Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §188;BAO §295; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/9, 159; AnwBl 1990/6 S 339;
Rechtssatz: Auch in Fällen, in denen Einkünfte gem § 188 BAO einheitlich und gesondert zu ermitteln sind, ist der Abgabepflichtige verhalten, diese Einkünfte im Zuge der Einkommensteuerveranlagung zu erklären. Tut er dies nicht, weil er annimmt, das Er... mehr lesen...
An der P-GmbH waren laut Gesellschaftsvertrag vom 27. Oktober 1980 KP und FS als atypische stille Gesellschafter beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag enthält u.a. folgende Regelungen: Unter Punkt I: An der P-GmbH beteiligen sich KP und FS "als stille Gesellschafter mit der Maßgabe, daß ihre Einlagen in das Vermögen der GmbH übergehen und die Gesellschafter mit ihren Einlagen an dem Betrieb der GmbH, dem Ergebnis und dem aktiven und passiven Vermögen einschließlich der stillen Reserven ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 59;
Rechtssatz: Gem § 188 BAO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188; Beachte Vorgeschichte:83/14/0229 E 2. Oktober 1984; Besprechung in:ÖStZB 1989/395;
Rechtssatz: Die Verteilung von Gewinnen einer Personengesellschaft, die aus abgabenrechtlichen Begünstigungen entstehen, obliegt grundsätzlich der Disposition der Gesellschafter. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
In den im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheiden vertritt die belangte Behörde bei unbestrittenem Sachverhalt die Ansicht, die von der Beschwerdeführerin an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer im strittigen Zeitraum bezahlten Gehälter stellten zu einem Teil verdeckte Gewinnausschüttungen dar. Die Beschwerdeführerin, die nicht als Unternehmer sondern nur als Komplementär einer KG tätig gewesen sei, die ihrerseits der Beschwerdeführerin die mit der Geschäftsführung ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Kommanditist einer inländischen Kommanditgesellschaft, deren Einkünfte für dieses Jahr im Sinn des § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Kommanditist einer inländischen Kommanditgesellschaft, deren Einkünfte für dieses Jahr im Sinn des Paragraph 188, BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Mit der Begründung: , die von der Kommanditgesellschaft bzw deren Komplementär vorgenommen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116;BAO §167 Abs2;BAO §188; Beachte Vorgeschichte:83/14/0229 E 2. Oktober 1984; Besprechung in:ÖStZB 1989/395;
Rechtssatz: Grundsätzlich steht es den Gesellschaftern einer Personengesellschaft frei, die erzielten Gewinne auf Grund der von ihnen geschlossenen Vereinbarungen zu verteilen. Besteht Streit, ob die Verteilung der Gewinne ve... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §93;HGB §110 Abs1;HGB §161 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/14/0122 Besprechung in:ÖStZB 1989, 309;
Rechtssatz: In der gänzlichen Verwendung der einer GmbH für die Geschäftsführung der KG gew... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 188 BAO kann keineswegs entnommen werden, daß im Feststellungsverfahren nicht berücksichtigte Sonderbetriebsausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung abgezogen werden können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X06 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §295;
Rechtssatz: Ein vor Erlassung des Feststellungsbescheides lt Erklärung erlassener Einkommensteuerbescheid hindert die Beh keineswegs, nach Erlassung des Feststellungsbescheides den Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO abzuändern. Von einer Bindungswirkung der Abgabenbehörde an ihre (nach Ansicht des Bf) im Einkommensteuerbesc... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass den Beschwerdeführern in den Streitjahren Ausschüttungen einer Tiroler Agrargemeinschaft zugeflossen wären. Diese Ausschüttungen (1980 S 105.180,--, 1981 S 113.850,--, 1982 S 127.875,--) wären neben den pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ebenfalls als derartige Einkünfte zu erfassen. Da die Beschwerdeführer je zur Hälfte Grundbesitzer seien, hätte (laut Prüfer) folgende Aufteilung zu e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war einziger Kommanditist (Einlage S 475.000,--) einer GmbH & Co Kommanditgesellschaft, deren einziger Komplementär (Einlage S 25.000,--) die GmbH war. Der Anteil der Gesellschaft an Gewinn und Verlust war im Verhältnis der Kapitaleinlagen festgelegt. Der Beschwerdeführer hatte 1978 für einen Bankkredit der KG in Höhe von S 2,700.000,-- die Haftung als Bürge und Zahler übernommen; im Jahre 1982 wurde diese Haftungssumme um S 600.000,-- erhöht. 1984 wurde über ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;HGB §171;
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten aus der von ihm geleisteten Bürgschaft für die KG stellt für ihn noch keinen Vermögensna... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §295 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006 Siehe jedoch:84/13/0063 E 14. Dezember 1988 RS 2; Besprechung in:ÖStZ 1998/13, S 220;
Rechtssatz: Die in den §§ 185 ff BAO vorgesehenen Feststellungen sind zwingend vorzunehmen. Ein Einkommensteuerbescheid, der, wenn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Unentgeltliche Übertragungen im Bereich des Sonderbetriebsvermögens (hier: Schenkung einer Betriebsliegenschaft von einem Gesellschafter einer KG an den anderen) sind als Entnahme mit nachfolgender Einlage zu werten und führen zu einer Gewinnreal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Gewinn ist auf Gesellschafter grundsätzlich nach dem Gesellschaftsvertrag zu verteilen. Dieser Grundsatz gilt aber nicht, wenn einem Gesellschafter tatsächlich - unter welchem Titel und in welcher Form immer - ein höherer als der gesellschaftsvertraglich vor... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (KG) waren ab 2. Oktober 1978 Dipl. Ing. Sch mit einer Einlage von S 60.000,-- (= 30 %), ASch mit einer Einlage von S 80.000,-- (= 40 %), EG mit einer Einlage von S 30.000,-- (= 15 %) und Dipl. Ing. G ebenfalls mit einer Einlage von S 30.000,-- als Kommanditisten beteiligt. Dipl. Ing. Sch und ASch sind Ehegatten, EG und Dipl. Ing. G deren Tochter und Schwiegersohn. Die Kommanditisten waren im gleichen Anteilsverhältnis Gesellschafter d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen können nur bei dem Betrieb als Ausgaben berücksichtigt werden, der zur Leistung verpflichtet ist und sie auch tatsächlich leistet. Die von einer Werkgemeinschaft, an der 3 Personen als Mitunternehmer und deren Ehegattinnen als "Innengesellschafter" bet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §299 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0063 E 16. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides des FA durch die Aufsichtsbehörde wegen unzureichender Klärung der Einkunftsquelleneigenschaft ist einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht deshalb unbillig, weil die fragliche Einkunftsquelle ihre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;
Rechtssatz: Wenn im Rahmen einer Gewinnfestsetzung gem § 188 BAO für einen Mitunternehmer kein Verlustanteil festgestellt wird, dann bleibt für die Berücksichtigung des Verlustanteiles bei der Einkommensteuerveranlagung des Mitunternehmers (unechter stiller Gesellschafter) kein Raum. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;
Rechtssatz: Aufgabe des Feststellungsverfahrens gem § 188 BAO ist es, die Grundlage für die Besteuerung in einer Weise zu ermitteln, die ein gleichartiges Ergebnis für alle Beteiligten gewährleistet und die Abführung von Parallelverfahren der einzelnen Wohnsitzfinanzämter über die in § 188 BAO genannten Besteuerungsgrundlagen vermeidet. Als iSd ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §20;BAO §299 Abs1 litc;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides des FA durch die Aufsichtsbehörde wegen unzureichender Klärung der Einkunftsquelleneigenschaft ist einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht deshalb unbillig, weil die fragliche Einkunftsque... mehr lesen...
Auf Grund seiner Beitrittserklärung vom 7. November 1984, mit der er eine stille Beteiligung von S 300.000,-- plus 5 % Agio übernommen hat, ist der Beschwerdeführer echter stiller Gesellschafter einer GmbH mit den Rechten und Pflichten aus einem formularmäßigen Gesellschaftsvertrag vom Oktober 1984. Er erklärte für 1984 aus dieser Beteiligung negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 425.697,-- (Verlustanteil S 299.697,- -, Zinsenvorauszahlungen und Bankspesen für einen Kre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188; BAO §190; BAO §192; BAO §252; BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188; BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd §§ 6 und 7 KO. Die Konkurseröffnung ist kein Hindernis für solche Verfahren (Hinweis E 3.7.1979, 1120/79). Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstre... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Be... mehr lesen...