig festgesetzt sowie die im Jahr 1993 erzielten Einkünfte und deren Verteilung auf die Gesellschafter vorläufig festgestellt. In den Einkünften war - diesem Bescheid zufolge - ein Sanierungsgewinn von S 21,721.750,-- enthalten. Mit... mehr lesen...
Mit der angefochtenen Erledigung wurde die u.a. von den zehn Beschwerdeführern erhobene Berufung gegen sieben erstinstanzliche Bescheide vom 13. Dezember 2001, betreffend Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1985 bis 1991, als unbegründet abgewiesen und ausgesprochen, die angefochtenen Bescheide blieben unverändert. Die erstinstanzlichen Bescheide waren an die zehn Beschwerdeführer sowie an Barbara B., alle vertreten durch eine Wirtschaftstr... mehr lesen...
1. Nach dem Spruch: der angefochtenen Erledigung wurde damit die Berufung der Erstbeschwerdeführerin "und Mitgesellschafter" gegen sechs an diese adressierte erstinstanzliche Bescheide vom 10. Februar 1997, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1989, 1990 und 1991 sowie Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1990, 1991 und 1992, gegen die Wiederaufnahme der zu Grunde liegenden Verfahren in Bezug auf die Fest... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §186;BAO §188;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3 lita;BAO §191 Abs3 litb;BAO §191 Abs3;BAO §191 Abs5;BAO §303 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit der angefochtenen Erledigung sollten, soweit sie sich nicht auf die Gewerbesteuerbescheide bezog, unter teilweiser Wiederaufnahme der Verfahren einheitliche Feststellungen getroffen werd... mehr lesen...
1.0. Mit dem am 29. Oktober 1993 beim Finanzamt eingelangten, ausgefüllten Fragebogen wurde die Gründung einer atypisch stillen Beteiligung der Beschwerdeführerin als stiller Gesellschafter an der H. AG als Geschäftsherr laut Gesellschaftsvertrag vom 30.9.1993 angezeigt. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "... II. GESELLSCHAFTSVERHÄLTNIS römisch zwei. GESELLSCHAFTSVERHÄLTNIS Der Geschäftsherr nimmt die (Beschwerdeführerin) als atypisch stillen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0014 B 2. August 2000 VwSlg 7532 F/2000 RS 2 Stammrechtssatz Die in § 191 Abs 3 lit b BAO festgelegte Wirkung eines Feststellungsbesche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer vertreten die Ansicht, sie hätten in den Streitjahren 1996 und 1997 eine unechte stille Gesellschaft, bestehend aus der zweitbeschwerdeführenden GesmbH (Zweitbeschwerdeführerin) als Geschäftsherrin und dem Erstbeschwerdeführer als stillem Gesellschafter, gebildet. Für diese als "(Zweitbeschwerdeführerin( u. Mitges." bezeichnete Personengemeinschaft wurden für die Streitjahre Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) eingebracht und Verl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs1;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungen gemäß §§ 185 bis 189 leg. cit. geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide anzuwenden, mit denen ausgesprochen wird, dass solche Feststellungen zu unterbleiben haben. Gelangt eine Behörde zum Ergebnis, dass gemeinschaftlic... mehr lesen...
Der Betrieb der K & P OEG (Erstbeschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0038) wurde mit Einbringungsvertrag vom 13. Mai 1998 gemäß Art. III UmgrStG zum 31. Dezember 1997 in die K & P GmbH (Beschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0039) eingebracht. Die Eintragung dieser Einbringung im Firmenbuch erfolgte am 4. Juni 1998. Der Betrieb der K & P OEG (Erstbeschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0038) wurde mit Einbringungsvertrag vom 13. Mai 1998 gemäß Artikel römisch drei, UmgrSt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §191 Abs3;EStG 1988 §82;FamLAG 1967 §41;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte (§ 191 Abs. 3 BAO) wirkt die Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung und die Festsetzung von Dienstgeberbeitr... mehr lesen...
Die Pe. Handels-GmbH (Zweitbeschwerdeführerin) wurde 1992 gegründet. Ihr Haupt- bzw in der Folge Alleingesellschafter Helmut Pe (Erstbeschwerdeführer) beteiligte sich mit Vertrag vom 10. März 1993 rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 1992/93 als stiller Gesellschafter. Seit August 1999 ist der Erstbeschwerdeführer Geschäftsführer der Pe. Handels-GmbH. Für die Jahre 1993 bis 1999 wurden für "Pe. Handels-GmbH und Mitbesitzer" als atypische stille Gesellschaft (negative) Einkünfte aus Gewer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;
Rechtssatz: Auch die Feststellung, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd 188 BAO zu unterbleiben hat, ist ein Feststellungsbescheid iSd § 190 Abs 1 BAO. Dieser wirkt gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, "denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen". Europ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1 idF 1996/201;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0158 E 27. Jänner 1998 RS 1 Stammrechtssatz Den Gesellschaftern (Mitgliedern) fließen keine Einkünfte zu, wenn gemeinschaftlich erzielte Einkünfte nicht vorliegen. Ob solche gemeinschaftlich erzielten Ein... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 hatten sich der Beschwerdeführer und Dr. G., zwei Wirtschaftsprüfer, zur G. OHG zusammengeschlossen. Am 3. März 1993 hatten die Gesellschafter den einstimmigen Beschluss gefasst, die G. OHG in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln, deren Firma G. KG lauten sollte. Zur Vertretung der G. KG war ausschließlich der Beschwerdeführer als Komplementär berechtigt. Mit Bescheiden vom 3. August 1998 stellte das Finanzamt unter Verweis auf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/13/0175
Rechtssatz: Berufungsentscheidungen über die Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO müssen nicht an den o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;HGB §142;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/13/0175
Rechtssatz: Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt ist... mehr lesen...
Die Satzung des Vereines IM weist im Wesentlichen folgenden Inhalt auf: "I. Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen 'IM' und hat seinen Sitz in L. II. römisch zwei. Mitglieder 1.) Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 2.) Ordentliche Mitglieder: Der Aufnahmewerber muss von einem Mitglied des Vereinsvorstandes vorgeschlagen und von diesem als Gast eingeführt werden. Das Mitglied hat den Aufnahmewerber über Sinn ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften wirken gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Diese Wirkung erstreckt sich auf ... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 hatten sich der Beschwerdeführer und Dr. G., zwei Wirtschaftsprüfer, zur G. OHG zusammengeschlossen. Am 3. März 1993 hatten die Gesellschafter den einstimmigen Beschluss gefasst, die G. OHG in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln, deren Firma G. KG lauten sollte. Zur Vertretung der G. KG war ausschließlich der Beschwerdeführer als Komplementär berechtigt. Mit Bescheiden vom 3. August 1998 stellte das Finanzamt unter Verweis auf den Bericht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §19 Abs1;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0118
Rechtssatz: Die im § 19 Abs. 1 BAO normierte Gesamtrechtsnachfolge ändert nichts daran, dass kraft der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;BAO §97 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0118
Rechtssatz: Da ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO den Gesellschaftern der Personenvereinigung (Mitgliedern der Personengemeinschaft) gegenüber auch im Sinne des... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Erbe der am 1. Jänner 1989 verstorbenen AW, welche über einen Großteil des Nachlasses durch Legate verfügt hatte. Ihren Drittelanteil an der Liegenschaft in L hatte AW ihrer Nichte LG vermacht. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 16. Dezember 1994 wurde über Antrag der Legatare die Nachlassseparation gemäß § 812 ABGB bewilligt, mit Beschluss vom 17. Mai 1995 Rechtsanwalt Dr. W zum Separationskurator bestellt. Der Beschwerdeführer ist Erbe de... mehr lesen...